Steiner Electronic Riesa GmbH
Riesapark 2, 01587 Riesa, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tommy Steiner seit 8.6.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steiner Electronic Riesa GmbHRiesaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022HandelsbilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip). Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 846 TEuro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Hierbei handelt es sich um Miet- Leasing- und Franchiseverpflichtungen. Unterschrift der Geschäftsleitung
Riesa, 09.08.2024 gez. Tommy Steiner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2024 festgestellt. |
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