BBA
Verbindungstechnik GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.376,51 |
45.431,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.500,00 |
7.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.876,51 |
37.931,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
307.126,61 |
280.386,98 |
| I.
Vorräte |
190.788,38 |
151.729,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.380,17 |
128.616,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.958,06 |
41,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
929,31 |
953,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
334.432,43 |
326.771,92 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
162.793,47 |
134.310,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
83.110,97 |
82.383,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.482,50 |
727,16 |
| B.
Rückstellungen |
24.710,00 |
10.973,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
146.928,96 |
181.487,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
334.432,43 |
326.771,92 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Eur) wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB
i.d.F. vor BilMoG.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Es wurde kein außerbilanzieller
Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g (1) EStG gebildet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung
für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251,
268 (7) HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, usw.)
bestehen nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder
Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen,
§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 396,68 € (Vorjahr:
583,66 €), § 268 (4) HGB.
Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die
Gesellschaft gewährt (Vorjahr: 0,00 €), §
285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG:
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 154.780,14
€ (Vorjahr: 181.487,95 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr:0,00 €).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1a
HGB.
Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr:0,00 €) durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285
S. 1 Nr. 1b HGB:
Es wurde weder ein Posten für aktive latente
Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung
für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreiter Geschäftsführer der BBA
Verbindungstechnik GmbH ist Herr Paul Hanratty,
Kaufmann.
Trier, den 28.06.2016
für die
BBA Verbindungstechnik GmbH
Paul Hanratty
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2016 festgestellt.
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