Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Dohle-Zahntechnik GmbH
Haddoweg 2, 59757 Arnsberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hedwig, geb. Lenze Dohle seit 28.5.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dohle-Zahntechnik GmbHArnsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangRechnungslegungsgrundsätze Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt. Die Dohle Zahntechnik GmbH erfüllt alle Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 276 i.V.m. 267 Abs. 1 HGB. Für die Aufstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Grundsätze und Methoden zu beachten: Das Sachanlagevermögen ist durch eine Anlagenkartei nachgewiesen. Aus dieser Kartei sind die Abschreibungen für 2015 und die Restbuchwerte zum 31.12.2015 für jedes Wirtschaftsgut ersichtlich. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Eine Saldenliste der am Bilanzstichtag vorhandenen Außenstände liegt vor. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind gemäß § 253 I 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen waren zum 01.01.2010 unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften neu zu bewerten. Zu diesem Zweck wurde die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens durch die Kölner Spezial Beratungs-GmbH in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,15 %, erwarteten Gehaltssteigerungen von 0,00 % p.a., eines Fluktuationsansatzes von 0,00 % p.a. sowie Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck erstellt. Als Resultat dieses Gutachtens wurde eine Unterdotierung der Pensionsrückstellung in Höhe von 2.963,00 € festgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB ist dieser Betrag zu mindestens einem Fünfzehntel in jedem Geschäftsjahr anzusammeln. Auf dieses Wahlrecht wurde im Geschäftsjahr 2010 verzichtet, so dass der volle Betrag von 2.963,00 € berücksichtigt wurde. (Ausweis Konto 2091 "AO Aufwendung Pensionsrückstellung"). Bei der Erstellung des Gutachtens für 2015 wurden die in 2010 bis 2014 angewandten Parameter beibehalten, lediglich der Zinssatz wurde geringfügig auf 4,31 % angepasst. Der sich unter diesen Voraussetzungen ergebene Wert der Pensionsrückstellung wurde in der Bilanz zum 31.12.2015 entsprechend berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Als Nachweis der am Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten lagen die jeweils letzten Kontoauszüge des Geschäftsjahres vor. Verbindlichkeiten an Lieferanten sind durch eine Saldenliste nachgewiesen. Zur Geschäftsführerin bestellt ist Frau Hedwig Dohle, Arnsberg. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Arnsberg, den 28.12.2016 Dohle GmbH gez. Hedwig Dohle sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2016 festgestellt. |
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