Rheinterrassen Baumberg GmbH
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Baumberger Rheinterrassen GmbHMonheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ zum 31. Dezember 2009AKTIVA
ANHANGI. Grundsätzliches zum JahresabschlussDie Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss zum 31.12.2009 gem. Artikel 23 Abs. 1, S. 2 EGHGB nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19. Dezember 1985. • § 275 HGB Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. • § 264 HGB Der vorliegende Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. • § 265 HGB Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes erstellt. II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung• § 284 HGB Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- einschl. Nebenkosten aktiviert. Die Neuzugänge wurden linear abgeschrieben. Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2 EStG fand Anwendung. Bei der Darstellung des Anlagevermögens sind die historischen Anschaffungskosten angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung• § 265 HGB Die Darstellung und Zusammenfassung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungsposten geht aus den der Bilanz beigefügten Anlagen hervor. • § 268 HGB Bezüglich der Verwendung des Jahresergebnisses wird auf das beigefügte Protokoll der Gesellschafterversammlung verwiesen. Der Anlagenspiegel wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstellt und ist dem Jahresabschluss beigefügt. Die Abschreibung des Geschäftsjahres sind sowohl der Anlage zur Gewinn- und Verlustrechnung als auch dem Anlagenspiegel zu entnehmen. • Art. 24 (6) S. 3 EGHGB Der Buchwert als fiktive Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten im Anlagespiegel fand keine Berücksichtigung, in allen Bilanzansätzen konnten die genauen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt werden. • § 251 HGB Haftungsverhältnisse, wie aufgeführt, sind nicht begründet, entsprechende Vermerke deshalb nicht vorzunehmen. • § 277 HGB A.O. Erträge/Aufwendungen und periodenfremde Erträge/Aufwendungen werden nicht ausgewiesen. • § 285 HGB Unter Hinweis auf § 288 HGB i.V.m. § 267 (1) HGB ist zu vermerken, dass die Angaben bis auf die folgenden entfallen können. Nr. 1: Verbindlichkeiten i.S. dieser Vorschrift bestehen nicht. Nr. 2: Steuern vom Einkommen und Ertrag für 2009 erhöhen das Ergebnis in Höhe von 206,95 €. Nr. 10: Geschäftsführer der Gesellschaft ist entsprechend dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Düsseldorf zur Eintragungs-Nr. HR B 46738
Romeo Kaifes |
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