MIVI Real Estate GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Oosterwijk seit 21.3.2025 | Geschäftsführer |
Eelco Winandus Laurentius Gulpen seit 17.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Permadental B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Permadental GmbHEmmerich am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Eintrag im Handelsregister: HRB 10248 1.2 Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Permadental GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung eingerichtet. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Schlussbilanzwerten des Vorjahres. Die Bilanzkontinuität im Sinne des § 252 (1) Nr. 1 HGB ist mithin gewahrt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Ferner wurden das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten, d.h. mit ihrem Nennwert bewertet. Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HBG). Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit 2,00 % (Aktenaufbewahrung) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst in Rechnung gestellte Umsätze für Lieferungen im Folgejahr. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Emmerich am Rhein, 16. Dezember 2024 gez. Klaus Spitznagel, Geschäftsführer gez. Eelco Gulpen, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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