Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gebhard Betz seit 29.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Betz GmbHEhingen DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI.
Allgemeine Angaben
1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
2. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen der §§ 242 - 251 HGB, unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften der §§ 264 ff HGB, aufgestellt. Bei der Umstellung auf das BilMoG wurden die Vorschriften von Art. 66 und 67 EGHGB beachtet. Für den Jahresabschluss der Gesellschaft waren
aufgrund des BilMoG keine Anpassungen zum 01. Januar 2010
erforderlich.
3. Bewertungsgrundsätze Die Bewertungsgrundsätze der §§ 252 - 256
HGB sind beachtet. Einzelne Positionen sind wie folgt
bewertet:
a) Anlagevermögen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den steuerrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Das Anlagevermögen wird nach den geltenden steuerrechtlichen Höchstsätzen linear abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 279 (2) HGB i.V.m. § 6 (2) EStG wurde ausnahmslos Gebrauch gemacht. Die steuerliche Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2a EStG zur Bildung eines Sammelpostens für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von über € 150,00, jedoch nicht mehr als € 1.000,00 für die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 angeschafften Vermögensgegenstände weiter angewendet. Es erfolgten weder Sonderabschreibungen noch außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet,
Abschreibungsgründe lagen nicht vor.
c) Passivposten Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt, wobei allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung von Passivposten nach § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB erfolgte nicht, da sämtliche Positionen
eine voraussichtliche Restlaufzeit von unter einem Jahr
besitzen. Die Gesellschaft rechnet bei der Erfüllung
der Rückstellungen nicht mit künftigen Preis- und
Kostensteigerungen, so dass die Bewertung mit den Preis-
und Kostenverhältnissen des Bilanzstichtags erfolgte.
II. Einzelangaben zu den Positionen der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Gebhard Betz jun.
Ehingen, den 30.05.2011 Betz GmbH Gebhard Betz jun. Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
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