Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Margedant seit 12.2.2018 | Geschäftsführer |
Christoph Lieben-Seutter seit 26.2.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Freie und Hansestadt Hamburg | 95.20% |
Stiftung Elbphilharmonie | 4.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HamburgMusik gGmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023der HamburgMusik gGmbH, Hamburg1. Grundlagen Die HamburgMusik gGmbH wurde als HamburgMusik gGmbH - Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH durch Gesellschaftsvertrag vom 18. Januar 2007 gegründet und am 26. Februar 2007 in das Handelsregister eingetragen. Seit dem 3. Mai 2017 firmiert sie als HamburgMusik gGmbH. Den Betrieb des Konzertbereichs der Elbphilharmonie hat die Gesellschaft verpachtet. Ihren satzungsmäßigen Gesellschaftszweck verwirklicht die HamburgMusik gGmbH durch die künstlerische Planung und Durchführung von Konzerten in der Laeiszhalle, der Elbphilharmonie und anderen Spielstätten und durch die Realisierung eines umfangreichen Musikvermittlungsprogramms. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2022/2023 entwickelte sich in allen Geschäftsfeldern erwartungsgemäß. Eine leichte Unsicherheit der Kunden bezüglich des Kaufverhaltens auf Grund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen gesellschaftlichen Unsicherheit und Kostensteigerungen war dennoch spürbar und äußerte sich in kurzfristigeren und spontaneren Kartenkäufen. 2.1.1. Konzertprogramm Insgesamt führte die HamburgMusik in der Saison 2022/23 über 300 Konzertveranstaltungen in Elbphilharmonie und Laeiszhalle durch. Neben den gewohnt erfolgreichen Konzertabonnements und -reihen gab es unter anderem in der Saison den »Reflektor Angélique Kidjo«, die erste Ausgabe des biennalen Festivals »Elbphilharmonie Visions«, das Sufi Festival sowie den Schwerpunkt »Afro Futurism«. Ein besonderer Fokus wurde in dieser Saison auf die Komponisten Wolfgang Rihm und Thomas Larcher gelegt. Der Dirigenten Paavo Järvi führte drei Bruckner Sinfonien an drei Konzertabenden mit seinem Tonhalle-Orchester aus Zürich auf und mit Barbara Hannigan gab es gleich mehrere Projekte in denen sie sowohl als Sopranistin als auch als Dirigentin auf der Bühne stand. 2.1.2. Musikvermittlung In der Saison 2022/23 haben 961 Musikvermittlungsangebote der HamburgMusik mit knapp 60.000 Besuchern stattfinden können. Im Bereich Schule und Kita fanden 451 Schulworkshops mit 9.984 Schülerinnen und Schülern statt, das Klingende Mobil erreichte in 254 Workshops 4.572 Kinder und die Klingende Kiste wurde 42 Mal an Kitas und Grundschulen verliehen. Darüber hinaus besuchten 20.268 Kinder und Jugendliche 43 Schul- und Kita-Konzerte. In die öffentlich verkauften 74 Funkel- und Jugend-Konzerte sowie "Klangzeit" kamen 20.993 Besucherinnen und Besucher. Das Konzertformat "Klangzeit" führt das Format "Ferne Klänge" weiter - als Angebot für von Demenz betroffene Menschen und ihre Angehörigen ins Leben gerufen, richten sich diese Konzerte nun an alle, die sich in diesem zwanglosen und zum Mitsingen einladenden Umfeld wohl fühlen. Zu offenen Workshops kamen 3.168 Besucherinnen und Besucher in 127 Veranstaltungen. Die bestehenden Mitmach-Ensembles der Elbphilharmonie wurden weitergeführt. 2.1.3. Kommunikation Strategische Grundlage der Kommunikation in der Saison 2022/23 waren in Reihenfolge der Priorisierung: Kommunikative Maßnahmen mit dem Fokus auf Vertriebsmarketing und Kundenbindung, weiterhin der nationale und internationale Imageaufbau (Vielfalt/Gesamterlebnis) sowie die Internationalisierung der Kommunikationsmedien und Kundenbindungsmaßnahmen. Im Dezember wurde das Elbphilharmonie Escape Game gelauncht, eine Rallye durch das Haus, die weltweit und spielerisch Menschen aus neuen Zielgruppen an das Haus heranführt. Ein Schwerpunkt der Kommunikationsarbeit war der Ausbau der Beziehungen zu Multiplikatorinnen, Influencern und Kooperationspartnern mit internationalem Hintergrund. Die Nutzerzahlen der Social-Media-Kanäle konnten in der Saison 2022/23 konstant weiter gesteigert werden. Im Bereich des Direktmarketings wurde das Angebot an Newslettern erweitert. Ebenfalls ausgebaut wurde der Bereich der Kundenbefragung. 2.1.4. Fördererprogramme Es wurden Spenden und Drittmittel in Höhe von T€ 3.110 abgerufen und verwendet (Vorjahr: T€ 2.711). 