IA Media GmbHLiquidiert

85055 Ingolstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 5240
Eingetragen
13.8.2009
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareVerlegen von ComputerspielenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Vertrieb von interaktiven Präsentationssowie Konferenz- und AV-Systemen sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb allgemein von Software

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Fröhlich
seit 20.12.2023
Liquidator
Bettina Greger
seit 13.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IA Media GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 18.818,00 28.818,00
B. Umlaufvermögen 146.227,91 55.218,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 243,00 741,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.288,91 84.777,83

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 16.898,78 25.977,55
B. Rückstellungen 12.720,00 15.628,21
C. Verbindlichkeiten 135.670,13 43.172,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 128.311,93 33.607,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.358,20 9.565,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.288,91 84.777,83

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2018

der Firma IA Media GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung

1. Grundsatzangaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurden angewendet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Gewinn- u. Verlustrechnung haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungstag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von € 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 115.362,42

Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 12.949,51

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 7.358,20

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Verbindlichkeiten € 0,00

5. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dieter Fröhlich bestellt.

Er ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten.

Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit.

 

Ingolstadt, den 23.08.2019

gez. Dieter Fröhlich

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2019 festgestellt.

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