Windpark Nohfelden-Zallenberg GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Paul Martin Morguet seit 29.1.2025 | Prokura |
Andreas Latz seit 4.8.2020 | Prokura |
Dieter Schäfer seit 20.5.2019 | Geschäftsführer |
Michael Dewald seit 25.11.2016 | Geschäftsführer |
Wolfgang Martin seit 14.8.2014 | Prokura |
Helmut Bier seit 30.12.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 56.53% | |
Encevo S.A. | 27.42% |
| 7.71% | |
| 7.70% | |
| 0.34% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
energis GmbHSaarbrückenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023I. Grundlagen der Gesellschaft II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Energiepolitisches Umfeld 3. Branchensituation 4. Energiepreisentwicklung 5. Energieabgabe 6. Energie- und Wasserbezug 7. Investitionen 8. Beteiligungen und Kooperationen 9. Finanzielle Leistungsindikatoren 10. Ertragslage 11. Finanzlage 12. Vermögenslage 13. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG IV. Risikobericht V. Prognose- und Chancenbericht 1. Konjunkturentwicklung 2. Strom- und Gasnachfrage 3. Energiepreise 4. Unternehmensentwicklung 5. Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2024 sowie im Jahr 2025 I. Grundlagen der Gesellschaft Die energis GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4. März 1997 gegründet. Seit dem 1. September 1999 bietet die energis GmbH überwiegend im Saarland Dienstleistungen in den Bereichen Strom, Erdgas und Wasser an. Ein neues Geschäftsfeld der energis GmbH, das sich seit Beginn der Vermarktung in 2021 im Aufbau befindet, ist die Versorgung von Kunden mit schnellem Internet in Form von Glasfaser-Anschlüssen (FTTH). An der energis GmbH sind die VSE Aktiengesellschaft, die Encevo Deutschland GmbH und die VKB-GmbH beteiligt. Seit dem 1. Juli 2007 ist der Netzbetrieb in die energis-Netzgesellschaft mbH ausgelagert. Die energis GmbH hatte bis Ende 2019 das Elektrizitäts- und Erdgasverteilnetz an die energis- Netzgesellschaft mbH verpachtet. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte durch die energis GmbH eine Übertragung des Vermögens aus dem Geschäftsbereich Verpachtung der Strom- und Gasverteilnetze in das Eigentum der energis-Netzgesellschaft mbH. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt schneiden sowohl der Euroraum als auch Deutschland mit einem BIP-Wachstum von 0,6 bzw. 0,3 noch schlechter ab. 1 Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum konnte sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen, was wiederum Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der gesamten EU hatte. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 Prozent lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 Prozent erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 Prozent zu senken. 2 Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die
1 vgl.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/oecd-weltwirtschaft-wachstum-inflation
Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 bei 5,3 Prozent lag, ging sie im Oktober auf 2,9 Prozent zurück und lag im Dezember dann ebenfalls bei 2,9 Prozent. 3 Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. 4 2. Energiepolitisches Umfeld Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 (COP28 in Dubai) haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. E.ON begrüßt das Bekenntnis, sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch wie die EU und die deutschen Delegierten der COP28 ist auch E.ON der Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. 5 Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht, beziehungsweise verstärkt. Im März 2023 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die Begünstigten in anderen Ländern außerhalb der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Darüber hinaus hat die Kommission einen Teil der Maßnahmen zur Gewährung von "kleinen Beihilfen" zum Ausgleich außergewöhnlich hoher Energiepreise für die von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen bis Juni 2024 verlängert. 6 Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. 7
3 vgl.
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/18343103/2-17012024-AP-DE.pdf/e971fc0f-da0f-6900-7350-bddcb3aaf378
Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und die Streichung der EEG-Umlage (zum 01.07.2022) wirksam. 8 Zudem gab es eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet eine EU-Verordnung, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten war. 9 3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich weiterhin in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für die energis GmbH und die gesamte Konzerngruppe steht seit Beginn des Russland- Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Folgen des Krieges haben auch weiterhin Auswirkungen auf unser Geschäft. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise als auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf unsere Aktivitäten. Auf diese Zusammenhänge wird im folgenden Abschnitt bzgl. der Energiepreisentwicklung und im Kapitel "Prognose- und Chancenbericht" noch näher eingegangen. 4. Energiepreisentwicklung Der Primärenergieverbrauch in Deutschland sank im Jahr 2023 nach ersten Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um 7,9 Prozent. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf eine Änderung des Energieverbrauchs. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: Durch den migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Million Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich. 10 Insgesamt haben sich in 2023 die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Speichern gegenüber Vorjahren geschont werden.
