Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2755
Vorher
Norm- und Eisenteile Schuecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
13.4.1983
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Verwaltung der Pensionszusage für den Alleingesellschafter

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Schuecker
seit 9.9.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Weberstraße 1, 4788 Warstein
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Norm- und Eisenteile Schuecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Warstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 108.540,36 132.466,81
I. Sachanlagen 5.769,00 7.667,00
II. Finanzanlagen 102.771,36 124.799,81
B. Umlaufvermögen 102.445,62 68.371,19
I. Vorräte 6.256,30 7.068,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.281,92 6.666,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.907,40 54.636,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 572,41
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 32.052,21 42.908,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 243.038,19 244.318,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 57.616,80 68.472,80
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 32.052,21 42.908,21
B. Rückstellungen 233.870,39 221.194,13
C. Verbindlichkeiten 9.167,80 23.124,49
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.167,80 23.124,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 243.038,19 244.318,62

Anhang

Allgemeine Angaben
 
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma  Schuecker GmbH  wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB sind § 252 Abs. Nr. 6 HGB (Bewertungsstetigkeit), § 256 Abs. 1 HGB (Form der Darstellung) und § 284 HGB Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabepflichten im Anhang bei Abweichungen von der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit) im Jahr der erstmaligen Anwendung des HGB i. d. F. des BilMoG nicht anzuwenden. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht. Durch die erstmalige Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilMoG ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen somit eingeschränkt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem. §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
 
Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben.

Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:

Forderungen gegen den Gesellschafter sind in der Bilanz mit  Euro  46.480,31  ausgewiesen, der Betrag wurde verzinst.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbHG und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde abgestellt auf die betriebliche Erfahrung. Die Abschreibung erfolgte linear.
Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen 410,00 EUR und 1.000,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt und in Anlehnung an die steuerliche Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG im Rahmen eines sogenannten Poolingverfahrens linear über 5 Jahren abgeschrieben.
Für Zugänge im Berichtsjahr von selbständigen, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu einem Nettowert von 410,00 EUR wurde die zulässige Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG gewählt.

Die Finanzanlagen wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Vorräte wurden durch die Geschäftsführung bewertet. Der Wertansatz erfolgte nach deren Aussage mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Eine dauerhafte Wertminderung lag nicht vor.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Für Ausfälle und dem späteren Eingang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen. Weitere Risiken bestehen laut Aussage der Geschäftsleitung nicht.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
 
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Zur Bildung einer Pensionsrückstellung im Sinne von § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG bestand ein Erfordernis, da dem Geschäftsführer, Herrn Wolfgang Schuecker, eine Einzelzusage erteilt wurde. Da er das vereinbarte Pensionsalter bereits überschritten hat, wurde er bei Berechnung der Rückstellung als Rentenempfänger (technischer Rentner) behandelt.

Der Geschäftführer erklärte für vorgenannte Pensionszusage den Rangrücktritt.

Handelsbilanzansatz

Gemäß BilMog hat der Ausweis in der Handelsbilanz gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages zu erfolgen. Nach dem vorliegenden finanzmathematischen Gutachten ist folgender Ansatz auszuweisen:  €    228.875,00

Sonstige Rückstellungen

Für Verbindlichkeiten, die in Ihrer Höhe nach nicht genau bestimmbar sind, waren Rückstellungen zu bilden. Die Höhe der Rückstellung orientiert sich an den zu erwartenden Kosten und ist in Höhe des Betrages angesetzt, wie er nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Sonstige Pflichtangaben
 
Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt, der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführer: Wolfgang Schuecker

gez. Wolfgang Schuecker
 
Warstein, den 22. Dezember 2011

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 46.480,31 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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