Neugart Beteiligungs-Kommanditgesellschaft
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Sass seit 26.5.2021 | Prokura |
Ronny Nicolay seit 26.4.2018 | Prokura |
Udo Schultze seit 14.11.2017 | Prokura |
Sebastian Speer seit 17.11.2015 | Kommanditist |
Tobias Speer seit 17.11.2015 | Vollhaftender Gesellschafter |
Norbert Töller seit 15.4.2014 | Prokura |
Günter Schmitz seit 12.1.2012 | Kommanditist |
Bettina Jungbluth seit 9.3.2010 | Prokura |
Uwe Niederprüm seit 8.8.2002 | Prokura |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
AMG Verwaltungsgesellschaft mbHAufgelöst | 65.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cordes & Graefe KGBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Unternehmensangaben Die Cordes & Graefe KG (im Folgenden kurz Mutterunternehmen genannt) ist gemäß § 13 ff. PubIG verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Erleichterungsvorschriften gemäß § 5 Abs. 5 PubIG sind in Anspruch genommen worden. Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. Sie ist beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRA 10941 HB eingetragen. II. Konsolidierungsgrundsätze Grundlage der Konsolidierung waren die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen. Stichtag der Konsolidierung sowie Abschlussstichtag aller einbezogenen Jahresabschlüsse ist der 31. Dezember 2021. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Tochtergesellschaften erfolgt nach § 301 HGB. Die ab dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidierten Tochtergesellschaften wurden nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) konsolidiert. Die Kapitalaufrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Anschaffung oder erstmaligen Einbeziehung der Beteiligung an dem Tochterunternehmen. Alle bis einschließlich zum 31. Dezember 2009 erstmals konsolidierten Tochtergesellschaften wurden nach der sogenannten Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HGB a.F.) konsolidiert. Die Kapitalaufrechnung erfolgte auch hier zum Zeitpunkt der Anschaffung oder erstmaligen Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss. Die nicht beherrschenden Anteile sind in einen entsprechenden Ausgleichsposten eingestellt. Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel werden als Kapitalvorgänge abgebildet. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des § 303 Abs. 1 HGB, durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Eine Drittschuldenkonsolidierung wird lediglich hinsichtlich der Kontokorrentguthaben und -verbindlichkeiten bei der Commerzbank AG, bei der Deutsche Bank AG und bei der UniCredit Bank AG vorgenommen. Zwischengewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert, wenn sie auf wesentliche Lieferungen zwischen Unternehmen beruhen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind. Eine Eliminierung eines Zwischengewinns war im Berichtsjahr nicht erforderlich. Eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde gemäß § 305 Abs. 1 HGB sowohl für die Innenumsätze als auch für sonstige Konzernverrechnungen wie Personalkosten, Mieten, Verwaltungskostenumlagen und Zinsen vorgenommen. III. Angaben zum Konsolidierungskreis Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises ist aus der Anlage Konsolidierungskreis 2021 zu entnehmen. Der Konzernabschluss umfasst auch solche Gesellschaften, bei denen das Mutterunternehmen zwar formal die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, diese aber durch die Rechte der persönlich haftenden Gesellschafter, die auch die Geschäfte führen, dauerhaft eingeschränkt sind. Es wurde auf die Möglichkeit der Nichteinbeziehung dieser Gesellschaften gemäß § 296 HGB verzichtet. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personenhandelsgesellschaften, die den Großteil des Konzerns darstellen. Einige verbundene Unternehmen werden aufgrund des Konsolidierungswahlrechtes gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in die Konsolidierung einbezogen. Die Einbeziehung dieser Tochterunternehmen ist für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um
Ferner werden einige Beteiligungen, bei denen der Anteilsbesitz mehr als 20 % beträgt, wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht als assoziierte Unternehmen konsolidiert. IV. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß §§ 256a und 308a HGB. Die Fremdwährungen wurden mit den folgenden Kursen umgerechnet:
