Xetron Kassensysteme Südwest GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Roßberger seit 17.1.2022 | Geschäftsführer |
Tobias Benjamin Messer seit 20.6.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 93.61% | |
Gas-Union GmbHEigenbeteiligung | 1.85% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gas-Union GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gas-Union GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gas-Union GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leipzig, 3. Mai 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bätz, Wirtschaftsprüfer Salzer, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023)A. Die Gas-Union GmbH im Überblick1. GeschäftsmodellGas-Union mit Sitz in Frankfurt am Main hält eine Beteiligung im Bereich der Telekommunikation und vermarket das eigene LWL-Netz. Die Gas-Union führt reine Holding-Tätigkeiten (Beteiligungsverwaltung und Vermarktung des LWL Netzes) aus. 2. WirtschaftsberichtMarktumfeldDie wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war von einer anhaltenden Stagnation geprägt, begleitet von rückläufigen Inflationsraten. Ein zentrales Element dieser Entwicklung waren die anhaltenden Auswirkungen der Energiepreiskrise, die zu massiven Kaufkraftverlusten führte und den privaten Konsum schwächte. Die weltwirtschaftliche Lage, insbesondere die gedämpfte Wachstumsdynamik und die geopolitischen Spannungen, trug ebenfalls zu dieser Entwicklung bei. Trotz optimistischerer Aussichten von Unternehmen und privaten Haushalten zum Berichtsjahresende, bedingt durch rückläufige Inflationsraten und steigende Realeinkommen, blieben die wirtschaftlichen Perspektiven in Deutschland aufgrund der weltwirtschaftlichen Schwächephase, anhaltender geopolitischer Krisen und möglicher Rohstoffpreisausschläge verhalten. Umsatzentwicklung und ErtragslageDas Geschäftsjahr 2023 der Gas-Union GmbH begann am 1. Januar 2023 und endete am 31. Dezember 2023. Im Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsätze 3.771 T€ im Vergleich zu 20.401 T€ des Vorjahreszeitraums sowie die Materialaufwendungen 3.290 T€ im Vergleich zu 20.588. T€ des Vorjahreszeitraums. Die Umsatzerlöse sind fast vollständig auf den letzten verbliebene Gasliefervertrag zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen geringeren Anzahl an Mitarbeitern I im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter zurückgegangen. Die Beteiligungserträge betragen im Berichtszeitraum 1.948 T€ (Vorjahr 1.670 T€). Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.935 T€ aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 3.871 T€). Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme erhöhte sich auf 71.138 T€. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens (Anlagevermögen) beträgt 14,0 % (Vorjahr: 14%). Das Eigenkapital hat einen Anteil am Gesamtkapital in Höhe von 94,9 % (Vorjahr: 91,5%). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 13.868. T€ und resultiert im Wesentlichen aus dem starken Rückgang der Forderungen gegenüber der Gesellschafterin.Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit insgesamt 2.727 T€ positiv. Der Anstieg des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 16.594 T€ ist insbesondere durch den Aufbau der Forderungen des Cashpools geprägt. Personal- und SozialbereichDie Gas-Union GmbH beschäftigte zum 31.12.2023 insgesamt 1 Mitarbeiter. Investition und FinanzierungIm Geschäftsjahr 2023 wurden keine Investitionen getätigt. Die Liquidität war jederzeit gewährleistet. Die Gas-Union GmbH hat einen Cash-Pooling Vertrag mit der VNG AG abgeschlossen. PrognoseberichtDie im Folgenden dargestellte voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken werden auch in 2024 das Ergebnis der Gas Union GmbH maßgeblich bestimmen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gas-Union GmbH hängt eng mit dem Erfolg der Gasline KG zusammen, da die Tätigkeit der Gas-Union GmbH im Wesentlichen aus dem Halten dieser Beteiligung besteht. Im Berichtsjahr konnte aus dieser Beteiligung ein Ertrag in Höhe von 1.948 T€ erzielt werden. Die Geschäftsführung der Gasline KG erwartet künftig steigende Jahresüberschüsse. Die Gas-Union geht somit von weiterhin steigenden Beteiligungserträgen aus und erwartet zukünftig Jahresüberschüsse. RisikosituationDas unternehmensweite Risikomanagement schließt alle risikorelevanten Unternehmensaktivitäten und -bereiche ein. Identifizierte Risiken und die zu deren Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in einer zentralen Datenbank erfasst und bewertet. Die Geschäftsführung und die Risikoverantwortlichen überwachen die Aktualität der erfassten Risiken regelmäßig. Die Gas-Union GmbH geht davon aus, dass die Chancen durch die Beteiligung an der Gasline KG die möglichen Risiken deutlich übersteigen. Die Gasline KG ist in einem Wachstumsmarkt tätig, der durch die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen der Bundesregierung zusätzlich Aufschwung erhalten hat. Den möglichen Risiken in Form von einem allgemein höheren Zinsniveau und Kostensteigerungen beim Ausbau des Telekommunikationsnetzes, stehen potenzielle Mehrerlöse aus den geplanten Investitionen mindestens kompensierend gegenüber. Zum Berichtszeitpunkt sind keine wirtschaftlichen Umstände erkennbar, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. ChancenberichtSeit dem 01.01.2023 beschränkt sich die Tätigkeit der Gas-Union GmbH im Wesentlichen auf das Halten der Beteiligung an der Gasline Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG beschränken. Die Chancen, die heraus resultieren können, wurden im Prognosebericht und Risikobericht dargestellt.
