Zehner Industriebeteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Jakob Zehner seit 5.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zesero GmbHBad RappenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2013A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Zesero GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, sind im Anhang aufgeführt. Nach den in den Paragrafen 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich. B. Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) 1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2. Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren Wertberichtigungen erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung in ausreichender und angemessener Höhe angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs.1 HGB In dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00 und in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 404.000,00 enthalten. E. Sonstige Angaben 1. Organe (§ 285 Nr.10) Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2013:
2. Persönlich haftender Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Ulrich Zehner GmbH mit einem gezeichneten Kapital von Euro 78.000,00. 3. Haftungsverhältnisse gem. § 251 Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse. 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Aufgrund des Bilanzverlustes ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Gesellschafterin Ulrich Zehner GmbH wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Ulrich Zehner auf die Folgen dieser buchmäßigen Überschuldung der Kapitalgesellschaft hingewiesen. Die Gesellschaft Zesero GmbH weist eine buchmäßige Überschuldung aus. Diese ist nach dem geltenden Recht dann nicht als Insolvenzgrund anzusehen, wenn eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Die Fortführung des Unternehmens ist nach diesen Angaben gesichert. Eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung der Ulrich Zehner GmbH über das an die Gesellschaft Zesero GmbH gegebene Gesellschafterdarlehen in Höhe von Euro 404.000,00 liegt vor. Damit entsteht bei Erstellung eines Überschuldungstatus keine (buchmäßige) Überschuldung. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Bad Rappenau, den 27. Oktober 2014 Ulrich Zehner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2014 festgestellt. |
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