PDK = Periodendurchschnittskurs PSK = Periodenschlusskurs Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in den zugrunde gelegten Jahresabschlüssen werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in die jeweilige Landeswährung umgerechnet; dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt. V. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der Konzernabschluss des Mutterunternehmens ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig beibehalten worden. Abweichend zum Vorjahr werden neu angeschaffte und als beweglich geltende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entsprechend ihres tatsächlichen Wertverzehrs geometrisch-degressiv abgeschrieben. Dabei kommen Abschreibungssätze bis zu 25 % zur Anwendung. Die Gliederung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Im Konzernabschluss werden die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern des Mutterunternehmens in dem Posten »Gesellschafterdarlehen« zwischen den Positionen Rückstellungen und Verbindlichkeiten als gesonderter Posten ausgewiesen. Dieser Ausweis weicht von den gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB ab. Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt gemäß DRS 22, wobei die Besonderheiten der Personengesellschaft als Mutterunternehmen Beachtung finden. Das vom Einzelabschluss abweichende erwirtschaftete Konzernergebnis wird in die sonstigen Konzerngewinnrücklagen gemäß DRS 22 Nr. 24 eingestellt. VI. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliche Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt, die unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden. Das unbewegliche Anlagevermögen wird im Konzernabschluss zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Geschäftsjahres 2021 werden jeweils linear, oder soweit möglich, degressiv vorgenommen. Im Falle der degressiven Abschreibung erfolgt ein Wechsel auf die lineare Methode sobald die Abschreibungen nach dieser Methode höher wären. Ist den Anlagegegenständen am Bilanzstichtag wegen dauernder Wertminderung ein niedrigerer Wert beizulegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Ausstellungen in den Tochtergesellschaften werden mit einem Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB bewertet. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit außerplanmäßige Abschreibungen notwendig waren, sind diese vorgenommen worden. Sonstige Finanzanlagen werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, zum niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Bestandsführung der Tochtergesellschaften erfolgt teilweise durch ein Lagermanagement-System, für das die Bestandsaufnahme im Rahmen einer permanenten Inventur gemäß § 241 Abs. 2 HGB durchgeführt wird. Bei diesen Gesellschaften werden lediglich die an den unselbstständigen Niederlassungen gelagerten Warenbestände zum Bilanzstichtag durch körperliche Bestandsaufnahmen erfasst. Die Warenbestände zum 31. Dezember 2021 der Tochtergesellschaften mit einer Bestandsführung ohne Lagermanagement-System sind durch körperliche Bestandsaufnahmen erfasst worden. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt nach der LIFO-Methode für alle Handelssortimente. Das LIFO-Verfahren kommt als Perioden-LIFO-Verfahren mit Gruppenbildung nach § 240 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 256 HGB zur Anwendung. Die vom Handelsrecht vorgeschriebenen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei der Anwendung des LIFO-Verfahrens, insbesondere branchenübliche Gruppenbildung unter Beachtung der Gleichartigkeit der einbezogenen Vermögensgegenstände, werden beachtet. Für alle Bestände wird das Niederstwertprinzip beachtet. Soweit der beizulegende Wert nach § 253 Abs. 4 HGB (Abschläge für Erlösschmälerungen, gesunkene Wiederbeschaffungskosten oder andere Wertminderungen) niedriger ist als der Gruppenwert nach LIFO bzw. Anschaffungswert, wird dieser Wert der Bewertung zugrunde gelegt. Die Bewertung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen werden unter Berücksichtigung des Alters der Forderungen je nach Lage des Einzelfalles gebildet. Verbleibende Risiken, Zinsverluste sowie Mahn- und Einzugskosten werden durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Liquide Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Betrag zum Bilanzstichtag bilanziert, der Aufwand bzw. Ertrag in Folgejahren darstellt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung enthält die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (z.B. Altersteilzeit) dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), die mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet werden. Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Verrechnung der Verpflichtung (494 T€) mit zugunsten der Mitarbeiter verpfändeten Rückdeckungen (776 T€). Der Posten nicht beherrschende Anteile setzt sich aus den Kapitalkonten der Komplementäre der Tochter- Handelsgesellschaften sowie aus den Kapitalanteilen anderer Gesellschafter zusammen. Die Rückstellungen für Pensionen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G des Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Sie werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,87 % (Vorjahr 2,30%). Es werden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen zwischen 1,75 % und 2,00 % zugrunde gelegt. Die pensionsähnlichen Verpflichungen wurden ebenfalls nach allgemein versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Hinblick auf die Kontokorrentverbindlichkeiten die Auswirkungen der durchgeführten Drittschuldenkonsolidierung berücksichtigt. Aufgrund unterschiedlicher Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden in den Handels- und Steuerbilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und aus den Konsolidierungsmaßnahmen ergaben sich aktive und passive latente Steuern. VII. Angaben zur Konzernbilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2021 ist in einer Anlage zum Konzernanhang dargestellt (Konzern-Bruttoanlagenspiegel). Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. Für Firmenwerte ab 2010 erfolgt eine planmäßige Abschreibung über eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Bis zum 31. Dezember 2009 erworbene Firmenwerte wurden gemäß § 255 Abs. 4 HGB a.F. über eine Laufzeit zwischen fünf und 15 Jahren abgeschrieben. Firmenwerte gemäß § 301 Abs. 3 HGB, die bis zum 31. Dezember 2009 durch Erstkonsolidierung entstanden sind, wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Angaben zu den Finanzanlagen sind dem Beteiligungsspiegel am Ende des Anhangs zu entnehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalteten, wie im Vorjahr, ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände. Sonstige Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 5.279 T€ (Vorjahr: 8.150 T€). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt zum Bilanzstichtag 562 T€ (Vorjahr 716 T€). Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 219.432 T€ (Vorjahr: 163.887 T€) und im Rahmen der sozialen Sicherheit 17.519 T€ (Vorjahr: 14.803 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden in Höhe von 117.725 T€ (Vorjahr: 149.528 T€) gesichert. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt besichert. Bei einigen in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüssen würde sich aufgrund unterschiedlicher Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden (i.d.R. Pensionsrückstellungen) in der Handels- und Steuerbilanz eine aktive latente Steuer ergeben, die in Ausübung des Aktivierungswahlrechtes in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert worden ist. Die passiven latenten Steuern resultieren aus dem nur steuerlich zulässigen Ansatz von Rücklagen nach § 6b EStG, nur steuerlich zulässigen Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter sowie aus nur steuerlich zulässigen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Passive latente Steuern resultieren ebenfalls aus Anpassungen der Bewertung einzelner Vermögensgegenstände bei der Überleitung auf die Handelsbilanz II. Weiterhin beruhen die passiven latenten Steuern auf den Regelungen zur Vollkonsolidierung gemäß § 306 HGB. Dabei handelt es sich i.d.R. um unterschiedliche Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz aufgrund der Konsolidierung von Zwischengewinnen. Die passiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit den für den Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen geltenden unternehmensindividuellen Steuersätzen. Dabei wurden Steuersätze zwischen 14,11 % bis 18,14 % zugrunde gelegt. VIII. Sonstige Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. IX. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften in Höhe von 4.920 T€ (Vorjahr: 2.272 T€) und sonstige Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 238 T€ (Vorjahr: 3.021 T€). Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des Zahlungsverhaltens der Begünstigten in der Vergangenheit als sehr gering eingeschätzt; Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen nicht vor. Die finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 betragen aufgrund von Miet- und Leasingverträgen 208.329 T€ sowie aus gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen von 45.000 T€. Aufgrund von Bestellungen für Gegenstände des Anlagevermögens bestehen zum 31. Dezember 2021 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 617 T€. Das vom Abschlussprüfer berechnete Honorar für das Geschäftsjahr 2021 entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 2.024 T€, Steuerberatungsleistungen in Höhe von 479 T€ sowie sonstiger Beratungsleistungen in Höhe von 272 T€. Zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken wurden im Geschäftsjahr 2021 derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt (im Vorjahr zusätzlich Zinsswaps). Diese werden zusammen mit den Grundgeschäften im Rahmen von Bewertungseinheiten bilanziert.
