BinnenWind Windpark Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Diplom-Betriebswirt (FH) Schaffrath seit 11.12.2008 | Prokura |
Hermann Karl Rübenach seit 28.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KMW Gastransport GmbHMainzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. GrundlagenGeschäftsmodell der Gesellschaft Die KMW Gastransport GmbH (KMW GT) wurde am 20. Dezember 2007 gegründet. Alleinige Gesellschafterin ist die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz (KMW). Zwischen der KMW und der KMW GT besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Seit dem 01. Januar 2015 ist die KMW GT Netzbetreiberin des kommunalen Gasringnetzes in Mainz. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Gesellschaft das Gasnetz verpachtet und war daher nicht Netzbetreiberin. Da die KMW GT kein eigenes Personal beschäftigt, werden die Tätigkeiten im Wesentlichen durch die Gesellschafterin KMW wahrgenommen. Mit der operativen und administrativen Abwicklung des Netzbetriebes wurde der externe Dienstleister (EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH, Aldenhofen) beauftragt. Grundlagen der Berichterstattung In der KMW Gruppe, in deren Berichtswesen die KMW GT eingebunden ist, erfolgt die Steuerung des Geschäfts nicht auf der Ebene der Legaleinheiten, sondern auf Ebene der KMW. Dem HGB-Einzelabschluss der KMW GT kommt damit für sich genommen nur eine eingeschränkte Steuerungsfunktion im Sinne des gruppenweiten Steuerungssystems zu. Er dient primär als Grundlage der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin. Der aus dieser Sicht bedeutsamste Leistungsindikator ist, aufgrund der Tatsache, dass die Umsatzerlöse durch die Erlösobergrenze festgelegt sind, das Jahresergebnis vor Gewinnabführung. Die Umsatzerlöse der KMW GT sind nach oben grundsätzlich an die jeweils geltende Erlösobergrenze (Festlegung durch die BNetzA) begrenzt. Auf der Erlösobergrenze basiert das veröffentlichte Preisblatt für die Durchleitungsentgelte. B. WirtschaftsberichtGeschäfts- und Rahmenbedingungen Gegenstand der KMW GT ist der Betrieb eines Gasnetzes in Mainz und Umgebung. Die Gesellschaft übernimmt Erdgas des vorgelagerten Netzbetreiber Open Grid Europe und übergibt es an vier nachgelagerte Netzbetreiber. Die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie die Netzsteuerung wird von der KMW übernommen. Ende 2023 wurde die Gasübergabestation Naurod an die ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden, veräußert. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein über den Erwartungen liegendes Ergebnis in Höhe von 1.097.982 EUR (Vorjahr 362.742 EUR) erwirtschaftet und gemäß den Bestimmungen des Ergebnisabführungsvertrags an die KMW abgeführt. Die Umsatzerlöse erhöhten sich durch gestiegene Netznutzungsentgelte um 5.555.379 EUR auf 20.436.367 EUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 699.483 EUR auf 699.855 EUR. Ausschlaggebend für die Erhöhung waren zum einen die Veräußerung der Gasübergabestation Naurod, zum anderen die Auflösung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen. Die Aufwendungen sind im Wesentlichen durch die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 19.204.924 EUR (Vorjahr 13.637.132 EUR) gekennzeichnet und setzen sich insbesondere aus den Aufwendungen vorgelagerter Netzbetreiber und der technischen Betriebsführung durch die KMW zusammen. Wie auch bei den Umsatzerlösen erklärt sich der starke Anstieg durch die gestiegenen Netznutzungsentgelte. Vermögenslage Die Eigenkapitalquote - gemessen an der Bilanzsumme - beträgt 83,5 % (Vorjahr 83,1 %). Das Sachanlagevermögen ist zu 100,0 % (Vorjahr 100 %) durch langfristiges Kapital finanziert und hat mit einem Buchwert in Höhe von 6.158.743 EUR (Vorjahr 6.506.577 EUR) den größten Anteil an der Bilanzsumme (64,7 %; Vorjahr 68,0 %). Auf der Passivseite ist das Eigenkapital i. H. v. 7.952.917 EUR (Vorjahr 7.952.917 EUR) wesentlich. Finanzlage Die Gesellschaft verfügt über ein Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. 3.020.642 EUR (Vorjahr 2.850.634 EUR). Die Liquidität der KMW GT war im Geschäftsjahr stets gewährleistet. C. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtChancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die KMW GT bewegt sich im Geschäftsfeld des Betriebs eines Gasringnetzes in Mainz, wodurch grundsätzlich das Risiko besteht, dass Reparaturen und Instandhaltungen notwendig sind. Dieses wird aufgrund regelmäßiger Wartungen jedoch als gering angesehen. Chancen zur Verbesserung des Ergebnisses bestehen nicht, da die Einnahmen durch die Regulierungsbehörde festgelegt sind und die Ausgaben auf Grund bestehender Dienstleistungsverträge ebenfalls festliegen. Eine Ergebnisverbesserung kann nur durch Unterlassen von notwendigen Investitionen und Reparaturen erreicht werden. Dies würde aber wiederum den Gesetzen und Verordnungen widersprechen. Investitionsrisiken sind derzeit ebenfalls keine ersichtlich, da die wesentlichen Investitionen bei der Gesellschaft abgeschlossen sind. Für die Zukunft geplanten Investitionen im Anlagevermögen werden von der Geschäftsführung in Absprache mit der Gesellschafterin festgelegt. Risiken der KMW GT werden aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags von der KMW getragen und auch dort im Risikomanagementsystem behandelt. Für die KMW GT sind auf Basis unserer heutigen Kenntnisse keine bestandsgefährdenden und sonstige Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten. Prognosebericht Die KMW hat im Laufe des Geschäftsjahres 2023 beschlossen, das Gasnetz an die beiden KMW-Gesellschafter zu veräußern. Hierbei wurde die Gasübergabestation Naurod im Jahr 2023 an die ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden, übergeben. Die KMW GT soll von der Mainzer Netze GmbH, Mainz, im Jahr 2024 übernommen werden. Die Gesellschaft wird auch im Jahr 2024 ausschließlich mit dem Betrieb des kommunalen Gasringnetzes in Mainz tätig sein. Für 2024 erwartet die Gesellschaft ein niedrigeres Ergebnis als im Geschäftsjahr 2023.
Mainz, den 2. Mai 2024 KMW Gastransport GmbH Hermann Karl Rübenach Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Angaben zu Form und Darstellung der BilanzDie KMW Gastransport GmbH, Mainz, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer HRB 41296 ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des HGB unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Erforderliche Zusatzangaben zu Posten der Bilanz sind im Anhang gesondert erläutert. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung der im Folgenden aufgeführten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern: scroll
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2015 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250 EUR nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 EUR und bis zu 1.000 EUR betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Der Ansatz der Anlagen im Bau erfolgte zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu BilanzpostenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (168.611 EUR; Vorjahr 138.391 EUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen an die Mainzer Fernwärme GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände (36.937 EUR; Vorjahr 72.749 EUR) betreffen wie im Vorjahr Steuererstattungsansprüche. Eigenkapital Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz (KMW), ist die alleinige Gesellschafterin der KMW Gastransport GmbH. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 2.000.000 EUR wurde von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft in voller Höhe eingezahlt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen (5.365 EUR; Vorjahr 1.771 EUR), Rückstellung für Steuerberatungskosten (2.500 EUR; Vorjahr 2.500 EUR) und für Prüfungskosten (3.675 EUR; Vorjahr 3.500 EUR). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherheiten bestehen außer den üblichen Eigentumsvorbehalten keine. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit 428.719 EUR (Vorjahr 623.934 EUR) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 1.097.981 EUR (Vorjahr 362.742 EUR) auf sonstige Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung. Sie betreffen mit 1.468.386 EUR (Vorjahr 934.480 EUR) überwiegend die Gesellschafterin. IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse 2023 i. H. v. 20.436.367 EUR (Vorjahr 14.880.988 EUR) ergeben sich aus den Netznutzungsentgelten an nachgelagerte Netzbetreiber (19.836.674 EUR; Vorjahr 14.383.798 EUR), den Netznutzungsentgelten an Transportkunden (557.693 EUR; Vorjahr 418.628 EUR) sowie den sonstigen Umsatzerlösen mit der KMW AG (42.000 EUR; Vorjahr 40.969 EUR). