Neunkircher Verkehrs GmbH - NVG
Selbe AdressePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Scheer seit 13.11.2025 | Geschäftsführer |
Klaudija Eric seit 13.11.2025 | Prokura |
Markus Groß seit 13.11.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% | |
| 28.50% | |
Landkreis Neunkirchen | 19.00% |
FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbHEigenbeteiligung | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbHNeunkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB bestimmte Unterlagen zum 31. Dezember 2023 AnlagenverzeichnisBilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH hat ihren Sitz in Neunkirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken (Registernummer HRB 15545). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und VerlustrechnungDie FSN GmbH, Neunkirchen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat gem. § 16 Gesellschaftsvertrag ihren Jahresabschluss auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB erstellt. Der Jahresabschluss der FSN wurde auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Grundsätze des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Vorschriften des § 266 HGB und des § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu jedem Posten der jeweilige Vorjahresbetrag angegeben und die Darstellungsstetigkeit beibehalten. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva wurden grundsätzlich beibehalten, soweit im Folgenden nicht auf Abweichungen hingewiesen wird. 1. BilanzImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen waren nicht erforderlich. Die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten wird nicht vorgenommen. Das Anlagengitter einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist diesem Anhang beigefügt (siehe Blatt 10). Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zum Ansatz kamen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. die niedrigeren Tagespreise.
Forderungen in Euro sind zum Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen beteiligte Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände, haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen zum überwiegenden Teil Lieferungen und Leistungen. Deswegen erfolgt an dieser Stelle ein Zugehörigkeitsvermerk der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gegenüber Lieferungen und Leistungen (§§ 265, 298 HGB). Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Guthaben in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Eigenkapital Die Anteile werden je zu 47,5 % von der ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Mainz (vormals Saar-Pfalz-Bus GmbH) und Neunkircher Verkehrs GmbH, Neunkirchen sowie zu 3 % als eigene Anteile, und zu 2 % von der Dieter Schmidt GmbH, Marpingen gehalten. Nach Bereinigung des Stammkapitals um die eigenen Anteile verfügt sowohl die NVG als auch die ORN über 48,97% und die Dieter Schmidt GmbH über 2,06 % der Gesellschaftsanteile. Das sich nach den eigenen Anteilen ergebende Eigenkapital in Höhe von 48.500,00 € ist vollständig eingezahlt. Der Jahresüberschuss aus 2022 in Höhe von 36.275,98 € wurde vorgetragen. Nach Verrechnung des überschießenden Kaufpreises für den Verkauf der eigenen Anteile mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn von 274.669,97 € (Vorjahr T€ 208). Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 66.387,49 €. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen die Ertragsteuern 2022/2023 (T€ 24 sowie passive latente Steuern (T€ 15). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalaufwendungen für Urlaubsansprüche in Höhe von T€ 23, Kosten des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 8 sowie sonstige T€ 25. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten Die Laufzeit der Verbindlichkeiten ist wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen den Leistungsverkehr. Deswegen erfolgt an dieser Stelle ein Zugehörigkeitsvermerk der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten (§§ 265, 298 HGB). Gleichzeitig bestehen diese Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG und zwar in Höhe von T€ 66. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. 2. Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und ähnlichen Bauten, technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (20 T€), Energie- und Wasserkosten (92 T€), Mieten für Gebäude und Fahrzeuge (108 T€) enthalten. Angabe § 285 Nr. 17 HGB: Prüfungshonorar (3 T€), Steuerberatung (2 T€). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 30. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen den Mietvertrag mit der NVG über das Werkstattgebäude und eine Reifenmontagehalle.
