Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 106149
Eingetragen
24.9.1996
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
Gegenstand
Mietservice im Telenetzbereich, insbesondere die An- und Vermietung in der Telekommunikations-, Schutz- und Sicherheitstechnik und sonstigen technischen Erzeugnissen sowie Dokumentenverwaltung- und -archivierung.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Peter Strack
seit 7.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simon Strack
Wormser Straße 61, 74078 Heilbronn
13.000 €
50.00%
Michael Strack
Wimpfener Weg 16, 74078 Heilbronn
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Findok GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 172.921,46 96.656,82
I. Sachanlagen 132.859,50 76.612,50
II. Finanzanlagen 40.061,96 20.044,32
B. Umlaufvermögen 39.769,88 93.297,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.689,43 49.585,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80,45 43.712,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16,78 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 212.708,12 189.954,66

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 78.269,87 68.439,17
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 42.439,17 -1.309,85
III. Jahresüberschuss 9.830,70 43.749,02
B. Rückstellungen 1.800,00 4.103,00
C. Verbindlichkeiten 48.851,10 15.756,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 83.787,15 101.655,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 212.708,12 189.954,66

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Beteiligungen.

Der Buchwert beträgt EUR 40.061,96, der beizulegende Zeitwert EUR 40.061,96. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung wurde verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen EUR 9.170,54.

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 0,00 ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 0,00 .

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 1.800,00
davon entfallen auf  
Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 1.700,00
Offenlegungskosten EUR 100,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 40.430,00.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Wolfgang Strack.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Heilbronn, den 04. Oktober 2012

gez. der Geschäftsführer

Wolfgang Strack

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.10.2012.

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