Münch GmbHLiquidiert

68309 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 2487
Eingetragen
4.9.1978
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Entwicklung, Beratung, Herstellung und Vertrieb elektrischer, elektromechanischer und elektronischer Steuerungen und Geräte sowie deren Montagen.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Wilhelm Münch
seit 6.12.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Münch GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 46.397,00 60.162,00
I. Sachanlagen 46.097,00 59.862,00
II. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 29.281,92 23.849,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.438,33 18.772,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.843,59 5.077,05
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 116.164,18 100.864,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 191.843,10 184.876,04

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 1.175,97 1.175,97
III. Verlustvortrag 153.170,06 172.844,06
IV. Jahresfehlbetrag 15.299,28 -19.674,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 116.164,18 100.864,90
B. Rückstellungen 165.796,00 181.060,72
C. Verbindlichkeiten 26.047,10 3.815,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 191.843,10 184.876,04

Anhang


 
1. Anhang
 
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Der Jah­res­ab­schluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 wur­de nach den für Kapitalgesellschaften maß­geb­li­chen Vor­schrif­ten des Han­dels­ge­setz­buches auf­ge­stellt.

Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 28. Mai 2009 wurde u. a. eine wesentliche Reform der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches umgesetzt. Diese neuen Bilanzierungsvorschriften sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen. Für den Jahresabschluss der Münch GmbH haben sich diese veränderten Bilanzvorschriften im Wesentlichen bei den Pensionsrückstellungen ausgewirkt. Diese Auswirkungen werden in den entsprechenden Anhangsangaben erläutert.

Unter Anwendung der Übergangsvorschriften des BilMoG hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorjahreswerte nicht anzupassen. Die Wert­an­sät­ze in der Bi­lanz der Be­richts­ge­sell­schaft zum 31. Dezember 2009 wur­den daher un­ver­än­dert über­nom­men. Die Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung wur­de nach dem Ge­samt­ko­sten­ver­fah­ren auf­ge­stellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Es gelten für die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a und § 288 Abs. 1 HGB.

1.2 Bilanzierung und Bewertung
 
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach § 266 und § 275 HGB. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen  Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig abgeschrieben. Bis zum 31. Dezember 2009 wurden die planmäßigen Abschreibungen grundsätzlich unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern mit den steuerlich zulässigen Höchstwerten vorgenommen.


Für die bereits zum 31.12.2009 gebildeteten planmäßigen Abschreibungen wird das Wahlrecht der Beibehaltung gemäß Artikel 67 Absatz 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt, so dass eventuelle Zuschreibungen auf niedrigere Wertansätze nicht vorgenommen werden.

Für nach dem 31.12. 2009 angeschaffte Sachanlagen erfolgen die planmäßigen Abschreibungen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebliche Nutzungsdauer hiervon abweicht. Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

For­de­run­gen und son­sti­ge Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de sind zum No­mi­nal­be­trag an­ge­setzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,00 Euro übersteigt.

Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend dem BilMoG angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden im Jahr ihres Anfalls in voller Höhe ergebniswirksam im Personalaufwand erfasst.

Der Berechnung der Pensionsrückstellung zum Stichtag 31.12.2010 liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 29.11.2011 der VES Gesellschaft für Mathematik, Verwaltung und EDV mbH, Gevelsberg, zugrunde. Hierin wurde die Rückstellung versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) ermittelt. Als technischer Rechnungszinsfuss wurden 5,15% berücksichtigt.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter Rückstellung auf der Grundlage des § 6 a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zur Ermittlung des steuerlichen Teilwerts, wurden dabei noch die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck, unter Heranziehung eines technischen Zinssatzes von 6 %, verwandt.

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verhältnissen im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

1.3 Angaben zur Bilanz
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten haben ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten ist ein Darlehen der Gesellschafterin in Höhe von 23.472,90 € enthalten. Das Darlehen wird mit 1% p.a. verzinst.

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.299,28 € mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

1.4 Sonstige Angaben
 
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Markus Münch, Industriekaufmann, Mannheim.

Der Geschäftsführer:


gez. Markus Münch
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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