Zum Bilanzstichtag bestehen kein Wechselobligo und keine Avale. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. V. NachtragsberichtMit Notarvertrag vom 07. März 2024 hat die Gesellschaft den Geschäftsanteil der Dieter Schmidt GmbH erworben. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind ansonsten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: V. Andere Angaben und ErläuterungenZum Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt:
Die Geschäftsführung wird ehrenamtlich ausgeführt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Gesellschaftsvertrag aus sechs Mitgliedern. In 2023 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrates:
Durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr Beschäftigten:
Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung schlägt bezüglich der Ergebnisverwendung vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 von 66.387,49 € auf neue Rechnung vorzutragen (Bilanzgewinn 274.669,97 €).
Neunkirchen, den 25. Juni 2024 gez. Pascal Koch, Geschäftsführer LAGEBERICHT 2023A. Grundlagen des Unternehmens a) Allgemeines Die Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH wurde am 22.11.2005 mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Beteiligt sind ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH (vormals Saar-Pfalz-Bus GmbH), Neunkircher Verkehrs GmbH (vormals Neunkircher Verkehrs-AG), Omnibusunternehmen Zarth GmbH und Dieter Schmidt GmbH Omnibusbetrieb. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgte zum 01.01.2006. Der Gesellschafter Zarth GmbH ist in 2019 ausgeschieden. b) Geschäftsfelder In der von der NVG angemieteten Gemeinschaftswerkstatt werden 154 Kraftomnibusse der Partner NVG GmbH, ORN GmbH, GRS Verkehrsdienste GmbH, und Dieter Schmidt GmbH gewartet und instandgehalten. Des Weiteren wurde das Wartungs- und Instandhaltungsgeschäft mit weiteren Unternehmen ausgebaut. Dadurch werden zusätzlich 273 Fahrzeuge / Anhänger gewartet und instandgehalten. Somit betreut die FSN GmbH insgesamt 431 Fahrzeuge / Anhänger. Weitere Geschäftsfelder sind die Unfallinstandsetzung und Reinigung der Kraftomnibusse sowie die Instandsetzung der Haltestellen und der Fahrscheindrucker. B. Wirtschaftsbericht a) Rahmenbedingungen Hauptziel der Gesellschaft ist die Erbringung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Fahrzeuge der Gesellschafter durch die Optimierung der jeweiligen Werkstattabläufe. Aufgrund der Marktentwicklung in Folge des neuen EU-Rechtsrahmens sind die Verkehrsbetriebe gehalten, sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Mit der FSN GmbH wird diese Zielsetzung für die Gesellschafter im Instandhaltungsbereich kontinuierlich verfolgt. b) Geschäftsverlauf Mit 4.017 T€ lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse einschließlich Bestandsveränderungen) 553 T€ über Vorjahresniveau (3.464 T€). Während die Umsatzerlöse im Bereich der KOM-Instandhaltung (2.906 T€) mit 456 T€ (+ 18,6 %) am deutlichsten über Vorjahresniveau lagen, konnten die Erlöse in den Bereichen Lagerverkauf, Fahrdienst sowie Reinigung (KOM und Haltestellen) ebenfalls gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich das Rohergebnis (Umsatzerlöse einschließlich Bestandsveränderungen abzüglich Materialeinsatz) absolut branchenüblich um T€ 288 auf T€ 2.250 (Vorjahr T€ 1.962), was hauptsächlich zur Deckung der gestiegenen Personalkosten erforderlich war. Der ermittelte Rohgewinnsatz liegt seit zwei Jahren konstant bei ca. 56%. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis abschließen. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme hat sich per 31. Dezember 2023 im Vorjahresvergleich um 105 T€ erhöht. Dies lag schwerpunktmäßig an stichtagsbedingt gestiegenen Forderungen gegen Gesellschafter und Dritte (.+. 46 T€) bei gleichzeitigem Anstieg der Vorräte (1 T€). Auf der Passivseite haben sich bei um 66 T€ erhöhten Eigenmitteln die Gesellschafterverbindlichkeiten nicht spürbar erhöht (+ 1 T€). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und die Bankverbindlichkeiten erhöhten sich um T€ 38. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 59 T€. Die Zugänge im Jahr 2023 beliefen sich auf 120 T€ vermindert um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 52 T€. Investitionsschwerpunkt war der entgeltliche Erwerb von Vermögensgegenständen der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Betriebsausstattung. Das Umlaufvermögen veränderte sich von 593 T€ auf 639 T€ nicht nennenswert. Mitunter am stärksten stiegen die kurzfristigen Forderungen gegen Dritte (.+. 22 T€). Die Forderungen betreffen überwiegend Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsjahr 2023. Das Eigenkapital erhöhte sich ergebnisbedingt um 66 T€ auf 323 T€. Die Eigenkapitalquote liegt bei 37 %. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 56 T€ (im Vorjahr: 35 T€) beinhalten Personalaufwendungen für Urlaubsansprüche und Prämien in Höhe von 23 T€, Kosten des Jahresabschlusses in Höhe von 8 T€ und sonstige 26 T€. Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern 2022/2023 (T€ 24) sowie passive latente Steuern (T€ 15). Die Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2023 wurden vollends getilgt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 64 T€ auf 95 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind von 66 T€ auf 67 T€ gestiegen. Die Bankverbindlichkeiten betragen stichtagsbedingt T€ 225 (Vorjahr T€ 276). Die sonstigen Verbindlichkeiten veränderten sich gegenüber dem Vorjahr (.+. T€ 14) auf T€ 69. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 66 T€ aus. Die Umsatzerlöse der FSN GmbH betrugen im Berichtsjahr 4.031 T€ (im Vorjahr: 3.483 T€) (+ 15,7%). Während die Umsatzerlöse im Bereich der KOM-Instandhaltung im Vorjahresvergleich vergleichsweise stark um 456 T€ (+ 18,6 %) gestiegen sind, haben sich die Erlöse in den Bereichen Materialverkauf, Fahrdienst sowie Reinigung (KOM und Haltestellen) ebenfalls positiv entwickelt. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 21 T€ (Vorjahr 27 T€). Der Materialaufwand erhöhte sich um 265 T€ auf 1.766 T€. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, im wesentlichen Kosten der Personalgestellung sind um 13 T€ auf 284 T€ gestiegen. Der übrige Materialaufwand stieg um 252 T€ auf 1.482 T€. Der ordentliche Personalaufwand lag bei 1.695 T€ und damit um 187 T€ über dem Vorjahreswert. Ursache hierfür waren die Wechselwirkungen der Personalveränderungen des Vorjahres und tarifliche Lohnerhöhungen. Die FSN GmbH beschäftigte zum Jahresende 27 Mitarbeiter und 5 Auszubildende. Die Abschreibungen betrugen 52 T€ (im Vorjahr: 46 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 419 T€ und liegen 47 T€ über dem Niveau des Vorjahres (372 T€). Der Zinsaufwand 2023 (8 T€) liegt leicht über dem Vorjahresniveau. ca) Übersicht Vermögens- und Ertragslage
cb) Finanzlage Im Jahr 2023 bestanden die wesentlichsten Salden gegenüber Gesellschaftern. Die Liquidität war stets gewährleistet. cc) Kennzahlen
d) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wir erstellen zum Zwecke der Unternehmenssteuerung jährlich einen Wirtschaftsplan. Dieser besteht aus einem Erfolgsplan und einer Mittelfristplanung, einem Investitions- und einem Personalplan. Dieser wird in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat besprochen und überwacht. In 2023 wurden 27 Werkstattbedienstete und 5 Auszubildende bei der FSN GmbH beschäftigt. Zusätzlich wurden 3 Mitarbeiter bei NVG GmbH ausgeliehen. Insgesamt hat die FSN GmbH in 2023 30 Arbeitsplätze (eigene und DÜV) und 5 Ausbildungsplätze. C. Nachtragsbericht Es wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. D. Prognose, Chancen- und Risikobericht a) Prognosebericht aa) Rückschau 2023 Das realisierte Rohergebnis (Umsatzerlöse einschließlich Bestandsveränderungen abzüglich Materialaufwendungen) mit TEUR 2.250 konnte das Ziel des Wirtschaftsplanes für 2023 bestätigen. Sämtliche übrigen Aufwandsarten lagen im erwarteten Bereich und können somit als plangemäß eingeschätzt werden. Letztendlich konnte ein Jahresüberschuss erzielt werden, der in seiner Größenordnung das Planziel übertraf. ab) Prognose 2024 Die Gesellschaft arbeitet seit Gründung mit den oben genannten Partnern im Bereich der Omnibuswartung und -Instandhaltung