Die Zusammenfassung der Grund- und Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten erfolgt in Form von Micro-Hedges. Die Laufzeit- und Volumenkongruenzen führen zu einer vollständigen Effektivität der Sicherungsinstrumente. Das Nominalvolumen der abgeschlossenen Finanzinstrumente, aufgegliedert nach einzelnen Instrumenten, beträgt:
Der beizulegende Zeitwert, aufgegliedert nach einzelnen Instrumenten, beläuft sich auf:
Die Bewertungseinheiten zur Besicherung des Wechselkursrisikos laufen im Jahr 2021 entsprechend der Forderungstilgung aus. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen grundsätzlich den Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente. Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden anhand der von Kreditinstituten bestätigten Marktwerte unter Glattstellungsfiktion ermittelt. Liegt ein verlässlicher feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Im Geschäftsjahr 2021 sind durchschnittlich 30.655 Arbeitnehmer, davon 11.149 im Ausland, nach § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt gewesen. Das Mutterunternehmen hat einen Beirat. Im Konzernabschluss wurden Beiratsvergütungen in Höhe von 60 T€ berücksichtigt. Folgende Tochterunternehmen nehmen im Berichtsjahr die Befreiung gemäß § 5 Abs. 6 PublG bzw. § 11 Abs. 6 PublG in Anspruch: SEEGERS KG, Altenstadt, RHEIN-RUHR-COLLIN KG Fachgroßhandel für Haustechnik, Duisburg, Hermann Stitz & Co. KG, Barsbüttel, BLANK & SEEGERS KG Thüringer Fachgroßhandel für Haustechnik, Nohra, Bär & Ollenroth KG Fachgroßhandel für Haustechnik und Industriebedarf, Berlin, Cordes & Graefe Osnabrück KG, Osnabrück, Cordes & Graefe Bremen KG, Bremen, Neugart KG, Hennef, Wilhelm Gienger KG, München, Wilhelm Gienger Süddeutschland KG, München, Gienger München KG, München. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung durch die persönlich haftenden Gesellschafter André Wedemeyer, Kaufmann, Bremen, Uwe Niederprüm, Kaufmann, Siegburg/Kaldauen, Thomas Werner, Kaufmann, Wildeshausen. X. Vorgänge nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht): Bezüglich der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Lagebericht. XI. Weitere Angaben gemäß § 5 Abs. 5 S. 3 PublG Die Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen des Konzerns betragen 12,4 Mrd. € (Vorjahr: 10,3 Mrd. €). Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Die Erträge aus Beteiligungen betragen insgesamt 1.527 T€ (Vorjahr: 404 T€). XII. Beteiligungsspiegel Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB hält:
Bremen, den 18.08.2022 gez. André Wedemeyer, Kaufmann, Bremen gez. Uwe Niederprüm, Kaufmann, Siegburg/Kaldauen gez. Thomas Werner, Kaufmann, Wildeshausen Konzern-Bruttoanlagenspiegel 2021
Konsolidierungskreis 2021
Konsolidierungsmethode: V = Vollkonsolidierung Der Anteil am Kapital bezieht sich auf den Anteil des Mutterunternehmens an den Festeinlagen der Gesellschafter unter Berücksichtigung der additiven Berechnungsmethode. Lageberichtder konsolidierten Unternehmen der Cordes & Graefe-GruppeI. Grundlagen des Konzerns Geschäft und Rahmenbedingungen Die Firmengruppe Cordes & Graefe umfasst zum Bilanzstichtag neben Gesellschaften, die aktiv Holding- bzw. Dienstleistungsfunktionen wahrnehmen, Großhandelsunternehmen für Gebäudetechnik und Handelsgesellschaften für Tiefbau- und Industriebedarf. Daneben bestehen Fachhandelshäuser für Regeltechnik, Kesselzubehör, Dachtechnik, Photovoltaik und Stromspeicher sowie für Elektrobedarf. Die Firmengruppe ist mit selbständigen Gesellschaften in folgenden Ländern operativ tätig: Deutschland, Polen, Tschechien, Österreich, Ungarn, Slowakei, Niederlande, Norwegen, Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Rumänien, Spanien, Italien und Frankreich. Im Berichtsjahr wurden im Ausland drei weitere operative Gesellschaften gegründet sowie zehn bestehende Gesellschaften erworben. Wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe hat die Investitionsnachfrage der privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand. Die Nachfrage der privaten Haushalte wirkt sich indirekt über die Nachfrage der Handwerker auf unser Geschäft aus. II. Wirtschaftsbericht Branchenentwicklung Das Wachstum im deutschen Haustechnikgroßhandel hat sich auf hohem Niveau gefestigt. Insgesamt hat sich die Branche in 2021 nach Verbandsangaben mit insgesamt + 9,5% entwickelt. Hier ist insbesondere das Segment Heizung mit einem Marktwachstum von über 13% hervorzuheben. Im Elektrogroßhandel hat sich das Wachstum mit + 12% gemäß Verbandsangaben im Vorjahresvergleich weiter deutlich beschleunigt. Hierbei sind die gesondert zu berechneten Metallzuschläge nicht enthalten, die durch die Rohstoffentwicklung um fast 60% zum Vorjahr gestiegen sind. Auch für den