Allendorf
Holding GmbH
Belm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 08.06.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
228.750,00 |
| I.
Finanzanlagen |
228.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.287,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.287,54 |
| Aktiva |
476.037,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
382.980,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
81.548,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
276.431,72 |
| B.
Rückstellungen |
4.741,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.316,00 |
| Summe
Passiva |
476.037,54 |
Anhang für
das Rumpfgeschäftsjahr
vom 8. Juni bis 31. Dezember 2023
der
Allendorf Holding GmbH,
Belm
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Allendorf Holding GmbH hat ihren Sitz in Belm.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück
unter HRB 219233 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Allendorf Holding GmbH, Belm,
zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
grundsätzlich die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1
HGB auf. Der Zweck der Gesellschaft entspricht jedoch dem
Sinn des § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Es handelt sich
daher um eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von € 155.000,00 enthalten.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Rumpfgeschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer, Herrn André Allendorf,
Belm.
Im Rumpfgeschäftsjahr wurden durchschnittlich 0
Mitarbeiter beschäftigt.
Belm, 2. Oktober 2024
Allendorf Holding GmbH, Belm
gez. André Allendorf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024
festgestellt.
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