Minaya
Capital AG
Hörselberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247.933,90 |
83.173,91 |
| I.
Finanzanlagen |
247.933,90 |
83.173,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.027,48 |
520.692,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
645,68 |
175.503,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173.381,80 |
345.189,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.919,00 |
6.779,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
435.880,38 |
610.645,78 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
427.914,58 |
603.611,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
800.000,00 |
800.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
153.456,11 |
153.456,11 |
| III.
Bilanzverlust |
525.541,53 |
349.844,80 |
| davon
Verlustvortrag |
349.844,80 |
319.202,98 |
| B.
Rückstellungen |
6.645,00 |
6.745,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.320,80 |
289,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.320,80 |
289,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
435.880,38 |
610.645,78 |
Anhang
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.
Die Gliederung hat sich gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich nicht geändert.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
i.V.m. §§ 246 bis 251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB berücksichtigt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m.
§§ 252 bis 256 HGB)
Die Bewertungsmethoden sind unter Beachtung der
handelsrechtlichen Normen an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Dem stehen
auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur beachtet worden, sofern sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die
Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
tieferen Börsenkurs
bewertet.
Das
Grundkapital beträgt Euro 800.000,00. Die
Höhe des Grundkapitals stimmt mit der Eintragung im
Handelsregister überein.
Die
sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung
2.1 Erläuterungen zur Bilanz
Wertpapiere des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit
den Anschaffungskosten bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Auf das Darlehen der German Brokers AG wurde eine
Abschreibung gem. § 253 Abs. 4 HGB in Höhe von
Euro 100.060,93 vorgenommen. Das Darlehen wurde gem.
Forderungskauf- und Abtretungsverträgen vom 20.
Dezember 2011 veräußert.
Anzahl der Aktien / Nennbetragsaktien (§ 160 Abs. 1
Nr. 3 AktG)
Das Grundkapital setzt sich aus 800.000
Stückaktien zusammen.
Der Nennbetrag beläuft sich auf Euro 1,00.
Genehmigtes Kapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG)
Der Vorstand ist durch Satzung vom 18.04.2008
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 10.04.2013 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt
190.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 190.000 neue,
auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und
/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
II).
Kapitalrücklage (§ 152 Abs. 2 AktG)
Die Kapitalrücklage beträgt zum Schluss des
Geschäftsjahres insgesamt Euro 153.456,11.
Gewinnrücklage (§ 152 Abs. 3 AktG)
Eine Gewinnrücklage besteht nicht.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 zeigt der
Verbindlichkeitenspiegel folgendes Bild:
Position
|
Gesamt-betrag
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit zwischen
ein und fünf Jahren
|
Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren
|
gesicherte Beträge
|
|
in TEuro
|
in TEuro
|
in TEuro
|
in TEuro
|
in TEuro
|
1. Anleihen
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0
|
0
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0
|
0
|
0
|
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
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0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
3. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
4. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
5. Wechsel-
verbindlichkeiten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
6. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
7. Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen mit Beteiligungs-
verhältnis
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
8. sonstige Verbind-
lichkeiten
|
1
|
1
|
0
|
0
|
0
|
|
|
|
|
|
|
Summen
|
1
|
1
|
0
|
0
|
0
|
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Aufwendungen für die Buchführung und Aufstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung des
Jahresabschlusses 2011.
3. Sonstige Angaben
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgenden
Vorstand vorgenommen:
Name Vorname Funktion/Beruf
Ruchti Jürgen Vorstand (bis 27.12.2011)
Sägesser Jörg Vorstand (ab
27.12.2011)
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
Name
Vorname
Beruf
Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien
Blancke
Walter
Hochschullehrer
- Automobilpartner Mitte AG, Ar-Vorsitz
- RWB Akademie AG, AR-Mitglied
- entero AG, AR-Mitglied
Weiser
Jan
Rechtsanwalt
keine
Nitschmann
Gerd
Kaufmann
- German Brokers AG, AR-Mitglied
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Prof. Dr.
Walter Blancke.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem
Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach
Geschäftsjahresende zu zahlende Vergütung von
€ 500,00, der Vorsitzende erhält das Doppelte der
Vergütung. Die auf die Gesamtvergütung zu
entrichtende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft
erstattet.
Die bezeichneten Personen haben im
Geschäftsjahr 2011 keine Bezüge erhalten.
Corporate Governance
Da die Aktien der Gesellschaft nicht
börsennotiert im Sinne des § 161 AktG sind, sind
Vorstand und Aufsichtsrat nicht verpflichtet, eine
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex abzugeben.
Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17
HGB)
Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" enthalten
das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers.
Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt
insgesamt 2.500,00 Euro und gliedert sich wie folgt:
a)
Abschlussprüfungsleistungen
2.500,00 Euro
b) sonstige
Bestätigungsleistungen
0,00 Euro
c)
Steuerberatungsleistungen
0,00 Euro
d) sonstige
Leistungen
0,00 Euro
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde
ein Verlustvortrag von Euro 349.844,80 einbezogen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Hauptversammlung vom 13.09.2010 wurde der
Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung des
Vorjahres angenommen.
Hörselberg-Hainich, den 23. April 2012
...........................................................
Vorstand Jörg Sägesser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2012 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis meiner Prüfung habe ich am 11.
Juni 2012 dem auf der Seite 22 beigefügten
Jahresabschluss und den Lagebericht der Minaya Capital AG,
Hörselberg-Hainich, zum 31. Dezember 2011 den
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt, der von mir an dieser Stelle wiedergegeben wird:
An die Minaya Capital AG
Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht der Minaya
Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass meine
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Hessisch Oldendorf, 11. Juni 2012
Dipl.-Kfm. Reinhard von Aulock
Wirtschaftsprüfer
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