IA Media GmbHLiquidiert
85055 Ingolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Fröhlich seit 20.12.2023 | Liquidator |
Bettina Greger seit 13.8.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IA Media GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2018der Firma IA Media GmbHsonstige BerichtsbestandteileI. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung 1. Grundsatzangaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurden angewendet. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die Gewinn- u. Verlustrechnung haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungstag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Das gezeichnete Kapital von € 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Angaben zu Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 115.362,42 Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 12.949,51 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 7.358,20 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Verbindlichkeiten € 0,00 5. Sonstige Angaben Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dieter Fröhlich bestellt. Er ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit.
Ingolstadt, den 23.08.2019 gez. Dieter Fröhlich Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2019 festgestellt. |
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