zusammen. Wir gehen davon aus, dass sich die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2024 kontinuierlich entwickeln wird. Die Auswirkungen durchgeführter Wettbewerbsverfahren betreffen das Bestandsgeschäft der Gesellschafter und Partner bei der FSN GmbH. Auf Grund dieser Tatsache hat die FSN GmbH in 2016 jeweils einen Vertrag mit Laufzeit von fünf Jahren über Reparatur- und Wartungsarbeiten, Reifendienst und Tankstellennutzung mit dem Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen sowie der WZB, Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, abgeschlossen. Dieser verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese Aufträge betreffen 110 Fahrzeuge und dienen als Bestandssicherung für die FSN GmbH. Momentan ist nicht absehbar, dass die Aufträge des Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen sowie der WZB gekündigt werden. Im Jahr 2024 wird von einem annähernd gleichem KOM-Wartungsbestand ausgegangen. Der Umsatz aus der KOM-Instandhaltung sowie der Material- und Personalaufwand wurden dem Wartungsbestand entsprechend angepasst. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresüberschuss erwartet. b) Chancen- und Risikobericht Die im Saarland mittlerweile seit mehreren Jahren stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben die Rahmenbedingungen der FSN GmbH nachhaltig verändert. Es wird auf die Aussagen im Prognosebericht verwiesen. Weiterhin wird die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der FSN GmbH durch Maßnahmen im Bereich der Produktivität sowie Kostenoptimierungen im Materialeinkauf sichergestellt. Die FSN GmbH hat mit der KEW - Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG in 2019, beginnend ab 01.01.2020, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren über Reparatur- und Wartungsarbeiten, Reifendienst und Tankstellennutzung abgeschlossen. Dieser Auftrag betrifft 60 Fahrzeuge und 10 Anhänger und dienen ebenfalls als Bestandssicherung für die FSN GmbH. Dieser verlängert sich um 2 weitere Jahre, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Momentan ist nicht absehbar, dass die Aufträge der KEW - Kommunale- Energie- und Wasserversorgung AG, gekündigt werden. Grundsätzlich ist die FSN GmbH auch in den kommenden Jahren aufgrund ihrer Kostenstruktur und Produktivität in der Lage, den Gesellschaftern und Drittkunden Instandhaltungsleistungen auf einem mehr als marktfähigen Kostenniveau anzubieten. E. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Finanzinstrumente Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten bestehen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Es bestehen wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen überwiegend an Gesellschafter. Forderungen und Verbindlichkeiten werden, soweit fällig, innerhalb der Zahlungsfristen gezahlt.
Neunkirchen, den 25. Juni 2024 gez. Pascal Koch, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Neunkirchen Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Neunkirchen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich haben meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Saarlouis, den 20. November 2024 gez. MARTIN SCHMITT, WIRTSCHAFTSPRÜFER Bericht des Aufsichtsratesder FSN GmbHDer Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat der Gesellschaft während des Berichtszeitraumes regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und über die Lage des Unternehmens schriftlich und mündlich unterrichtet. In einer Aufsichtsratssitzung wurden alle wichtigen Vorgänge gemeinsam erörtert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der vorliegende Jahresabschluss für das Jahr 2023 ist durch die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Comtesse-Lorenz-Schmitt (CLS) geprüft worden. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigt den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Es wird beantragt, Geschäftsführung und Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 66.387,49 €uro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2023 der FSN GmbH wurde am 03.12.2024 unverändert festgestellt. |
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