PV-Sektor war ein außergewöhnliches Wachstum von über 50% zu verzeichnen. Im Bereich Tiefbau und Industrietechnik ist die Nachfrage im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls gestiegen. Das Wachstum in der gesamten Branche ist teilweise auch auf erhebliche Preiszuschläge zurückzuführen. Geschäftsverlauf der Cordes & Graefe-Gruppe Die Cordes & Graefe-Gruppe hat sich im Berichtsjahr wiederum in allen Sortimentsbereichen, d.h. der Haustechnik, dem Elektrogroßhandel und der Photovoltaik sowie dem HTI-Bereich jeweils besser als der Markt entwickelt. Unsere Erwartungen konnten damit realisiert werden. Die Geschäftsleitung ist mit der Umsatzentwicklung insgesamt zufrieden. Personalbereich Die Firmengruppe beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 30.655 Mitarbeiter sowie 2.450 Auszubildende. Nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich eine Beschäftigtenzahl von insgesamt 29.514. Dies entspricht einem Zuwachs von 9%. Die Fluktuation in unserer Mitarbeiterschaft ist gering. Hierzu tragen auch unsere auf Selbstverwirklichung ausgerichteten schlanken Hierarchien und die erfolgsorientierten Entlohnungs- und Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle bei. Großes Gewicht haben wir, wie in den Vorjahren, auf die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter gelegt. Dabei wird, neben regional veranstalteten Produkt- und IT-Schulungen, ein gruppenweites Seminarprogramm angeboten, das jährlich von über 15% unserer Beschäftigten genutzt wird. Mit der Fortsetzung unserer traditionell starken Ausbildungsorientierung sowie einer umfassenden Identifizierung und Förderung von geeignetem Führungsnachwuchs glauben wir, unsere Wachstumsziele auch angesichts der demografischen Entwicklung zukünftig erreichen zu können. Umweltschutz Der Umweltschutz - Wasser-Wärme-Luft-Energie - ist wichtiger Gegenstand unseres Geschäftes. Aus diesem Grunde - und auch weil wir nicht als Hersteller auftreten - sind die Umweltrisiken in unserem Geschäft gering. Umweltschutzauflagen fanden, soweit vorhanden, jederzeit Berücksichtigung. Ertragslage Die konsolidierten Umsätze sind mit insgesamt 19,5 % um € 2 Mrd. auf nunmehr € 12,4 Mrd. gestiegen. Das Umsatzwachstum ist hierbei ganz überwiegend organisch und entfällt zu rd. 19 % auf neue Gruppengesellschaften Wir erzielen unsere Umsatzerlöse weiterhin größtenteils im Inland. Der Rohertrag hat sich um 19,8 % erhöht bei einer Handelsspanne auf Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen sind um 12,0 % gestiegen. Die Abschreibungen liegen insbesondere aufgrund der Investitionen sowie dem Wachstum des Konsolidierungskreises über dem Vorjahr. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 27,2 %, spiegelt insbesondere die wachstumsbedingt höheren Vertriebs- und Betriebsaufwendungen wider. Der Einfluss von Wechselkursänderungen war von untergeordneter Bedeutung. Der Konzern-Jahresüberschuss hat sich erneut positiv entwickelt. Finanzlage Das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe hat sich um € 481 Mio. auf € 3,6 Mrd. erhöht, was einer Eigenkapitalquote von 53,1 % entspricht, weitere 12,2 % sind Gesellschafterdarlehen. Die mittel- und langfristige Fremdverschuldung hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 1,7 %, die kurzfristigen Verbindlichkeiten einen Anteil von 33,0 %. Die Liquiden Mittel sind um € 48 Mio. gestiegen und betragen nun € 1.203 Mio. Abzüglich der kurzfristigen Finanzschulden beträgt der Liquiditätsüberhang € 1.023 Mio. Darüber hinaus stehen der Firmengruppe ausreichende Kreditlinien bei verschiedenen Banken zur Verfügung. Die Finanzierung der Gruppe war zu jeder Zeit gesichert. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich Wachstums- und investitionsbedingt um € 1.175 Mio. auf € 6,8 Mrd. erhöht. Unsere langfristig ausgerichtete Investitionspolitik wurde im Berichtsjahr aufrechterhalten. Neben den notwendigen Ersatzinvestitionen wurden wachstumsorientierte Investitionen in vorhandene und neue Standorte im In- und Ausland mit einem Volumen von insgesamt € 247 Mio. durchgeführt. Vorräte und Forderungen haben sich proportional zur Geschäftsentwicklung erhöht. Der Anstieg der Bevorratung dient auch der Sicherstellung unserer Lieferfähigkeit. Die Bewertung von Aktiva und Passiva ist vorsichtig nach handelsrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Das Niederstwertprinzip - im Warenbestand in Ergänzung der Lifobewertung - fand Berücksichtigung. In teilweiser Abweichung von den ausländischen Bilanzierungen sind unseren konsolidierten Zahlen gruppeneinheitliche Bewertungsrichtlinien zu Grunde gelegt. Dies betrifft insbesondere Warenbestände und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. III. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag wurden weitere Gesellschaften gegründet oder erworben. Dies folgt unserer langjährigen Strategie, weitere ausländische Märkte für die Cordes & Graefe-Gruppe zu erschließen und die inländische Marktposition zu stärken. Seit dem 24. Februar führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Auch in Deutschland und Europa wird dies aller Voraussicht nach zunehmend zu Folgen und deutlichen Einschnitten im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft führen. Von einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist daher auszugehen. Die konkreten Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, aber auch auf die Bau- und Immobilienbranche können noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es ist jedoch mit Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur, verschlechterten Finanzierungsbedingungen sowie geringeren Investitionen und Kaufzurückhaltung zu rechnen. Weitere wesentliche Ereignisse, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, liegen zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. IV. Risiko-, Chancen und Prognosebericht Wir vermarkten unsere Warensortimente als Großhändler im Rahmen eines dreistufigen Vertriebsweges, der sich in Deutschland auf Basis der geltenden Handwerksordnung entwickelt hat und für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Die von uns vertriebenen Sortimente sind ganz überwiegend auf kompetente Beratung, professionelles Handling, eine komplexe Logistik sowie fachgerechte Weiterverarbeitung angewiesen, die durch die enge Zusammenarbeit der drei Stufen - Industrie, Großhandel und Handwerk - in optimaler Weise gewährleistet wird. Wir sind daher der Auffassung, dass der Vertriebsweg seine Bedeutung auch zukünftig beibehalten wird. Durch unser Ratingsystem können wir die Bonität unserer Kunden zeitnah beurteilen und so Ausfallrisiken entsprechend reduzieren. Die Finanzierung unserer Auslandsgesellschaften erfolgt in der jeweiligen Landeswährung oder es bestehen entsprechende Absicherungen. Nennenswerte Fremdwährungsrisiken bestehen daher nicht. Für andere Risiken, die sich aus unserer Tätigkeit ergeben könnten, sind ausreichende Bewertungen und Rückstellungen vorgenommen worden bzw. bestehen entsprechende Versicherungen. Die COVID-19-Pandemie wird auch im Jahr 2022 nicht vollkommen beendet sein; gleichwohl sind die Auswirkungen auf das Privat- und Geschäftsleben deutlich rückläufig. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass wir mit Geschäftseinschränkungen rechnen müssen, die einen maßgeblichen Effekt auf unsere Ertragslage zur Folge haben. Der Krieg in der Ukraine hat in Kombination mit der COVID-19-Pandemie maßgebliche Effekte für die Gesamtwirtschaft und auch die Bau- und Immobilienbranche. Steigende Energie- und Rohstoffpreise sowie Probleme bei der Verfügbarkeit von Waren haben zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Dies und der gravierende Anstieg der Zinsen führen insbesondere im Projektgeschäft zu spürbarer Zurückhaltung. Andererseits führt die Energiekrise zu einer deutlichen Beschleunigung der Dekarbonisierung des europäischen Gebäudebestands mit einer entsprechend stark steigenden Nachfrage nach "grüner" Haus- und Gebäudetechnik, die unser Geschäft in den nächsten Jahren stabil gestalten sollte. Unsere Vermögens- und Finanzlage beurteilen wir als solide. Wir werden unsere Strategie, in den von uns bearbeiteten Märkten Marktanteile auszubauen und weitere Märkte, insbesondere im Ausland, zu erschließen, fortsetzen. Weiterhin wollen wir Sortimentsausweitungen dort vornehmen, wo diese unsere bisherigen Geschäfte sinnvoll ergänzen. Dort, wo die Marktumstände Anpassungen erforderlich machen, werden wir entsprechende Maßnahmen einleiten. Wir danken allen unseren Gesellschaftern, Partnern und insbesondere unseren Mitarbeitern für die engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr und werden unseren Beitrag leisten, diese auch zukünftig fortzusetzen.
Bremen, den 30. August 2022 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cordes & Graefe KG, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Cordes & Graefe KG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Cordes & Graefe KG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern-Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 31. August 2022 MW/Sam/En
Westprüfung Emde GmbH & Co. KG
Emde, Wirtschaftsprüfer Wesemann, Wirtschaftsprüfer Hinweis gemäß § 15 PubIG i.V.m. § 328 Abs. 1a Satz 2 HGB: Der Konzernabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Hinweis gem. § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB: Der Konzernabschluss 2021 wurde am 22. Oktober 2022 gebilligt. |
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