Frankfurt am Main, 28. März 2024 Claudia Roßberger, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main (Gas-Union), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 11035), ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 und 3 HGB. Gegenstand der Gesellschaft bis zum 31.12.2023 ist der Handel und Vertrieb von Erdgas. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Positionen zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst; sie werden im Anhang gesondert erläutert. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschriebenen Vermerke sowie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang anzubringen sind, werden ebenfalls im Anhang aufgeführt. Der Gastag ist in der Gaswirtschaft etabliert. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GasNZV beginnt dieser um 06.00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des folgenden Tages. Deshalb sind zum Bilanzstichtag, wie auch in Vorjahren, alle gaswirtschaftlich relevanten Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum Ende des Gastages 01.01.2024 06:00 Uhr ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Es kam zur Einstellung des bisherigen operativen Handelsgeschäftes durch die Veräußerung der Handelsportfolien im vergangenen Geschäftsjahr. Die Gas-Union übernimmt reine Holding-Tätigkeiten. Der Jahresabschluss wurde zum Stichtag zum 31.12.2023 unter der Fortführungsprämisse (going concern) erstellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenDie entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden mit ihren um die linearen Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungszeiträume der immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände orientieren sich an den steuerlichen Nutzungsdauern, die nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Nutzungsdauern abweichen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode grundsätzlich über wirtschaftliche Nutzungsdauern vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Der in der Vergangenheit aktivierte Sammelposten für Anlagegegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 € (seit 1. Januar 2018: von 250,00 € bis 1.000,00 €) wird fortgeführt und weiterhin gleichmäßig mit 20 % pro Jahr abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Bilanzierung von Finanzanlagen erfolgt zu ihren Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Bei der Bewertung des gesamten Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip(§ 253 Abs. 4 HGB) berücksichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Eigen- und FremdkapitalDas Eigenkapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Der Erwerb eigener Anteile wurde gemäß § 272 (1a) HGB bilanziert. Der Nennbetrag bzw. der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile ist in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt ausgewiesen. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Basierend auf den untenstehenden Bewertungsgrundlagen wurden auf das Geschäftsjahr 2023 die langfristig Personalrückstellung ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine wesentliche Änderung, sodass auf die Vorjahreswerte abgestellt werden konnte. Bei den langfristigen Personalrückstellungen (Jubiläum, Beihilfe, Deputat und Pensionen) wurde ein Rechnungszinsfuß von 1,78 % (10-Jahres-Durchschnitt) und 1,44 % (7-Jahres-Durchschnitt) beziehungsweise 0,42 % (Altersteilzeit) angewandt. Zugrunde gelegt wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck. Künftige Gehaltssteigerungen (5,00 % (Altersteilzeit) p. a.) sowie Rentenanpassungen (Rententrend 2,00 % p.a.) werden, soweit zutreffend, berücksichtigt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte mit der PUC-Methode (Deputat und Pensionen). Die Auswirkungen der Änderungen des Rechnungszinssatzes werden nicht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. WährungsumrechnungGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährungen. Latente SteuernLatente Steuern werden aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses mit der Gesellschafterin VNG AG im Jahresabschluss der Gas-Union nicht ausgewiesen. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Aufgliederung des in der Bilanz zusammengefassten Postens Anlagevermögen und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Anlagevermögen sind keine Fremdkapitalzinsen aktiviert worden. Die Gas-Union hält jeweils 5,85 % der Anteile an der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen, sowie an der GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH, Straelen. Zum 31.12.2022 weist die GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG einen Jahresüberschuss in Höhe von 33.059 T€ und ein Eigenkapital in Höhe von 131.458 T€ aus. Die GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH weist zum 31.12.2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2 T€ und ein Eigenkapital in Höhe von 76 T€ aus. