C. Canisius GmbH
Hauptstraße 126, 59269 Beckum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Canisius seit 4.2.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
C. Canisius GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend den Bestimmungen des § 275 HGB Abs. 2 Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen des § 288 HGB in Anspruch. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG) haben sich Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der C. Canisius GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 Euro werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf Jahre abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung/Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden gem. dem versicherungsmathematischen Gutachten und nach den Vorschriften des HGB angesetzt. Bewertet wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 HGB Abs. 1 S .2 HGB ,mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Grundlegende Annahmen der Berechnung nach der PUC - Methode sind der Rechnungszins von 1,87 % gem. pauschaler Annahme mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren, sowie die Berücksichtigung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln. Die Saldierung der Pensionsrückstellung mit dem verpfändeten Festgeld für die Altersvorsorge ergibt einen Aktivwert in Höhe von 60.155,99 Euro. Für diese Pensionsrückstellung besteht eine Ausschüttungssperre zum Bewertungsstichtag in Höhe von 1.030 Euro. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Verrechnete Aufwendungen und Erträge Im Geschäftsjahr wurde Deckungsvermögen mit Altersversorgungsverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die hierauf entfallenden Zinsaufwendungen und Zinserträge waren daher in Höhe von 3.321,00 Euro ebenfalls zu verrechnen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Christian Canisius, 59269 Beckum Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Beckum, den 23.12.2024 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2024. |
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