Prinovis Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter von Detten seit 23.6.2022 | Prokura |
Michael Pott seit 23.6.2022 | Geschäftsführer |
Ulrich Dr. Dipl.-Kfm. Cordes seit 23.6.2022 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSB Software Service und Beratung GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Grundsätze der Rechnungslegung, nach denen der Abschluss aufgestellt wurde, sind in der beigefügten Anlage I beschrieben. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Sie hat von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber fremden Dritten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die mit Rangrücktrittsvereinbarungen versehenen Gesellschafterdarlehen bestehen besondere Rückzahlungsvereinbarungen. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2009 war:
Zum 02.01.2010 wurde Herr Marcus Bolzhauser zum Geschäftsführer bestellt. Überschuldung Mit der Patronatserklärung vom 02.02.2009 hat die Bertelsmann AG als mittelbare Gesellschafterin der SSB Software Service und Beratung GmbH erklärt, dass die Tochtergesellschaft in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Die Verpflichtung aus dieser Patronatserklärung bestand bis zum 31.12.2009. Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt daher am Bilanzstichtag nicht vor. Bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung wurde die sich aus dem Jahresabschluss ergebende bilanzielle Überschuldung abgewendet.
München, 31.03.2010 SSB Software Service und Beratung GmbH Marcus Bolzhauser Allgemeine Angaben zu den Grundsätzen der Rechnungslegung nach HGB im Bertelsmann KonzernGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss wurde nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden nicht geändert. Von der Möglichkeit, die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 2009 anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Fristigkeitsangaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Angaben zu Eventualverbindlichkeiten werden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang vermerkt. Der Abschluss wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres erstellt. Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den steuerlichen Vorschriften. Dadurch erfolgen die Abschreibungen sowohl linear als auch degressiv. Bei der Anwendung der degressiven Methode erfolgt ein Übergang zur linearen Abschreibung, sobald der Abschreibungsbetrag höher liegt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von den Nutzungsdauern ausgegangen, wie sie in den amtlichen Verlautbarungen der Finanzverwaltung veröffentlicht sind. Aufgrund geänderter steuerlicher Vorschriften werden Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben wurden, ausschließlich linear abgeschrieben und geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 € nicht übersteigen, im Jahr der Anschaffung als sonstiger betrieblicher Aufwand behandelt. Geschäfts- oder Firmenwerte werden innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Beim Finanzanlagevermögen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Eine Zuschreibung erfolgt, sobald die Gründe für die Abschreibungen weggefallen sind. Langfristigen Ausleihungen werden je nach Verzinsung mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Barwert angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Definition dieser Kosten orientiert sich an den steuerlichen Mindestansätzen. Bestandsrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; bei den Erzeugnissen wird das Prinzip der verlustfreien Bewertung angewendet. Die Forderungen werden zu Nominalwerten angesetzt. Alle Risiken aus den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene latente Risiko werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände und Schecks werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkurs am Stichtag bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des Teilwertverfahrens im Sinne von § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 6 % und der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2005G ermittelt. Der in der Zuführung zur Rückstellung für Pensionen enthaltene Zinsanteil wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnung Fremdwährungsforderungen werden mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Devisenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft gehört als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB zum Bertelsmann Konzern, dessen Mutterunternehmen die Bertelsmann AG in Gütersloh ist. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 27. September 2010 festgestellt. |
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