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen zum Bilanzstichtag und die zum Vorjahresstichtag haben eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich den Gesellschafter mit 59.785 T€ (Vorjahr: 39.323 T€). Die Forderungen im Rahmen des Cashmanagements betreffen mit 0 T€ (Vorjahr: 3.871 T€) Forderungen aus Verlustübernahme. EigenkapitalZum 31.12.2023 beträgt das gezeichnete Kapital 25.300 T€ abzüglich eigener Anteile in Höhe von 467 T€. Der Erwerb eigener Anteile wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB bilanziert. Der Nennbetrag bzw. der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile ist in der Vorspalte "offen" von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt ausgewiesen. Zum 31.12.2023 beträgt die Kapitalrücklage 61.324 T€. In den Gewinnrücklagen werden die nach § 28.2 des Gesellschaftsvertrags zu bildende satzungsmäßige Rücklage in Höhe von 10 % des Stammkapitals (2.530 T€) sowie andere Gewinnrücklagen (86.203 T€) ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen bestehen für Drohverluste aus nachteiligen nicht operativen Verträgen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 181 T€ und für Aufwendung für den Rückbau der Offshore Anlagen des Projektes Wingate in Höhe von 986 T€ sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 552 T€. Die Rückstellungen für Gasdeputate betragen 389 T€. Die Rückstellungen für Pensionen betragen 496 T€. Der Zeitwert der Insolvenzversicherung beträgt 41 T€ und wird mit den Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 46 T€ verrechnet. Der Ertrag der Versicherung beläuft sich auf 2.292 €. Der Zeitwert der Insolvenzversicherung wurde durch die Allianz Lebensversicherung AG berechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 547 T€ und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 88 T€. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 92 T€ auf Steuern. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden zu 100 % im Inland erzielt. Davon betreffen 3.276 T€ (Vorjahr: 18.902 T€) Erlöse aus dem Gasgeschäft und 191 T€ (Vorjahr: 1.195 T€) Erlöse aus Pacht- und Dienstleistungsverträgen. Sonstige betriebliche ErträgeUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 1.262 T€ (Vorjahr: 1.036 T€) auf die Auflösung von Rückstellungen entfallen. Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von 57 T€ (Vorjahr: 55 T€), die im Wesentlichen auf periodenfremde Gutschriften zurückzuführen sind. Materialaufwand
Personalaufwand
Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 151 T€. Sonstige betriebliche AufwendungenBei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 460 T€ (Vorjahr: 5.060 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Raum-/Verwaltungsgebäudekosten in Höhe von 220 T€ (Vorjahr: 824 T€) und Aufwendungen für Dienstleistungsentgelte der allgemeinen Verwaltung in Höhe von 86 T€ (Vorjahr: 168 T€). FinanzergebnisDas Finanzergebnis in Höhe von 3.888 T€ (Vorjahr: 1.676 T€) besteht im Wesentlichen aus Erträgen aus Beteiligungen (1.948 T€; Vorjahr: 1.670 T€)). Zudem beinhaltet das Finanzergebnis sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (1.943 T€; Vorjahr 118 T€)). Steuern vom Einkommen und ErtragZum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 0 T€) angefallen. Sonstige SteuernZum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind sonstige Steuern in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: 0 T€) angefallen. GewinnverwendungDas Jahresergebnis in Höhe von 4.935 T€ wird mit dem Verlustvortrag verrechnet. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 3.871 € wurde aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags durch die VNG AG vollständig übernommen. V. Sonstige AngabenAngaben nach § 6b Abs. 2 EnWGGemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Innerhalb der VNG-Gruppe findet ein Cash-Pooling zu marktüblichen Zinsen statt. MitarbeiterDie Gas-Union beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 1 Mitarbeiter. Finanzielle VerpflichtungenGemäß § 2.2 des Verkaufsvertrages der Upstream-Aktivitäten mit der Wintershall Nordzee B. V. gibt es eine Regelung bezüglich der finalen Rekultivierungskosten. Wenn die finalen Rekultivierungskosten höher als 4.035 T€ sind, so muss die Gas-Union die Differenz innerhalb eines Monats an die Wintershall Nordzee B. V. auszahlen. SonstigesZum Bilanzstichtag bestehen keine Absicherungen von Festpreisvereinbarungen, Preisbändern und Preisobergrenzen aus dem Gasgeschäft. Es wird auf den Prognosebericht im Lagebericht verwiesen. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagVorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gas-Union von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersAuf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Aufnahme der Angaben in einen das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss) verzichtet. Zu erwartende Auswirkungen des MindeststeuergesetzesDer EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die Gas-Union anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Gas-Union steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Eine Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung der Säule 2-Regelungen auf die Gas-Union: Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. Einbeziehung in den KonzernabschlussDie EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die Gas-Union wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und -lagebericht der EnBW werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die VNG AG, Leipzig (VNG AG), stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der Europäischen Union anzuwendenden IFRS und einen Konzernlagebericht auf. Die Gas-Union wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und -lagebericht der VNG AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.
Frankfurt am Main, den 28.03.2024 Claudia Roßberger, Geschäftsführerin FeststellungDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2023 wurde am 23. Mai 2024 festgestellt. |
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