8 vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/entlastungenergieabgaben-2125006
Strompreise Der Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. 11 Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund dreimal höher als vor der der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. 12 Gaspreise Der durchschnittliche Gaspreis für deutsche Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte in Mehrfamilienhäusern (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). 13 Dennoch liegen die Gaspreise im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis ist 2023 wieder leicht auf 71 % für Einfamilienhäuser (EFH) bzw. 72 % für Mehrfamilienhäuser (MFH) zurückgegangen, nachdem es im 4. Quartal 2023 noch 80 % (EFH) bzw. 81 % (MFH) waren. Steuern, Abgaben und CO 2 -Preis haben einen Anteil von 15 % (EFH) bzw. 16 % (MFH). Der Anteil der Netzentgelte betrug 2023 14 % (EFH) bzw. 12 % (MFH). Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt. 14
11 Die energis GmbH lag mit ihrem
durchschnittlichen Strompreis für Haushaltskunden mit
rund 38,74 ct/kWh (netto) deutlich unter diesem Preis -
vgl. dazu Strombericht fast close 2023.
5. Energieabgabe a) Strom Die nutzbare Stromabgabe der energis GmbH lag mit 804 Mio. kWh um 4,2 % unter dem Absatz des Vorjahres. Hauptgrund dafür war vor allem der weitere Rückgang des Stromverbrauchs bei Sonderkunden aus dem B2B-Segment. In den einzelnen Kundengruppen entwickelte sich die Stromabgabe wie folgt:
Aufgrund der durch die gestiegenen Beschaffungspreise nötigen Preisanpassungen ergab sich ein deutlicher Anstieg des Umsatzes von 180,7 Mio. € (Vorjahr) auf 281,1 Mio. €. b) Erdgas Der Erdgasabsatz (ohne Spotmarktgeschäfte) ist im Geschäftsjahr 2023 leicht von 817 Mio. kWh (Vj.) auf 792 Mio. kWh gesunken (-3,1 %). Auch im Bereich Erdgas waren dafür weitere Einsparmaßnahmen auf Seiten der Kunden (vor allem im Sonderkundenbereich), sowie zusätzlich die milde Witterung maßgeblich. Nach Kundengruppen ergaben sich 2023 folgende Absatzdaten:
1 ohne Verkäufe durch Handelsgeschäfte
Trotz des genannten Mengenrückgangs kam es zu einem Anstieg der Umsatzerlöse von 84,5 Mio. € (Vj.) auf 112,9 Mio. €, was ebenfalls durch die vom Beschaffungsmarkt getriebenen Preisanpassungen zu erklären ist. c) Wasser Im Geschäftsjahr 2023 hat die energis GmbH rund 6,7 Mio. m 3 Wasser geliefert, was leicht über dem Vorjahresniveau lag. Nach Kundengruppen ergab sich folgendes Bild:
Die Umsatzerlöse im Bereich Wasser lagen bei rund 10,1 Mio. €, was einem deutlichen Anstieg ggü. dem Vorjahr (8,3 Mio. €) entspricht. Neben dem Mengeneffekt waren hier ebenfalls im Wesentlichen Preiseffekte für diesen Anstieg ausschlaggebend. 6. Energie- und Wasserbezug Der Strombezug erfolgte im Geschäftsjahr vornehmlich auf der Basis von Börsennotierungen über die VSE AG. Der Erdgasbezug erfolgte auf Basis von Ausschreibungen vor allem über die nahestehenden Unternehmen VSE AG und Enovos Energie Deutschland GmbH sowie - in kleinerem Umfang - über weitere externe Marktpartner. Das Wasseraufkommen stammte überwiegend aus eigener Förderung. Nur knapp 14% des Gesamtbedarfs wurde von Dritten bezogen. 7. Investitionen Die Zugänge bei Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen betrugen 3,1 Mio. € 15 (Vj. 4,5 Mio. €), die vor allem auf die Wassersparte und den Bereich der Straßenbeleuchtung entfielen. 8. Beteiligungen und Kooperationen Der Beteiligungsbuchwert der energis-Netzgesellschaft mbH wurde durch eine Anpassung der Kapitalrücklage um 34 Mio. € erhöht. 9. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die energis GmbH verschiedene Kennzahlen. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen insbesondere der Jahresüberschuss, die erzielte Rohmarge 16 und das betriebliche Ergebnis.
