MEDIEN-HOUSE Entertainment Aktiengesellschaft
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.452,00 |
4.406,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.452,00 |
4.406,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.569,39 |
97.999,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.096,37 |
20.877,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.200,00 |
2.200,00 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
53.878,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.473,02 |
23.243,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.021,39 |
102.405,90 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.668,22 |
69.584,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
65.331,78 |
45.415,78 |
| B.
Rückstellungen |
6.300,00 |
6.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.053,17 |
26.521,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.053,17 |
26.521,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.021,39 |
102.405,90 |
Anhang
(§ 284 HGB) für das Geschäftsjahr
2008
MEDIEN-HOUSE Entertainment AG, 63739 Aschaffenburg
Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des
Jahresabschlusses
Angabe der Darstellungsform
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Der Ausweis der Vorjahreszahlen erfolgte gem. §
265 Abs. 2 HGB.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angabe der angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss 2008 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des AktG zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bilanzierungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie §§ 150, 152 und 158 AktG, wobei für
die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§
246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften
für Kapitalgesell-
schaften (§§ 268 - 274a HGB) wurden
beachtet.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) wurde ebenfalls beachtet.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt.
Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften, zeitanteilig
linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Nettoanschaffungskosten größer 150,00 €
und bis 1.000,00 € wurden im Zugangsjahr aktiviert.
Dieser Posten wird nutzungsdauer- und
zeitanteilsunabhängig jährlich mit 20 %
aufgelöst.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert
bilanziert worden.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden für weitere
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angabe der abweichenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Gegensatz zum Vorjahr werden die
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu einem Nettowert zwischen 150,00
€ und 410,00 € nicht mehr im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, sondern nutzungs- und
zeitanteilsunabhängig über 5 Jahre
aufgelöst.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angaben nach § 268 Abs. 1 HGB
In dem Bilanzverlust in Höhe von -65.331,78
€ wurde ein Verlustvortrag in Höhe von -45.415,78
€ einbezogen.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB und § 160
AktG)
Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a
HGB)
|
Bilanzposition
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesamt
|
| Verbindlichkeiten |
28.053,17 € |
0,00 € |
0,00 € |
28.053,17 € |
| |
VJ: (26.521,68
€) |
VJ: (0,00 €) |
VJ: (0,00 €) |
VJ: (26.521,68
€) |
Besicherung der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b
HGB)
Es bestehen Eigentumsvorbehalte in Bezug auf
Verbindlichkeiten in Höhe von 15.904,82 €.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Vorstand:
Herr Walter Brand, Kaufmann
Herr Roland Deboy, Kaufmann
Herr Heinrich Eidam, Kaufmann
Herr Frank Hartings, Kaufmann
Herr Jürgen Hönisch, Kaufmann
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem
Prokuristen vertreten.
Aufsichtsrat:
Mitglieder des Aufsichtsrates am Bilanzstichtag waren:
Herr Michael Wangler
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
(Vorsitzender)
Herr Detlef Röhrig
Rechtsanwalt
Herr Lothar Löw
Rechtsanwalt
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG
Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000
Stückaktien zu je 1 €.
Es handelt sich ausschließlich um Stammaktien.
MEDIEN-HOUSE Entertainment AG
Vorstand:
gez. Walter Brand
Roland
Deboy
Heinrich
Eidam
Frank
Hartings
Jürgen Hönisch
Der Jahresabschluss ist durch Billigung des
Aufsichtsrates am 04.06.2009 festgestellt worden (§
328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB).
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