Bildunion GmbHLiquidiert

68526 Ladenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 433065
Eingetragen
27.1.2005
Branche
Großhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und BildträgernWärme- und KältehandelGroßhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Handel mit Medien, hauptsächlich mit Bildern und deren Erstellung.

Historie

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Management

NameRolle
Gordon Marshall
seit 15.5.2020
Liquidator
Jens Paul Weckbach
seit 15.5.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
27.28%
27.28%
J*** P*** W*******
18.18%

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Auseniusstr. 20, 68526 Ladenburg
5.000 €
27.28%
Auseniusstr. 20, 68526 Ladenburg
5.000 €
27.28%
J*** W*******
3.333 €
18.18%
G***** M*******
3.334 €
18.18%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bildunion GmbH

Ladenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 779,00 1.167,00
I. Sachanlagen 779,00 1.167,00
C. Umlaufvermögen 17.718,59 18.571,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.369,95 9.269,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.348,64 9.302,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.497,59 32.238,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 7.236,93 17.636,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 14.500,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.363,44 -5.629,56
III. Jahresüberschuss 100,37 -12.993,00
B. Rückstellungen 10.358,70 13.290,42
C. Verbindlichkeiten 901,96 1.311,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.497,59 32.238,91

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Bildunion GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind - aus Gründen der Übersichtlichkeit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung - insgesamt im Anhang aufgeführt.

Es wurden die Erleichterungen der §§ 288 Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.


II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

1. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind, da im vorliegenden Wirtschaftjahr erstmals nach den durch das BilMoG geänderten Regelungen des HGB bilanziert wurde und eine Anpassung der Vorjahreswerte an die neuen Regelungen nicht vorgenommen wurde.


III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
  Maßnahmen

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Vornahme der degressiven Abschreibung in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften entsprechen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung, da der Wertverlust der degressiv abgeschriebenen Vermögensgegenstände in fallenden Jahresbeträgen stattfindet.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro bzw. ab einem Wert von 150,01 Euro bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG bzw. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Hierdurch ergab sich keine wesentliche Überbewertung dieser Anlagegegenstände.

Die Übernahme der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütern des Sammelpools nach steuerechtlichen Vorschriften in die Handelsbilanz erfolgt aus wirtschaftlichen Gesichspunkten und ist konform zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, da diese Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in vorliegendem Fall von untergeordneter Bedeutung sind.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden dahingehend geändert, dass für das vorliegende Geschäftsjahr erstmals die Bewertungsregeln des HBG nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewandt wurden.


IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
  und Verlustrechnung

1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 901,96 Euro (Vorjahr: 1.311,93 Euro).

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.


V. Sonstige Pflichtangaben

1. Namen der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Barbara Weckbach
Christian Köhler
Gordon Marshall
Karin Walther-Köhler
Jens Weckbach

2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
Forderungen
3.717,59
Euro
Verbindlichkeiten
27,10
Euro


3. Unterschrift der Geschäftsleitung

Ladenburg, den 26.01.2012
  

gez. Barbara Weckbach
gez. Gordon Marshall
gez. Jens Weckbach

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2012 festgestellt.

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