15 Davon entfallen rund 2,2 Mio. € auf
Sachanlagen und 0,9 Mio. € auf immaterielle
Vermögensgegenstände.
10. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf 421,2 Mio. € angestiegen (+117,1 Mio. €). Dieser Anstieg ist vor allem auf die bereits dargestellte Umsatzentwicklung in den Bereichen Strom (+100,4 Mio. €), Gas (+28,4 Mio. €) und Wasser (+1,8 Mio. €) zurückzuführen, was die Entwicklung bei den sonstigen Umsatzerlösen (-13,6 Mio. €) überkompensiert. 17 Die sonstigen betrieblichen Erträge (inklusive von Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) sind von 5,0 Mio. € auf 4,2 Mio. € zurückgegangen. Der Materialaufwand ist um 118,2 Mio. € auf 370,1 Mio. € angestiegen, was im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen Kosten für Energiebeschaffung zurückzuführen ist. Entsprechend ist die Rohmarge (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand gem. GuV) ggü. dem Vorjahr (52,2 Mio. €) auf 51,1 Mio. € zurückgegangen. Unter Berücksichtigung des Personalaufwandes von 12,3 Mio. € (Vj. 14,6 Mio. €), der Abschreibungen von 2,3 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 29,1 Mio. € (Vj. 28,8 Mio. €), ergibt sich ein Betriebsergebnis von 11,6 Mio. € (Vj. 11,6 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis lag mit 12,4 Mio. € leicht über dem des Vorjahres (11,6 Mio. €). Somit lag das betriebliche Ergebnis der energis GmbH bei rund 24,0 Mio. € (Vj. 23,2 Mio. €). Das Finanzergebnis lag bei rund -1,5 Mio. € und war aufgrund eines weniger hohen Zinseffekts aus Pensionsverpflichtungen deutlich besser als im Vorjahr (-3,0 Mio. €). Demnach ergibt sich ein Vorsteuerergebnis von 22,5 Mio. € (Vj. 20,2 Mio. €). Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 18,3 Mio. €, was über dem Niveau des Vorjahres (14,6 Mio. €) liegt. Im Vergleich zur letztjährigen Planung konnte der Zielwert für den Rohertrag (49,5 Mio. €) gem. dem oben genannten Ist-Wert von 51,1 Mio. € sogar übertroffen werden. Die weiteren Zielwerte, nämlich das geplante betriebliche Ergebnis (30,6 Mio. €) und der geplante Jahresüberschuss (22,8 Mio.€) konnten, bedingt durch das schlechtere Beteiligungsergebnis, (Plan: 20,0 Mio. € / Ist: 12,4 Mio. €) 18 nicht erreicht werden. 11. Finanzlage Die energis GmbH ist über die VSE AG in das Cash-Management der E.ON SE einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt. Im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sind Mittel in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 64,1 Mio. €) abgeflossen. Durch Investitionstätigkeit sind rund 23,8 Mio. € und aus Finanzierungstätigkeit rund 14,5 Mio. € abgeflossen. Damit ist der Finanzmittelbestand im Stichtagsvergleich insgesamt um rund 38,8 Mio. € auf rund 3,9 Mio. € gesunken (davon rund 1,7 Mio. € Bankguthaben und knapp 2,2 Mio. € Forderungen aus dem Finance-Clearing der VSE AG). Im Berichtsjahr wurden keine weiteren externen Darlehen aufgenommen.
17 Hier ist anzumerken, dass im Vorjahr die
Erlöse aus Konzessionsabgaben (in Summe rund 10,9 Mio.
€, VJ rund 10,1 Mio. €) im sonstigen Umsatz
ausgewiesen wurden. Die Erlöse aus Konzessionsabgaben
wurden in 2023 direkt den jeweiligen Sparten und nicht mehr
den sonstigen Umsatzerlösen zugerechnet.
12. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr (426,8 Mio. €) um rund 48,8 Mio. € auf rund 475,6 Mio. € angestiegen. Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen aufgrund von Investitionen und der genannten Kapitalerhöhung bei der energis-Netzgesellschaft mbH um 34,8 Mio. € auf 378,4 Mio. € angestiegen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um rund 13,3 Mio. € auf 93,4 Mio. € angestiegen. Des Weiteren sind die liquiden Mittel um knapp 0,8 Mio. € angestiegen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wiederum leicht um 0,1 Mio. € gestiegen. Auf der Passivseite ist ein Anstieg des Eigenkapitals um rund 11,4 Mio. € aufgrund des erwirtschafteten Jahresüberschusses sowie unter Berücksichtigung der erfolgten Ausschüttung auf 146,5 Mio. € zu verzeichnen. Daneben sind sowohl die Rückstellungen (um 9,7 Mio. € auf 140,9 Mio. €) als auch die Verbindlichkeiten (von 149,6 Mio. € auf rund 177,7 Mio. €) angestiegen. Hinsichtlich der Rückstellungen ist vor allem ein Anstieg der sonstigen Rückstellungen (+10,4 Mio. €) hervorzuheben. Die steuerlichen Rückstellungen sind hingegen gesunken (-2,2 Mio. €), die Pensionsrückstellungen wurden ebenfalls leicht erhöht (+1,6 Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten ist vor allem ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+16,3 Mio. €) und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+18,7 Mio. €) zu nennen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind hingegen um 5,8 bzw. 4,9 Mio. € gesunken. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind leicht um 0,3 Mio. € gesunken. Die bilanzielle Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahr (31,7 %) zurückgegangen auf 30,8 %. 13. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren a) Personal Am Bilanzstichtag waren 128 (Vorjahr 123) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - einschließlich befristeter Anstellungsverhältnisse - bei der energis GmbH tätig. Zusätzlich wurden 8 Auszubildende (Vj. 9) beschäftigt. b) Umweltschutz Die energis GmbH hat ein Umweltmanagementsystem gem. der ISO 14001 eingerichtet und ist entsprechend zertifiziert. c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die höchste Priorität gilt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die energis GmbH ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit der Arbeit verbunden sind. III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG übt die Gesellschaft durch das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG der Unternehmen des vertikal integrierten EVU folgende Tätigkeiten aus:
Ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches wird entsprechend aufgestellt. IV. Risikobericht Risikomanagement Die energis GmbH ist in das Risikomanagement der VSE-Gruppe eingebunden. Auf der Basis einer EDVgestützten Datenbank werden die vorhandenen Risiken kontinuierlich überwacht und regelmäßig aktualisiert. Die aktualisierte Risikoinventur führte zu dem Ergebnis, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Risiken erkennbar sind, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. Ein wesentliches Augenmerk liegt auf Risiken, die sich aus der veränderten Marktsituation ergeben. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Risiken aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld. Diese stellen die Risiko-Schwerpunkte in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Das Jahresergebnis der energis GmbH ist hauptsächlich von den Faktoren Konjunkturentwicklung, Witterung, Preisentwicklungen sowohl auf den Beschaffungs- als auch Absatzmärkten, vom Beteiligungsergebnis sowie von Veränderungen der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Daneben werden aufgrund des nachhaltig niedrigen Zinsniveaus weiterhin erhöhte bilanzielle Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen erwartet. Die wesentlichen Risiken ergeben sich dabei wie folgt (in absteigender Reihenfolge nach der Gewichtung der Risiken): Preisänderungsrisiken Sowohl auf der Bezugs- als auch Absatzseite unterliegen die Preise Schwankungen und können daher das Jahresergebnis sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Die getätigten Geschäfte auf der Bezugsseite dienen einer strukturierten Beschaffung zur Streuung der Preisänderungsrisiken. Spekulationsgeschäfte werden nicht betrieben. Aufgrund der bereits beschriebenen Energiekrise und der damit verbundenen hohen und volatilen Preise müssen Preisrisiken noch stärker nachverfolgt werden; Preise auf der Absatzseite müssen entsprechend überprüft und kurzfristig angepasst werden. Ausfall- und Liquiditätsrisiken Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die energis GmbH versucht diese Risiken zu begrenzen. Es besteht ein diversifiziertes Kundenportfolio mit Privat- und Gewerbe- sowie Sonderkunden. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses werden gerade bei Sonderkunden Bonitätsbetrachtungen durchgeführt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Finanzlage der Kunden im Laufe der Zeit verschlechtert. Bei Bedarf werden zusätzliche Sicherheitsleistungen vereinbart. Weiterhin wird das Risiko durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Da die aktuelle Energiekrise zu erheblichen Preiserhöhungen für Strom und Gas geführt hat, was wiederum ein erhöhtes Forderungsausfallrisiko nach sich zieht, haben das Forderungsmanagement und die damit verbundene Nachverfolgung von geeigneten Kennzahlen momentan eine besonders große Bedeutung. Zur Abmilderung der Liquiditätsrisiken werden in erster Linie angemessene Kundenabschläge vereinbart. Daneben bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen in ausreichendem Volumen, so dass im laufenden Geschäftsbetrieb jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Rechtliche Risiken Durch den Geschäftsbetrieb bestehen prinzipiell auch rechtliche Risiken dahingehend, dass die energis GmbH auch in Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren involviert sein kann. Belastungen können sich unter anderem daraus ergeben, dass vertragliche Regelungen im Nachhinein als nicht wirksam erachtet werden. Mitunter können auch außergerichtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Für potenzielle Verluste aus rechtlichen Risiken wurden Rückstellungen gebildet. V. Prognose- und Chancenbericht 1. Konjunkturentwicklung Angesichts der weltweiten Krisen und des Streits um den Bundeshaushalt erwartet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung auch im kommenden Jahr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) werde 2024 voraussichtlich um 0,5 Prozent zurückgehen, teilte das arbeitgebernahe Institut mit. Es wäre das zweite Jahr mit schrumpfender Wirtschaft in Folge. "Mit diesen schlechten Wirtschaftsaussichten steht Deutschland unter den großen Ländern allein da", so das IW. In den USA werde die Wirtschaft um 1,25 Prozent wachsen, in Frankreich um 0,75 Prozent und in China um 4,5 Prozent. Die Bundesregierung ging hierzulande zuletzt von 1,3 Prozent Wachstum im kommenden Jahr aus. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Regierung berät, prognostizierte in ihrem Jahresgutachten ein Plus von 0,7 Prozent. Nach Einschätzung des IW bleiben die Rahmenbedingungen dagegen so schlecht, dass dies nicht gelingen wird. Besonders der Streit über den Bundeshaushalt habe Unternehmen verunsichert. Viele stellten ihre Investitionen zurück, heißt es in der Analyse. Für die Prognose untersuchten die IW-Forscher in Modellrechnungen, wie sich das auf die Konjunktur auswirkt. Demnach fallen Staatsausgaben von über 20 Milliarden Euro weg. Das drücke das BIP um rund 0,5 Prozent nach unten. "Im schlimmsten Fall ist sogar ein Rückgang von einem Prozent möglich." Darüber hinaus begründet das IW seine Prognose mit den schlechten Bedingungen in der Weltwirtschaft und der unsicheren geopolitischen Lage. Der globale Welthandel werde 2024 voraussichtlich nur um ein Prozent zulegen. Darunter leidet die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Die Industrie werde 2024 im vierten Jahr in Folge stagnieren, schätzt das IW. Seit zwei Jahren bekommen die Unternehmen demnach weniger Aufträge aus dem Ausland - viele hielten sich daher mit Investitionen zurück. Da das IW keine Senkung der Zinsen erwartet, rechnet es außerdem mit einem weiteren schwachen Jahr für die Bauwirtschaft. In der Dienstleistungswirtschaft gehe es allerdings "sachte aufwärts". Denn bei der Inflation rechnen die Forscher mit Entspannung. Demnach werden die Verbraucherpreise im kommenden Jahr mit durchschnittlich drei Prozent nur noch halb so stark steigen wie 2023. 