GMW -
Solidbau GmbH
Glauchau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
622.410,18 |
766.981,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
622.408,18 |
766.979,28 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.814.698,04 |
4.648.786,25 |
| I.
Vorräte |
715.298,84 |
1.529.538,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
826.004,08 |
834.020,06 |
| III.
Wertpapiere |
1.186.216,32 |
1.144.024,51 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.087.178,80 |
1.141.202,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
32.400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.437.108,22 |
5.448.167,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.295.364,93 |
4.282.694,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
988.543,24 |
988.543,24 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.008.151,24 |
2.698.205,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
272.670,45 |
569.946,21 |
| B.
Rückstellungen |
774.763,00 |
888.270,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
366.948,79 |
277.171,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31,50 |
31,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.437.108,22 |
5.448.167,53 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist unter der Bezeichnung GMW -
Solidbau GmbH, mit dem Firmensitz in Glauchau, im
Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz in der Abteilung
B unter der Nr. 277 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Grund
und Boden sowie die Bauten wurden nach den Bestimmungen der
§§ 7 und 9 Abs. 1 DMBilG bewertet. Der
Mehrerlös aus veräußerten Bauten in
Vorjahren wurde gemäß § 36 DMBilG
einer Gewinnrücklage zugeführt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Abschreibungsbemessungsgrundlage waren beim Altbestand
die Werte der DM-Eröffnungsbilanz und bei den
Zugängen die aktivierten Anschaffungskosten.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 werden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Ihr Abgang im laufenden Jahr
wird unterstellt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen Bauten und noch nicht abgerechnete
Bauten sind zu Herstellungskosten entsprechend ihrem
Fertigungsstand bewertet.
Bestandsrisiken auf Grund geminderter Verwertbarkeit
sind angemessen berücksichtigt. Die Bestände
sind verlustfrei bewertet. Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 204.641,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Sonderrücklage gemäß § 17
Abs. 4 DMBilG betrifft den sich aus der Neubewertung von
Aktiva und Passiva in der DM-Eröffnungsbilanz
ergebenden Differenzbetrag unter Berücksichtigung
einer Zuführung durch Veräußerung von
Bauten gemäß § 36 DMBilG.
Die Sonderrücklage gemäß § 27
Abs. 2 DMBilG beinhaltet das in der
DM-Eröffnungsbilanz nach Abzug des gezeichneten
Kapitals und der Sonderrücklage verbleibende
Eigenkapital.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro
1.609,00.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 1.572,00
(Vj. Euro 1.525,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 366.948,79
(Vj. Euro 277.171,55).
IV.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 54.
Glauchau, den 18.04.2024
GMW Solidbau GmbH
Geschäftsführung
gez.
Gunter Schmiedel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
|