Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 5207
Eingetragen
14.3.1991
Branche
Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die InnenausstattungHerstellung von PolstermöbelnInnenraumdesign und Raumgestaltung
Gegenstand
Ausstattung von Räumen, insbesondere Dekorations-, Polster-, Fußboden- und Wandbekleidungsarbeiten, Inneneinrichtungen sowie Handel mit Einrichtungsgegenständen und Heimtextilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Muster
seit 3.5.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

34119 Kassel
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Muster + Sohn GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.681,00 1.266,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2.680,00 1.265,00
B. Umlaufvermögen 267.081,56 317.612,59
I. Vorräte 176.723,39 200.925,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.866,12 27.641,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.492,05 89.045,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.674,77 2.803,08
D. Aktive latente Steuern 90.933,81
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.552,08 87.855,44
Aktiva 422.923,22 409.537,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 113.855,44 138.993,55
III. Jahresüberschuss 28.303,36 25.138,11
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 59.552,08 87.855,44
B. Rückstellungen 301.397,16 302.067,17
C. Verbindlichkeiten 121.526,06 107.469,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 121.526,06 107.469,94
davon gegenüber Gesellschaftern 13.914,63 9.909,13
Passiva 422.923,22 409.537,11

Anhang

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (einschließlich der immateriellen Anlagewerte) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betriebliche Erfahrung abgestellt; die Ermittlung erfolgt in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen.

Aufgrund der Art. 66 und 67 EGHGB wurden bei Anlagegütern Zuschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungskosten i.S. d. § 253 Abs. 1 und 3 HGB nicht vorgenommen

Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als sofort abziehbare Betriebsausgaben erfasst.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 Euro (ab 2018 = 250,01 Euro) bis 1.000,00 Euro wurden in den Jahren 2008 und 2009 Sammelposten gebildet die gem. § 6 Abs. 2 a EStG mit 1/5 des Wertes = 20 % jährlich abgeschrieben wurden. Zum 31.12.2014 wurden die Restbuchwerte der Sammelposten aufgelöst und ausgebucht.

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 800,00 Euro liegen, werden gem. § 6 Abs. 2 EStG als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt, da die Voraussetzung des § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG erfüllt sind. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden einzeln und getrennt auf dem Anlagenkonto 0480 erfasst und verbucht und als Anlagenabgang im Jahr der Anschaffung behandelt.

Eine unrichtige Darstellung der Vermögenslage ist dadurch nicht zu erkennen

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet oder auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Beachtung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bemessen. Der voraussichtliche Betrag der Wertsteigerung der rückstellungspflichtigen Aufwendungen in den Folgejahren entspricht der Abzinsung laut Tabelle der Deutschen Bundesbank.

Für die gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pensionsanwartschaft wurde die Pensionsrückstellung für die Handelsbilanz gemäß BilMoG zum 31.12.2012 mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB (n.F.) bewertet und eingestellt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sind zwingend in die Bewertung einzubeziehen - Wertegutachten erstellt durch die Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH mit Sitz in Oberursel. Die Abzinsung erfolgt gem. § 253 Abs. 2 HGB (n.F.) mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren. Die für die Pensionsanwartschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen bei der Alte Leipziger Versicherung wurden mit den festgestellten Aktivwerten mit der Rückstellung saldiert.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist mit Wirkung vom 17.03.2016 in Kraft getreten. Bei der Bewertung von Pensionszusagen für die Handelsbilanz ist zukünftig anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinsatzes ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz zu verwenden. Zusätzlich sind die Pensionsrückstellungen mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Rückstellungswerten ist in der Bilanz oder im Anhang anzugeben und unterliegt einer (laufenden) Ausschüttungssperre.

Mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2022 haben sich die Bewertungsgrundsätz für die Handelsbilanz beim Ansatz der Aktivwerte geändert, so dass für die Rückdeckungsversicherung statt dem Aktivwert aus der Ermittlung. der Wertansatz nach IDW RH FAB 1.021 erfolgt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte gesichert sind

31.12.2023 = 0,00 €

(Vorjahr = 0,00 €)

3. Beträge i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

Abtretung der Rückdeckungsversicherung der Alten Leipziger Versicherung an den Pensionsberechtigtenr Soll-Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 - 10 Jahres-Durchschnittszinsatz 606.792,00 €

bewertet gem. RückAbzinsVO mit Zinssatz von 1,78 %

Soll-Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 - 7 Jahres Durchschnittszinssatz 614.362,00€

bewertet gem. RückAbzinsVO mit Zinssatz von 1,44 %

Somit ergibt sich eine Ausschüttungssperre von 7.570,00 €

4. Ausschüttunggesperrte Beträge

aus Pensionsrückstellung 7.570,00 €
aus aktiven latenten Steuern 81.877,25 €

5. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Anzahl der Arbeitnehmer i. S. d. § 267 Abs. 5 HGB beträgt: 8 (Vorjahr: 10)

6. Geschäftsführer

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war:

Frank Muster 01.01. - 31.12.2023

sonstige Berichtsbestandteile

 

Kassel 19. November 2024

gez. Frank Muster, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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