FTM
Verwaltungsgesellschaft mbH
Wehretal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 24.11.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
24.11.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.971,80 |
28.170,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.103,57 |
27.063,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.103,57 |
25.260,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.868,23 |
1.106,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.971,80 |
28.170,45 |
Passiva
|
|
24.11.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.946,80 |
24.975,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24,96 |
559,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
971,76 |
534,10 |
| B.
Rückstellungen |
2.302,24 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
722,76 |
1.295,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
722,76 |
1.295,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.971,80 |
28.170,45 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 24.
November
2010
VORBEMERKUNGEN
Der Jahresabschluss der FTM Verwaltungsgesellschaft
GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 24.
November 2010 wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften sowie den rechtsformspezifischen Vorschriften
des GmbHG und dem Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 war erstmals das
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
anzuwenden. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind
die Zahlen des Berichtszeitraums zum Teil nicht mit denen
des Vorjahres vergleichbar. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gemäß Art 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB verzichtet.
Die Gesellschaft hat die Wertgrenzen nach § 264
und § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten und ist
somit als kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert angewandt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Erkennbaren Risiken ist durch Wertberichtigung
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten
bestanden im Berichtszeitraum nicht.
Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister als
Stammkapital eingetragen und gleichlautend in der Bilanz
zum Nennbetrag angesetzt. Die Gesellschaft wurde mit einem
Stammkapital von 25.000 € gegründet, dieses ist
in voller Höhe eingezahlt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, wurde von
diesen Wahlrechten in der Weise Gebrauch gemacht, dass die
bisherigen Wertansätze im gesetzlich zulässigen
Umfang beibehalten wurden (Art. 67 EGHGB).
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 170,26 €.
SONSTIGE ANGABEN
Bei der Gesellschaft handelt es sich um die alleinige
Komplementärin der Forming Technology Machines GmbH
& Co. KG, Wehretal.
GESCHÄFTSFÜHRER
Gemäß Eintragung im Handelsregister ist
Herr Dipl. Ing., Dipl. oec. Hans-Heinrich Reichhardt zum
Geschäftsführer bestellt. Der
Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB zur
Angabe der Geschäftsführerbezüge wird
Gebrauch gemacht.
Wehretal, den 4. November 2011
Reichhardt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011 festgestellt.
Von der Schutzklausel des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB
wird Gebrauch gemacht.
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