2.2. Darstellung der Lage 2.2.1. Vermögenslage Die Aktiva der HamburgMusik gGmbH in Höhe von T€ 228.743 (Vorjahr: T€ 237.894) sind geprägt durch die im Anlagevermögen ausgewiesenen Grundstücks- und Gebäudeanteile sowie die technischen Anlagen für den Konzertbereich der Elbphilharmonie in Höhe von T€ 208.648 (Vorjahr: T€ 217.730). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 7.487 (Vorjahr: T€ 9.949) enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen die FHH in Höhe von T€ 5.900 (Vorjahr: T€ 7.615) aus zugesagten Zuwendungen. Weiterhin bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.305 aus vertragsgemäßen Weiterbelastungen in Bezug auf die Pacht für die Elbphilharmonie, Erlösen aus Namensrechten und Werbeflächen sowie Personalgestellung gegenüber der ELBG. Die vorhandene Liquidität aus der Einzahlung der Kapitalrücklage in Höhe von 5 Mio. € wurde in Höhe von T€ 4.897 (Vorjahr: T€ 3.448) vorübergehend in festverzinsliche Anleihen angelegt, die unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens ausgewiesen werden. Auf der Passivseite der Bilanz sind im Wesentlichen die Zuwendungen zur Anschaffung des Anlagevermögen in Höhe von T€ 208.312 (Vorjahr: T€ 217.416) im Sonderposten für Zuschüsse erfasst. Der Sonderposten für Zuschüsse entspricht im Wesentlichen, dem auf der Aktivseite insgesamt bilanzierten Anlagevermögen. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag T€ 8.323 (Vorjahr: T€ 8.320). Das Jahresergebnis weist ein positives Ergebnis in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 0,00) aus. Das Eigenkapital enthält die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 5.000 sowie Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 3.295 (Vorjahr: T€ 3.295). Die gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.000 (Vorjahr: T€ 10.057) enthalten erhaltende Anzahlungen in Höhe von T€ 4.806 (Vorjahr: T€ 4.142) für verkaufte Tickets der kommenden Spielzeit. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 492 (Vorjahr: T€ 3.051) sanken durch geringere Verbindlichkeiten aus den Jahresabrechnungen mit der ELBG. Weiterhin enthalten sind Verbindlichkeiten aus noch nicht verwendeten Drittmitteln in Höhe von T€ 2.008 (Vorjahr: T€ 2.285) . Das Eigenkapital hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 3,64% (Vorjahr 3,5%). Zusammen mit den langfristigen Fremdmitteln, bestehend aus den Sonderposten für Zuschüsse und den langfristigen Rückstellungen, haben sie einen Anteil an der Bilanzsumme von 94,8 % (Vorjahr 94,9 %). Das langfristige Vermögen der Gesellschaft ist nahezu vollständig durch langfristige Mittel gedeckt. 2.2.2. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2022/23 endet mit einem Jahresgewinn von T€ 3 (Vorjahr: € 0). Die Umsatzerlöse belaufen sich auf T€ 24.009 (Vorjahr: T€ 20.865) und betreffen überwiegend mit T€ 13.009 (Vorjahr: T€ 10.829) Erlöse aus Veranstaltungen, mit T€ 3.270 (Vorjahr T€ 3.109) Erlöse aus Werbung und Sponsoring und mit T€ 7.050 (Vorjahr: T€ 6.363) Erlöse aus der Vermögensverwaltung. Die Erhöhung der Umsatzerlöse resultiert im wesentlichen aus der Normalisierung des Spielbetriebes nach der Pandemie. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 20.544 (Vorjahr: T€ 21.761) setzen sich hauptsächlich aus Zuwendungen der Behörde für Kultur und Medien in Höhe von T€ 7.902 (Vorjahr: T€ 7.615), Erträgen aus Drittmitteln und Spenden in Höhe von T€ 3.110 (Vorjahr: T€ 2.711), sowie Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 9.173 (Vorjahr: T€ 9.164) zusammen. Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten korrespondieren mit den Abschreibungen auf geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall der Bundesmittel (Vorjahr: T€ 1.909). Der Gesamtaufwand erhöhte sich um T€ 1.990 auf T€ 44.652 (Vorjahr: T€ 42.662). Hauptursache hierfür ist eine Rückstellung für mögliche Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 1.900 resultierend aus einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen die künstlerischen Aufwendungen im engeren Sinne und betrugen T€ 19.904 (Vorjahr: T€ 19.745). Der Anteil der künstlerischen Ausgaben am Gesamtaufwand (vor Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen und der drohenden Zinsaufwendungen) beträgt 59,4% (Vorjahr: 59,0%). Die Personalaufwendungen betragen mit T€ 4.344 (Vorjahr: T€ 3.870) 13% (Vorjahr: 12%) des Gesamtaufwands (vor Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen und der drohenden Zinsaufwendungen). Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 79 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 68). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 8.763 (Vorjahr: T€ 9.395). Der Aufwand für Gebäude/Grundstück beträgt T€ 6.003 (Vorjahr: T€ 5.627). Diese Kosten werden überwiegend an den Pächter weiter belastet. Die Aufwendungen für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit betragen T€ 1.177 (Vorjahr: T€ 2.186). Ihr Rückgang ist insbesondere auf die zusätzlichen Aufwendungen für das 5-jährige Jubiläum im Vorjahr zurück zu führen. Der Kostendeckungsgrad (vor Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen, Sonderposten und drohender Zinsbelastung) der Gesellschaft beträgt 100% (Vorjahr 73,68%). Ohne Einbeziehung der Festbetragsfinanzierung beträgt er 82,3% (Vorjahr 59,5%). 2.2.3. Finanzlage / Liquidität Die Liquidität der HamburgMusik gGmbH war und ist zu jeder Zeit sichergestellt. 2.2.4. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft hat sich mit ihrer programmatischen Ausrichtung als wichtiger Bestandteil im Hamburger Konzertleben etabliert und weiterhin einen sehr großen Anteil an der Entwicklung der Musikstadt Hamburg. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist grundsätzlich stabil. 3. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung - Risikobericht Die Unternehmensentwicklung wird über eine jährliche Budgetplanung abgebildet. Die Budgetentwicklung wird fortlaufend durch die Geschäftsführung überwacht und in den einzelnen Budgetbereichen gesteuert. Der Aufsichtsrat wird quartalsweise zeitnah über die aktuelle Entwicklung und das voraussichtliche Jahresergebnis informiert. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass finanzielle Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Die jährliche Planung wird durch eine mittelfristige Finanzplanung unterstützt. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit erfolgt eine fortlaufende Liquiditätssteuerung, welche permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Es besteht weiterhin das Risiko, dass durch Inflation und Preissteigerungen insbesondere im Energiemarkt eine Kaufzurückhaltung bei den Kunden entsteht und die Konzerte nicht wie budgetiert verkauft werden. Die Gesellschaft kann in diesem Fall auf Rücklagen zurückgreifen, die ausreichend zur Verfügung stehen. Die Auslastung bzw. Ticketverkäufe der einzelnen Veranstaltungen werden taggenau über die Software CHRIS sowie Jetticket verfolgt. Somit ist es jederzeit möglich, bei sich abzeichnender niedriger Auslastung durch Marketingmaßnahmen wie bspw. Newsletter und Plakatierungen oder sonstiger Werbung gegenzusteuern. Die Veranstaltungskosten werden über das System EVIS überwacht und gesteuert. Zu den wesentlichen Chancen und Ertragspotentialen des Unternehmens zählt die Geschäftsleitung die mittlerweile erfolgte Etablierung der Marke "HamburgMusik", die in Hamburg für hochwertige und anspruchsvolle Konzerterlebnisse steht und zu deren Markenkern es auch gehört, Kinder und Jugendliche durch Workshops und spezielle Formate an die Klassik, Jazz und andere Formate heranzuführen. Die Geschäftsleitung ist daher überzeugt, dass die langfristige Kundenbindung, insbesondere die stetige Pflege der Abonnementstrukturen, die Grundlage für die Markenbildung sichert und so die Chance auf neu zu gewinnendes Publikum steigert. 4. Prognose Die HamburgMusik gGmbH plant für die Saison 2023/24 die Durchführung von ca. 300 Konzertveranstaltungen in Laeiszhalle, Elbphilharmonie und verschiedenen weiteren Spielstätten. Neben den bestens eingeführten Abonnementreihen gibt es wieder zahlreiche Schwerpunkte, Sonderfestivals und Komponistenportraits. Das Musikvermittlungsangebot für Schulen wird ebenfalls im geplanten Umfang angeboten. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich nicht alle Aufwendungen durch Erträge und die regelmäßigen Zuwendungen sowie Drittmittel wird decken können. Derzeit wird ein operativer Verlust von T€ 650 kalkuliert. Für den Verlust stünden ausreichend Rücklagen zur Kompensation zur Verfügung.
