Hofele Elektro Service GmbHLiquidiert

73072 Donzdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 541456
Eingetragen
6.5.2002
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Planung und Durchführung von Elektroinstallationen sowie Wartung, Herstellung und Entwicklung von Steuerungstechniken und Industrieanlagen. Ferner Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hofele Elektro Service GmbH

Donzdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 28.274,00 17.448,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.413,00 3.240,00
II. Sachanlagen 21.861,00 14.208,00
B. Umlaufvermögen 110.498,27 106.901,70
I. Vorräte 94.800,00 83.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.419,41 23.544,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.278,86 156,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.252,00 5.566,70
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.342,62 10.187,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 157.366,89 140.104,15

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 35.187,75 10.780,91
III. Jahresfehlbetrag 5.154,87 24.406,84
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.342,62 10.187,75
B. Rückstellungen 4.854,30 2.826,80
C. Verbindlichkeiten 152.512,59 137.277,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 157.366,89 140.104,15

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Außerdem werden die Änderungen, die sich auf Grund der Vorschriften des BilMoG bei Darstellung, Gliederung und Bewertung im Vergleich zum Vorjahr ergeben, gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB im Anhang nicht erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände:

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Sachanlagen:

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt worden. Die Abschreibungen erfolgen sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode.

Abnutzbare bewegliche Anlagegüter über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Vorräte:

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse/ unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % Rechnung getragen.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks:

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten:

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Rückstellungen:

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Gesamt davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr davon gegenüber Gesellschafter
Ford. und sonstige Vermögensg. BJ 12.419,41 0,00 0,00
VJ 23.544,73 0,00 0,00

Eigenkapital:

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten:

Gesamt davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre davon gegenüber Gesellschafter
Verbindlichkeiten BJ 152.512,59 152.512,59 0,00 114.475,84
VJ 137.277,35 104.777,35 0,00 33.374,59

Sonstige Angaben

Angaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch den Geschäftsführer Herrn Axel Hofele (Elektromeister).

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Vorschüsse wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Geschäftsführers bestehen nicht.

Bilanzielle Überschuldung:

Hinsichtlich der Überschuldung der Gesellschaft wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Vorschrift des § 64 GmbHG hingewiesen. Die bilanzielle Überschuldung wird durch eine qualifizierte

Rangrücktrittsvereinbarung zum Gesellschafterdarlehen kompensiert.

Donzdorf, den 20.12.2011
Axel Hofele
Geschäftsführer

Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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