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 586.000 EUR (Vorjahr 372 EUR) und Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens i. H. v. 113.855 EUR (Vorjahr 0 EUR). Materialaufwand Der Materialaufwand ergibt sich überwiegend aus den Kapazitätsentgelten an vorgelagerte Netzbetreiber (15.008.773 EUR; Vorjahr 9.373.487 EUR) und der technischen Betriebsführung und Netzsteuerung durch die KMW (3.381.082 EUR; Vorjahr 3.609.938 EUR). Abschreibungen Die Abschreibungen i. H. v. 568.288 EUR (Vorjahr 618.180 EUR) entfallen ausschließlich auf Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich u.a. zusammen aus Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter, Versicherungskosten und Berater-/Prüfungs- und Gutachterkosten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren ausschließlich aus Zinserträgen i. H. v. 10.903,40 EUR (Vorjahr 0 EUR) auf das bestehende Bankguthaben. V. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Geschäftsführung Dipl.-Ing. Hermann Karl Rübenach, Eltville Gesamtbezüge der Geschäftsführer Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Derzeit werden keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Alle erforderlichen Tätigkeiten werden durch die Mitarbeiter der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft erbracht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der KMW AG zum 31. Dezember 2023. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen langfristige Zahlungsverpflichtungen aus Wartungs-, Betriebsführungs- und Pachtverträgen im branchenüblichen Umfang. VI. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWGVon der KMW wurden kaufmännische und technische Dienstleistungen in Höhe von 101.499 EUR (Vorjahr 76.379 EUR) bezogen. Des Weiteren wurden für die technische Betriebsführung und Netzsteuerung von der KMW Leistungen in Höhe von 3.381.082 EUR (Vorjahr 3.609.938 EUR) bezogen. Weitere Geschäfte mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen entsprechen den allgemeinen Rahmenbedingungen innerhalb der Energieversorgungstätigkeit. VII. Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGGemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden in der internen Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeit Gasverteilung geführt bzw. es wurde eine Kontenzuordnung durch Schlüsselung vorgenommen. In der internen Rechnungslegung erfolgte eine ordnungsgemäße Dokumentation bezüglich der Kontenzuordnung bzw. -schlüsselung. Da die KMW Gastransport GmbH ausschließlich im Bereich „Gasverteilung“ gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 Nr. 4 EnWG tätig ist, entsprechen die handelsrechtliche Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang der Gesellschaft auch den Anforderungen des § 6b Abs. 3 EnWG. VIII. MutterunternehmenDie Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz, ist Mutterunternehmen i.S. von § 290 HGB und erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht. IX. ErgebnisverwendungAufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 14. August 2008 wird das Jahresergebnis von 1.097.981,58 EUR an die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz, abgeführt. X. NachtragsberichtDie KMW hat im Laufe des Geschäftsjahres 2023 beschlossen, das Gasnetz an die beiden KMW-Gesellschafter zu veräußern. Hierbei wurde die Gasübergabestation Naurod im Jahr 2023 an die ESWE Versorgungs AG, Wiesbaden, übergeben. Die KMW GT soll von der Mainzer Netze GmbH, Mainz, im Jahr 2024 übernommen werden.
Mainz, den 2. Mai 2024 KMW Gastransport GmbH Hermann Karl Rübenach Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023scroll
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KMW Gastransport GmbH, Mainz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KMW Gastransport GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KMW Gastransport GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Frankfurt am Main, den 2. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 28.05.2024 festgestellt. |
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