ZEPPELIN
SOLAR GmbH
Mittelbiberach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.136.620,12 |
2.279.124,12 |
| I.
Sachanlagen |
2.136.620,12 |
2.279.124,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.866,91 |
329.013,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
369.680,76 |
319.566,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
186,15 |
9.446,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.167,00 |
59.167,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.555.654,03 |
2.667.304,35 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.165,51 |
1.165,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
31.129,19 |
31.129,19 |
| III.
Verlustvortrag |
55.963,68 |
55.963,68 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.550.488,52 |
2.662.038,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.555.654,03 |
2.667.304,35 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2016
der ZEPPELIN SOLAR GmbH, Mittelbiberach
I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Ansatz, Ausweis und Gliederung des Vorjahres wurde
beibehalten.
Soweit ein Wahlrecht besteht, Angaben oder
Erläuterungen zum Jahresabschluss im Jahresabschluss
oder im Anhang zu machen, wurden die Angaben im Anhang
gemacht, um den Jahresabschluss klar und übersichtlich
zu gestalten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis
und die direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten,
Lieferantenskonti wurden abgesetzt.
Die Zugänge werden entsprechend den steuerlich
zulässigen Methoden abgeschrieben.
Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände
werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch
degressiv abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von
EUR 150 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Ab dem 1.
Januar 2008 angeschaffte Anlagegüter mit einem
Anschaffungspreis zwischen EUR 150 und EUR 1.000
werden in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend
der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf
Jahre abgeschrieben.
2.
Vorräte
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag bewertet.
Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen durch
überdurchschnittliche Lagerhaltung oder geminderter
Verwertbarkeit werden berücksichtigt.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Erkennbare einzelne Ausfallrisiken, sowie die
allgemeinen Kreditrisiken werden durch Einzel- bzw.
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
4.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Sofern die Restlaufzeit einzelner Rückstellungen
größer als ein Jahr ist, wurden die
entsprechenden Rückstellungen grundsätzlich mit
dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie auch im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
2.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im
wesentlichen auf Verpflichtungen aus Abschlusserstellung.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2016
auf insgesamt EUR 2.550.488,52 (Vj. EUR 2.662.038,84) davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr EUR 365.081,88 (Vj. 324.788,18) bzw. mit
einer Restlaufzeit über fünf Jahre EUR
1.562.638,64
III. Sonstige Pflichtangaben
1.
Sitz der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist unter der Firma ZEPPELIN SOLAR
GmbH mit Sitz in Mittelbiberach unter der Nummer HRB 724171
beim Amtsgericht Ulm in das Handelsregister eingetragen.
2.
Geschäftsführer
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr
Herr Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin,
Rechtsanwalt
bestellt.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4
HGB.
3.
Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
(sonstiger Art und finanzielle Auswirkungen).
4.
Sonstige Angaben
Es besteht seit 9.12.2009 ein im Handelsregister
eingetragener Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag mit der GBZ Holding GmbH.
sonstige Berichtsbestandteile
Mittelbiberach, den 05.September.2017
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ZEPPELIN
SOLAR GmbH
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Mittelbiberach
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gez.
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2017 festgestellt.
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