Beteiligungsgesellschaften
PRO - FOX GmbH
Otto-Hahn-Straße 1, 73249 Wernau (Neckar), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 150.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRO - FOX GmbHWernau NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023TZ A Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen im Geschäftsjahr 1 Die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB erfolgt als kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wendet die Gesellschaft die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ("BilRUG") eingeführten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften an. 2 Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss. 3 Gliederung: Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen 4 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 5 Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss. 6 Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. 7 Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Gründe für außergewöhnliche Abschreibungen lagen nicht vor. 8 Für ab dem 01. Januar 2023 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit nach § 279 Abs. 2 HGB i. V. mit § 6 Abs. 2 EStG ausnahmslos Gebrauch gemacht. Hiernach wurden die Zugänge des Berichtsjahres mit Einzelanschaffungskosten bis € 800,00 in voller Höhe als Abgang behandelt. Umlaufvermögen 9 Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. 10 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. 11 Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden. Dabei wurde beachtet, dass die kalkulierten Herstellungskosten nicht über den tatsächlichen Herstellungskosten liegen. Angemessene Gemeinkostenzuschläge wurden berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Verbindlichkeiten 12 In den Rückstellungen ist für alle erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung Vorsorge getroffen worden. 13 Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. 14 Die passiven latenten Steuern wurden gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz von 30%. 15 Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen keine. C Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen 16 Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17 Von den sonstigen Vermögensgegenständen weist ein Betrag von EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. 18 In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00) enthalten. Eigenkapital 19 Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Rückstellungen 20 Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen. Verbindlichkeiten 21 Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
22 Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 0 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert. D Sonstige Angaben 23 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB aus Gewährleistungsbürgschaften betragen zum Stichtag 0,00 €. 24 Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen, soweit diese nicht bilanziert sind, zum Bilanzstichtag jährlich TEUR 38; Die Verpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf langfristige Miet- und Pachtverträge für die betrieblich genutzten Grundstücke und Gebäude. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für bewegliche Anlagengüter in Höhe von TEUR 0 pro Jahr. 25 Mitarbeiter: Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wernau, 27.03.2024 Gez. Peter Fuchs, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024 festgestellt. |
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