BBA Verbindungstechnik GmbHLiquidiert

Zeilstraße 25, 65347 Eltville am Rhein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30995
Vorher
HSN Metallbearbeitungstechnik GmbH
Eingetragen
26.8.1991
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen StoffenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Gegenstand
die industrielle Herstellung von Maschinen und maschinellen Anlagen zur Endbearbeitung von vorgefertigten Metallmassenteilen, die Durchführung dieser Endbearbeitung und der Vertrieb der so hergestellten Maschinen und maschinellen Anlagen sowie der endbearbeitenden Produkte, ferner alle hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck förderlich und dienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Alexandra Erika Vetter
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simone Frederike Dregischan
Eltville am Rhein
25.600 €
50.00%
Alexandra Erika Vetter
Hofheim am Taunus
25.600 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BBA Verbindungstechnik GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 26.376,51 45.431,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.500,00 7.500,00
II. Sachanlagen 18.876,51 37.931,01
B. Umlaufvermögen 307.126,61 280.386,98
I. Vorräte 190.788,38 151.729,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.380,17 128.616,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.958,06 41,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 929,31 953,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 334.432,43 326.771,92

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 162.793,47 134.310,97
I. gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Gewinnvortrag 83.110,97 82.383,81
III. Jahresüberschuss 28.482,50 727,16
B. Rückstellungen 24.710,00 10.973,00
C. Verbindlichkeiten 146.928,96 181.487,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 334.432,43 326.771,92

Anhang


1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. 

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Es wurde kein außerbilanzieller Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g (1) EStG gebildet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer  Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251, 268 (7) HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, usw.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Satz 1 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 396,68 € (Vorjahr: 583,66 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG:

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 154.780,14 € (Vorjahr: 181.487,95 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr:0,00 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:0,00 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB:

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Geschäftsführer der BBA Verbindungstechnik  GmbH ist Herr Paul Hanratty, Kaufmann.

Trier, den 28.06.2016

für die 
BBA Verbindungstechnik GmbH
Paul Hanratty
(Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2016 festgestellt.

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