AVG Consult
GmbH
Hohenstein-Ernstthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.339,00 |
156.039,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.752,75 |
60.090,03 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
4.040,12 |
4.388,21 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.380,54 |
37.236,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
243.472,29 |
253.365,63 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
30.148,01 |
29.830,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.324,28 |
223.534,90 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
201.356,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.468,16 |
22.178,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
243.472,29 |
253.365,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der GmbH wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes, des Einkommensteuer- und
Körperschaftsteuergesetzes zu beachten.
Die GmbH entspricht einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nicht abgewichen
(§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Abschlussposten in der Bilanz und die Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung sind vergleichbar
(§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bilanziert und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear. Dabei wurde die Nutzungsdauer der einzelnen
Wirtschaftsgüter auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Möglichkeit der
steuerlich zulässigen degressiven AfA wurde nicht
genutzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Ausfallrisiken waren nicht ersichtlich.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Passivposten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
entsprechend den zu erwartenden Ausgaben angesetzt. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Im einzelnen wird auf die Anlage zur Bilanz
"Entwicklung des Anlagevermögens" hingewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 4.040,12 Euro. Die Verzinsung erfolgte
nach der Zinsstaffelmethode mit dem durchschnittlichen
Basiszinssatz in Höhe von 0,25 %.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss in
Höhe von 6.865,65 Euro erwirtschaftet.
Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von 30.380,54 Euro.
Für das Darlehen von Frau Lidia Taraciuc besteht
ein Rangrücktritt in Höhe von 60.000,00 Euro. Der
Darlehensgläubiger tritt mit sämtlichen
Forderungen aus seiner Forderung im Umfang einer im Sinne
der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung/ zur
Verhinderung einer drohenden Überschuldung der Firma
AVG Consult GmbH hinter sämtliche Forderungen aller
gegenwärtigen und zukünftigen anderen
Gläubiger der Firma im Rang hinter die Forderungen
i.S. des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück.
Der Darlehensgläubiger verpflichtet sich, seine
nachrangigen Forderungen einschließlich Zinsen und
Kosten gegenüber dem Darlehensschuldner so lange nicht
geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung
der Gesellschaft im Sinne des § 19 InsO führen
würde.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellung beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die
Rückbauverpflichtung laut dem geschlossenen
Pachtvertrag.
Die Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten wurden in Höhe der
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der zugehörigen
Steuererklärungen gebildet.
Verbindlichkeiten
Das Gesellschafterdarlehen wurde mit Vertrag vom
15.06.2012 von Frau Lidia Taraciuc übernommen. Mit
gleichem Vertrag wurde ein Rangrücktritt in Höhe
von 60.000,00 Euro erklärt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht. Das Gesellschafterdarlehen wurde mit
Vertrag vom 15.06.2012 von Frau Lidia Taraciuc
übernommen.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie keine
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden wegen dauernder
Wertminderung nicht vorgenommen.
Sonderabschreibungen gemäß § 7g
EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Im einzelnen
wird auf die Anlage zur Bilanz "Entwicklung des
Anlagevermögens" hingewiesen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war
während des abgelaufenen Geschäftsjahres Herr
Gheorghe Ficiuc bestimmt.
Generalnorm
Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt, sind mir nicht bekannt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2013 festgestellt.
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