Hamburg, den 31. Januar 2024 Christoph Lieben-Seutter, Generalintendant Jochen Margedant, Kaufmännischer, Geschäftsführer BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023A. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter Abteilung B 100224 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und den Vorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften wurden nicht in Anspruch genommen, da gemäß § 14 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften anzuwenden sind. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechende lineare Abschreibungen, angesetzt worden. Die Abschreibungen betragen zwischen 1 und 20 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis zu € 952 brutto) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In Höhe der für Investitionen vereinnahmten Zuwendungen wird ein Sonderposten gebildet, der entsprechend der jährlichen Abschreibung aufgelöst wird. Die Posten des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Stichtag gebildet, soweit sie Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres sind. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zur Berechnung des Erfüllungsbetrages langfristiger Rückstellungen wird grundsätzlich eine Kostensteigerung in Höhe von 2 % berücksichtigt. Des Weiteren wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen der durchschnittliche fristenkongruente Marktzinssatz gemäß Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, soweit sie Erträge des folgenden Geschäftsjahres sind. B. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Es handelt sich überwiegend um die Anschaffungskosten des Konzertbereichs der Elbphilharmonie. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 1.305 (Vorjahr: T€ 298) betreffen das Liefer- und Leistungsgeschäft. Die Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg als Gesellschafterin resultieren hauptsächlich aus zugesagten Zuwendungen für den Spielbetrieb. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft ist in voller Höhe (T€ 25) eingezahlt. Hierbei entfallen T€ 23,8 auf die Gesellschafterin Freie und Hansestadt Hamburg und T€ 1,2 auf die Gesellschafterin Stiftung Elbphilharmonie. Ausschüttungssperre Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von T€ 12. Sonderposten für Zuschüsse Im Sonderposten für Zuschüsse sind die Zuwendungen eingestellt worden, die für investive Maßnahmen verwendet worden sind. Dieser Posten wird periodisch in Höhe der anfallenden Abschreibungen aufgelöst Der Sonderposten für Zuschüsse in Höhe von T€ 208.312 (Vorjahr: T€ 217.416) wurde hauptsächlich für die Anschaffungskosten des Konzertbereichs der Elbphilharmonie gebildet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Verpflichtungen für die Versorgungsleistungen von zwei Mitarbeiterinnen des ehemaligen Landesbetriebs Laeiszhalle - Musikhalle Hamburg, die auf die HamburgMusik gGmbH übergeleitet wurden, betragen zum 31. Juli 2023 T€ 260. Grundlage der Pensionsverpflichtungen ist das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz (HambZVG) vom 2. Juli 2003. Die handelsbilanzielle Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Für die Berechnung der Rückstellungen wurden als Rechnungsgrundlage die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck gewählt. Als Bewertungsverfahren wurde die PUC-Methode angewandt (Rechnungszins p.a.: 1,81 %, Gehaltsdynamik p.a.: 1,0 % und Rentendynamik p.a.: 1,0 %). Der Rechnungszins wurde gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu einer Ermittlung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangen sieben Jahre (1,60%) beläuft sich auf T€ 12. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen für in Anspruch genommene und noch nicht abgerechnete Vertriebsdienstleistungen und ausstehende Lieferantenrechnungen gebildet. Weiterhin für evtl. Zinsaufwendungen resultierend aus einer Betriebsprüfung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 492 (Vorjahr: T€ 3.051) betreffen das Liefer- und Leistungsgeschäft. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten sind T€ 58 (Vorjahr: T€ 126) aus Steuern und T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) aus sozialer Sicherheit. