Bluebird-Alliance GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.355,00 |
826,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.355,00 |
826,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.869.854,68 |
1.695.998,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
625.471,03 |
282.107,86 |
| II.
Wertpapiere |
169.744,40 |
240.324,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.074.639,25 |
1.173.566,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.088,85 |
107,40 |
| Aktiva |
1.875.298,53 |
1.696.932,01 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
756.299,18 |
1.065.786,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
361.669,54 |
854.632,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
369.629,64 |
186.154,35 |
| B.
Rückstellungen |
439.672,60 |
607.195,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
679.326,75 |
23.950,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
679.326,75 |
23.950,60 |
| Passiva |
1.875.298,53 |
1.696.932,01 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
|
Bluebird-Allianz GmbH
|
Sitz:
|
Neuss
|
Registergericht:
|
Amtsgericht Neuss, HRB
16770
|
Der Jahresabschluss der
Bluebird-Alliance GmbH wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen
Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 14 Jahren)
der Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von Euro 250,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Risikobehaftete
und uneinbringliche Forderungen wurden einzeln
wertberichtigt bzw. abgeschrieben.
Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden berücksichtigt. Alle Positionen
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB
beträgt unter T€ 5 und beinhaltet
ausschließlich Miet- bzw. Leasingverträge mit
einer Laufzeit von längstens 1 Jahr.
III. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 1.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Dirk Scharrenberg
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Unterschrift der Geschäftsführung
Neuss, 29. Juni 2023
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gez. Dirk Scharrenberg
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Datum der Feststellung gemäß § 328
Absatz 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 30. Juni 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2023
festgestellt.
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