19 Im Saarland, dem Hauptvertriebsgebiet der energis GmbH, sieht die IHK die konjunkturelle Entwicklung ähnlich angespannt: Für das Jahr 2023 rechnet die IHK Saarland noch maximal mit einer schwarzen Null beim BIP-Wachstum. Das Ziel für das neue Jahr muss laut der IHK sein, die bestehenden Wachstumsbremsen zu lösen und der Saar-Wirtschaft wieder mehr Tempo und Zukunftsperspektive zu verleihen. Dennoch sieht die IHK das BIP-Wachstum im Saarland in 2024 nur mit einem minimalen Plus in der Größenordnung von 0,5 %. Trotz massiv gestiegener Energiepreise präsentierte sich das verarbeitende Gewerbe auf Basis der kumulierten Umsätze der ersten zehn Monate deutlich robuster als befürchtet - und dies obwohl zwei von drei Kernbranchen der Saarindustrie teils deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten: So musste die Stahlindustrie gegenüber dem Vorjahr deutlich schlechtere Erlöse verbuchen (-19,8 Prozent). Ursächlich hierfür ist der Nachfragerückgang bei einigen stahlverarbeitenden Branchen wie etwa dem Maschinen- und Anlagenbau, der unter der Investitionsschwäche in Deutschland leidet. Belastet wird die Lage der Stahlindustrie zudem durch unverändert hohe Energiekosten und steigende Preise für CO 2 -Zertifikate. Das Wachstum der Weltwirtschaft wird sich 2024 moderat fortsetzen. So wird sich nach Prognosen der OECD das Wachstum des globalen Sozialprodukts von 2,9 Prozent in diesem Jahr auf 2,7 Prozent im nächsten Jahr abschwächen. Dagegen dürfte der Welthandel gegenüber dem laufenden Jahr (+0,8 Prozent) deutlich zulegen (+3,3 Prozent) - vorausgesetzt, dass es zu keinen exogenen Schocks kommt, die den weltweiten Handel und die globale Arbeitsteilung negativ beeinträchtigen. 20
19 vgl.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/konjunkturprognosen-bip-haushaltskrise-100.html,
abgerufen am 18.01.2024
2. Strom- und Gasnachfrage Die Witterung spielt für die Energienachfrage eine wesentliche Rolle. Im Jahr 2023 betrug die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland 10,6 Grad Celsius, womit 2023 das hierzulande wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war. 21 Dieser Temperatureffekt hat das ohnehin abgeschwächte Verbrauchsverhalten der Energiekunden - getrieben durch die wirtschaftliche Lage und durch das allgemeine Bestreben nach Energieeffizienz - noch verstärkt. Geht man von einer ähnlichen Temperaturentwicklung im Jahr 2024 aus, so würde das einerseits zwar zu einer gesicherten Gasversorgung und stabileren Preisen beitragen, andererseits aber auch den Absatz schwächen. Die konjunkturabhängige Nachfragekomponente ist momentan noch sehr schwer einzuschätzen. Zwar scheinen die Absatzrisiken aufgrund der Covid-19-Pandemie erst mal überwunden, jedoch drücken die Inflation bzw. das gerade beschriebene Risiko einer anhaltenden Rezession immer noch auf die Konjunkturerwartungen 2024. 3. Energiepreise Auf dem Energiemarkt war in 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Entspannung der Preissituation zu verzeichnen. So standen die Spotmarktpreise am Strommarkt zu Beginn des Jahres 2023 noch bei knapp 118 €/MWh und sind nach einem Peak im Februar (knapp 130 €/MWh) im Laufe des Jahres zurückgegangen und standen am Jahresende dann bei knapp 69 €/MWh. Am Gasmarkt sah die Situation ähnlich aus: hier stand der Handelspreis zu Beginn des Jahres bei rund 63 €/MWh (Durchschnitt Januar, gleichzeitig der teuerste Monat des Jahres) und sank dann im Laufe des Jahres (bei einem Minimum im Juni von knapp 24 €/MWh) bis zu einem Jahresendwert von knapp 30 €/MWh. 22 Aktuell ist in 2024 mit einer Fortsetzung dieser stabilen Marktlage zu rechnen. Allerdings kann eine Verschärfung verschiedener globaler Krisen (Ukraine, naher Osten) auch jederzeit wieder zu einer abrupten Preisexplosion am Energiemarkt führen. 4. Unternehmensentwicklung Im Hinblick auf die verschärften Rahmenbedingungen einerseits und die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung sowie zur Weiterentwicklung des Produktportfolios andererseits erwartet die energis GmbH einen guten Geschäftsverlauf. Die größte Herausforderung in der nahen Zukunft stellt sicherlich - neben der noch nicht überstandenen Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs - die Energiewende und der damit verbundene Netzausbau dar. Das Unternehmen sieht sich aber insgesamt gut aufgestellt, diesen Aufgaben entgegenzutreten. Die Kooperationsstrategie der energis GmbH soll mit Fokus auf den Netzbereich fortgesetzt werden. 5. Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2024 sowie im Jahr 2025 Für die Jahre 2024 und 2025 rechnet die energis GmbH mit einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs im Energiegeschäft. Die andauernden Herausforderungen infolge der Energiekrise in Europa hat die energis GmbH dabei stets im Blick, um auf Risiken schnellstmöglich reagieren zu können. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist ein Energieabsatz von rund 1,7 TWh geplant, der mit 0,81 TWh auf die Strom- und mit 0,87 TWh auf die Gasversorgung entfällt. Beim Wasserabsatz wird eine Abgabe von 6,2 Mio. m 3 erwartet.
