SFA
Formenbau GmbH & Co KG
Homberg
(Ohm)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.771,00 |
6.276,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
951,50 |
2.828,50 |
| II.
Sachanlagen |
819,50 |
3.447,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
197.385,99 |
164.544,21 |
| I.
Vorräte |
73.602,30 |
84.528,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.638,19 |
42.828,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.145,50 |
37.187,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
199.156,99 |
170.820,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
125.787,19 |
102.926,06 |
| I.
Kapitalanteile |
125.787,19 |
102.926,06 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
24.007,95 |
22.369,48 |
| 2.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
101.779,24 |
80.556,58 |
| B.
Rückstellungen |
7.177,00 |
12.317,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.192,80 |
55.577,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.192,80 |
55.577,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
199.156,99 |
170.820,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Rechnungslegung erfolgte nach den Bestimmungen
des
Handelsgesetzbuches. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
wurden erstmalig angewandt (Art. 66 EGHGB). Dabei fanden
insbesondere die Grundsätze der Einzelbewertung
gemäß §§ 246 Abs. 2 HGB und der
Vorsicht gemäß § 252 Abs. 1 Ziff. 4 HGB
Beachtung. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art.
67 Abs. 8 S. 2 1. HS EGHGB). §§
252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
wurden, soweit sich die Darstellung oder Bewertung auf
Grund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geändert hat,
nicht beachtet (Art. 67 Abs. 8 S. 2 2. HS EGHGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die SFA Formenbau GmbH & Co. KG weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Gesellschaft im Sinne von § 267 HGB
auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
bzw. degressiv vorgenommen.
Einzeln nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis € 1.000 (netto) wurden wie in
den Vorjahren im Jahr 2010 im Jahr des Zugangs
vollständig abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren
wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten
bewertet. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen
wurden mit den Herstellungskosten gemäß §
255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bilanziert.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Kommanditistin wird neben dem
ungemindert ausgewiesenen Festkapital ein variables
Kapitalkonto geführt, das wegen der
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen mangels
schuldrechtlicher Bindung der KG und ungeachtet der
vereinbarten Verzinsung sowie insbesondere auf Grund der
Verlustverrechnung über dieses Konto
Eigenkapitalcharakter trägt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren liegen nicht vor. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Halbfabrikaten und Waren.
IV. Sonstige Angaben
Während des Wirtschaftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch die
Komplementär-GmbH, vertreten durch die
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herr Rainer Dickhardt, wohnhaft in 08297 Zwönitz -
Dorfchemnitz, und Herr Thomas Mehlhos, wohnhaft in 35321
Laubach, geführt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die SFA Formenbau Verwaltungs GmbH mit Sitz in
Homberg/Ohm ist
Komplementärin der SFA Formenbau GmbH & Co.
KG und weist ein gezeichnetes Kapital i.H.v. €
26.000,00 aus.
35315 Homberg/Ohm, den 24. März 2011
Dipl.-Ing. Rainer Dickhardt
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