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich ebenso wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Veranstaltungserlösen, Erlösen aus Werbung und Sponsoring sowie Vermögensverwaltung zusammen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 20.544 (Vorjahr: T€ 21.761) beinhalten im Wesentlichen Betriebsmittelzuwendungen und Projektzuwendungen der Behörde für Kultur und Medien in Höhe von T€ 7.902 (Vorjahr: T€ 7.654), Erträge aus Drittmitteln und Spenden in Höhe von T€ 3.110 (Vorjahr: T€ 2.711) und Erträge aus Mitteln des Bundes T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.945). Ferner ergaben sich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von T€ 9.173 (Vorjahr: T€ 9.164) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 83 (Vorjahr: T€ 48). Personalaufwand Von den Personalaufwendungen betreffen T€ 7 (Vorjahr: T€ 26) Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Zuführungen zum Sonderposten in Höhe von T€ 68 (Vorjahr: T€ 39) enthalten. Zinsaufwendungen Von den Zinsaufwendungen betreffen T€ 4 (Vorjahr: T€ 4) Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Facility Managementvertrag Über die Gesamtlaufzeit des Facilitymanagementvertrages ergibt sich eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von rd. 84 Mio €. Die jährlich zu zahlenden Beträge werden der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH als Betreiberin der Elbphilharmonie weiter belastet. Arbeitnehmer:innen Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022/23 durchschnittlich 79 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 68 Mitarbeiter:innen), davon 74 Angestellte/Beschäftigte und 5 Volontäre, studentische Aushilfen und FSJ und zum 31. Juli 2023 79 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 73 Arbeitnehmer:innen). Abschlussprüferhonorar Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen im Einzelnen die Abschlussprüfungsleistungen (T€ 13 brutto). Corporate Governance KodexDie HamburgMusik gGmbH hat im Geschäftsjahr 2022/23 die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex grundsätzlich eingehalten. Eine Entsprechenserklärung wurde abgegeben. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg einbezogen. Dieser wird im Internet unter Hamburg.de veröffentlicht. E. Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Geschäftsführung Zum Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bestellt: Herr Christoph Lieben-Seutter, Generalintendant, Hamburg Herr Jochen Margedant, Kaufmännischer Direktor, Hamburg Der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr von der Gesellschaft Bezüge von insgesamt € 504.414,40 gewährt. Im Einzelnen setzen sich die Bezüge wie folgt zusammen:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an: Herr Senator Dr. Carsten Brosda (Vorsitzender), Präses der Behörde für Kultur und Medien Herr Nikolaus Broschek, Geschäftsführer Broschek Medien Herr Dr. Sven Murmann, Verleger Murmann-Verlag Frau Dr. Sibylle Roggencamp, Beamtin Finanzbehörde Herr Dr. Johannes Conradi, Partner Freshfields Bruckhaus Deringer Frau Julia Jäkel, Verlegerin Frau Dr. Helga Rabl-Stader, Präsidentin der Salzburger Festspiele a.D. Herr Lutz Marmor, Intendant des NDR a.D. Frau Judith Steinhoff, Vorstand Stiftung Elbphilharmonie Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. F. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung gab es nach dem Bilanzstichtag nicht. G. Jahresergebnis Das Jahresergebnis beträgt 2.728,39 EUR und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hamburg, den 31. Januar 2024 Christoph Lieben-Seutter, Generalintendant Jochen Margedant, Kaufmännischer Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 21. Februar 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HamburgMusik gGmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HamburgMusik gGmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HamburgMusik gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der HamburgMusik gGmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.
Hamburg, den 21. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dirk Burschel, Wirtschaftsprüfer ppa. Katharina, Kaufmann, Wirtschaftsprüferin HamburgMusik gGmbH 57. Sitzung des Aufsichtsrates Montag, 19. Juni 2023, 09:00 Uhr
Die HamburgMusik gGmbH hat im Geschäftsjahr 2022/23 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 bis 7 sowie deren Unterpunkte): Von folgenden Punkten wurde abgewichen:
Der Aufsichtsrat stimmt der Entsprechenserklärung 2022/23 der HamburgMusik gGmbH zum Hamburg Corporate Governance Kodex (HCGK) wie in der Vorlage enthalten zu und ermächtigt den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die Erklärung zu unterzeichnen. Sollten sich aufgrund von Abwesenheiten bei Aufsichtsratssitzungen der HamburgMusik gGmbH noch Änderungen in der Entsprechenserklärung ergeben, ermächtigt der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, die Entsprechenserklärung anzupassen und ohne nochmaligen Beschluss durch den Aufsichtsrat dem Vorsitzenden des AR zur Unterschrift vorzulegen.
Beirat Dr. Carsten Brosda Geschäftsführung Christoph Lieben-Seutter Jochen Margedant |
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