Münch
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.397,00 |
60.162,00 |
| I.
Sachanlagen |
46.097,00 |
59.862,00 |
| II.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.281,92 |
23.849,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.438,33 |
18.772,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.843,59 |
5.077,05 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
116.164,18 |
100.864,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
191.843,10 |
184.876,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.175,97 |
1.175,97 |
| III.
Verlustvortrag |
153.170,06 |
172.844,06 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
15.299,28 |
-19.674,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
116.164,18 |
100.864,90 |
| B.
Rückstellungen |
165.796,00 |
181.060,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.047,10 |
3.815,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
191.843,10 |
184.876,04 |
Anhang
1.
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2010 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften maßgeblichen
Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Mit Inkrafttreten des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 28. Mai
2009 wurde u. a. eine wesentliche Reform der
Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
umgesetzt. Diese neuen Bilanzierungsvorschriften sind
verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die
ab dem 1. Januar 2010 beginnen. Für den
Jahresabschluss der Münch GmbH haben sich diese
veränderten Bilanzvorschriften im Wesentlichen bei den
Pensionsrückstellungen ausgewirkt. Diese Auswirkungen
werden in den entsprechenden Anhangsangaben erläutert.
Unter Anwendung der Übergangsvorschriften des
BilMoG hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht Gebrauch
gemacht, die Vorjahreswerte nicht anzupassen. Die
Wertansätze in der Bilanz der
Berichtsgesellschaft zum 31. Dezember
2009 wurden daher unverändert
übernommen. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Es
gelten für die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen des §
274a und § 288 Abs. 1 HGB.
1.2 Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach § 266 und § 275
HGB. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen sind mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden
planmäßig abgeschrieben. Bis zum 31. Dezember
2009 wurden die planmäßigen Abschreibungen
grundsätzlich unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern mit den steuerlich
zulässigen Höchstwerten vorgenommen.
Für die bereits zum 31.12.2009 gebildeteten
planmäßigen Abschreibungen wird das Wahlrecht
der Beibehaltung gemäß Artikel 67 Absatz 4 Satz
1 EGHGB ausgeübt, so dass eventuelle Zuschreibungen
auf niedrigere Wertansätze nicht vorgenommen werden.
Für nach dem 31.12. 2009 angeschaffte
Sachanlagen erfolgen die planmäßigen
Abschreibungen linear über die voraussichtliche
Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern orientieren sich
grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen
werden vorgenommen, soweit die betriebliche Nutzungsdauer
hiervon abweicht. Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen
im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind zum Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,00 Euro
übersteigt.
Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Diese werden auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend dem
BilMoG angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder
Verluste werden im Jahr ihres Anfalls in voller Höhe
ergebniswirksam im Personalaufwand erfasst.
Der Berechnung der Pensionsrückstellung zum
Stichtag 31.12.2010 liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten vom 29.11.2011 der VES Gesellschaft für
Mathematik, Verwaltung und EDV mbH, Gevelsberg, zugrunde.
Hierin wurde die Rückstellung
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) ermittelt. Als technischer Rechnungszinsfuss wurden
5,15% berücksichtigt.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter
Rückstellung auf der Grundlage des § 6 a EStG
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zur
Ermittlung des steuerlichen Teilwerts, wurden dabei noch
die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck, unter
Heranziehung eines technischen Zinssatzes von 6 %,
verwandt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verhältnissen im Sinne von
§ 251 HGB bestehen nicht.
1.3 Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben ebenfalls eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den
Verbindlichkeiten ist ein Darlehen der Gesellschafterin in
Höhe von 23.472,90 € enthalten. Das Darlehen wird
mit 1% p.a. verzinst.
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.299,28 € mit dem
Verlustvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
1.4 Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Markus Münch, Industriekaufmann, Mannheim.
Der Geschäftsführer:
gez. Markus Münch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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