21 vgl.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/914891/umfrage/durchschnittstemperatur-in-deutschland/
Der Investitionsplan für 2024 sieht Ausgaben in Höhe von rund 14,6 Mio. € für Sachanlagen vor. Davon sollen 3,8 Mio. € in der Wassersparte und 3,1 Mio. € in die Straßenbeleuchtung investiert werden. Die restlichen Investitionen sollen v.a. in den Glasfaserausbau und in IT-Projekte fließen. Für das Jahr 2024 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 43,3 Mio. € erwartet. Ferner sind ein betriebliches Ergebnis von 54,5 Mio. € und eine Rohmarge von 41,9 Mio. € geplant. Auf Basis der Mittelfristplanung gehen wir davon aus, auch in den kommenden Jahren stabile Ergebnisse erwirtschaften zu können.
Saarbrücken, den 22.02.2024 energis GmbH Dieter Schäfer Michael Dewald Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Grundlagen Die energis GmbH, mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichts unter HRB 11004 eingetragen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der für das Geschäftsjahr gültigen Fassung wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet. Gleiches gilt für rechtsformspezifische Vorschriften aus dem GmbH-Gesetzes (GmbHG). Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die energis GmbH wird zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der E.ON SE (HRB 28196), Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund wird die energis GmbH grundsätzlich von den Verpflichtungen befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, sofern kein entsprechender Antrag von Minderheitsgesellschaften nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB vorliegt. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T €) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Methode, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Anlagenzugänge mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nennwert bilanziert. Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen sind in Höhe der bisher angefallenen Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts angesetzt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährungen enthalten. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die darin enthaltenen aktivierten Vorleistungen für das Portfoliomanagement werden ratierlich über drei Jahre zu Lasten des Materialaufwands aufgelöst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 31,0 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Passive latente Steuern aus den nur steuerlich zulässigen Wertansätzen wie degressive Abschreibung auf Zugänge im Anlagevermögen aus Vorjahren sowie steuerlich vorgenommene Sonderabschreibungen wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen verrechnet. Über den Saldierungsbereich mit den passiven latenten Steuern hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden nicht aktiviert (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB). Passiva Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf Basis des Ablösebetrages bzw. der Netto Selbstkosten bewertet werden. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahre zugrunde gelegt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % (1,78 %). Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - zugrunde. Zur Abzinsung der Verpflichtungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt:
Die Steuerrückstellungen enthalten - neben einer allgemeinen Vorsorge - die noch ausstehenden Abschlusszahlungen. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst. Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u. a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen. Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Long Term Incentive-Programm handelt es sich um den E.ON Performance-Plan 2020 ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance-Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, sodass die erste Tranche im 1. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die passivierten Baukostenzuschüsse von Kunden werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage beigefügt. Sachanlagen Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf 2,2 Mio. € (4,1 Mio. €). Sie betreffen im Wesentlichen Verteilungsanlagen, Erzeugungsanlagen und Gebäude. Die Abgänge im Bereich der Verteilungsanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Übertragung von Stromnetzen. Finanzanlagen Die Zugänge zu den Finanzanlagen betragen 34,0 Mio. € (11,5 Mio. €) und enthalten die Erhöhung des Beteiligungswertes an der energis-Netzgesellschaft mbH (Kapitaleinlage in 2023). Die sonstigen Ausleihungen enthalten ausschließlich Arbeitgeber-Baudarlehen. 2. Vorräte
Die unfertigen Leistungen betreffen im Wesentlichen noch nicht weiterberechnete Leistungen für Dritte. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegen Tarif- und Sondervertragskunden aus der Jahresverbrauchsabrechnung. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 0,4 Mio. € (6,3 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 2,2 Mio. € (41,8 Mio. €) Forderungen gegen Gesellschafter. Der Rückgang betrifft insbesondere die hier enthaltenen Forderungen aus dem Finanzclearing. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 1,4 Mio. € (2,2 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuern. Der Forderungsbestand beinhaltet, wie im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
5. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt unverändert 50.207.700,00 €. Die Gesellschafter der energis GmbH sind:
Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage entspricht den Mehrbeträgen, die im Rahmen der Ausgliederung der Ortsversorgungen aus der VSE Aktiengesellschaft und der ehemaligen Südwestgas GmbH in die energis GmbH eingebracht wurden, sowie den geleisteten Aufgeldern in Zusammenhang mit erfolgten Kapitalerhöhungen. Gewinnvortrag Vom Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von 14,6 Mio. € wurden im Berichtsjahr 6,9 Mio. € an die Gesellschafter ausgeschüttet und 7,7 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 14,2 Mio. € (6,5 Mio. €). 6. Sonderposten
Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG. Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 5 T€ (21 T€) nur geringfügig beeinflusst. 7. Rückstellungen
Im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist eine Freistellungsvereinbarung über 50,3 Mio. € für Pensionen und Deputate von Mitarbeitern, welche an die energis-Netzgesellschaft mbH übergeleitet wurden, enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (absteigend nach Bilanzwert sortiert) vertragliche Risiken und sonstige Lasten, Prozessrisiken, Stilllegungs- und sonstige Maßnahmen im Bereich Wasser, den Personalbereich, Rückbauverpflichtungen sowie Preisgutschriften im Strom- und Gasbereich. 8. Verbindlichkeiten
Grundpfandrechtliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 62,3 Mio. € (71,7 Mio. €) und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 40,1 Mio. € (47,6 Mio. €) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind (wie im Vorjahr) Verbindlichkeiten in Höhe von 16,0 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. In allen übrigen Posten sind (wie im Vorjahr) keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 oder 5 Jahren enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 49,1 Mio. € (27,5 Mio. €) Lieferungen und Leistungen. Auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen 22,5 Mio. € (15,1 Mio. €). 9. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzung sind von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse ausgewiesen (Pachtmodell). 10. Latente Steuern Der Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern beträgt 30,6 Mio. €. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,0 Prozent zugrunde (15,83 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,17 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Zum Bilanzstichtag ergibt sich bei der Gesellschaft in ihrer Funktion als Organträger, einschließlich der Unterschiede bei den Organgesellschaften, nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Auf einen Ausweis der latenten Steuern wurde in der Bilanz verzichtet (keine Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden bei der Bewertung von Sachanlagevermögen. 11. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus dem Unterschied zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum Stichtag 1,1 Mio. € (5,6 Mio. €). 12. Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. 13. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die mit der VSE AG abgeschlossenen Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträge für ein Jahr in Höhe von 2,3 Mio. € (2,5 Mio. €). Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 0,3 Mio. € (0,1 Mio. €). Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellverpflichtungen für Strom in Höhe von 218,1 Mio. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 218,1 Mio. €) und für Gas in Höhe von 40,7 Mio. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 29,9 Mio. €). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr betrug der Gesamtumsatz 421,2 Mio. € (304,1 Mio. €). Die vereinnahmte Stromsteuer über 15,7 Mio. € (16,3 Mio. €) und die Erdgassteuer über 4,4 Mio. € (4,5 Mio. €) wurden, wie in den Vorjahren, unter den Umsatzerlösen ausgewiesen und die abgeführten Beträge davon abgesetzt. Vom Gesamtumsatz entfallen auf den Stromverkauf 281,1 Mio. € (180,7 Mio. €), auf den Gasverkauf 112,9 Mio. € (84,5 Mio. €) sowie 10,1 Mio. € (8,3 Mio. €) auf den Verkauf von Wasser. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus deutlich gestiegenen Preisen in den Bereichen Strom und Gas. Daneben wurden die Erlöse aus Konzessionsabgaben in 2023 direkt den jeweiligen Sparten und nicht mehr den sonstigen Umsatzerlösen zugerechnet. Die restlichen Umsätze in Höhe von 17,1 Mio. € (30,7 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Betriebsführungen, Pachten und Wartungspauschalen. In den Umsatzerlösen sind auch Erlöse aus Vorjahren i. H. v. 10,9 Mio. € (4,5 Mio. €) enthalten. Die Umsatzerlöse werden wie im Vorjahr fast ausschließlich im Inland erzielt, Erlöse in Höhe von 1,4 Mio. € entfallen auf Wasserlieferungen nach Frankreich. Auf Grund der frühzeitigen Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Umsätze mit Tarifkunden (sofern nicht schlussgerechnet) für das gesamte Jahr sowie die Umsätze mit Sondervertragskunden für November/Dezember wie in den Vorjahren geschätzt. Die Schätzungen basieren im Wesentlichen auf den Messergebnissen bis Mitte Dezember sowohl auf der Absatz- als auch auf der Bezugsseite. Die eigentliche Jahresverbrauchsabrechnung der Tarifkunden für den Zeitraum Dezember 2022 bis November 2023 ist bis Ende Januar 2024 weitgehend abgeschlossen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Es handelt sich unter anderem um Erträge aus Mieteinnahmen, Kostenerstattungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um Erträge aus einer stillen Beteiligung. Weiterhin beinhaltet dieser Posten periodenfremde Erträge in Höhe von 1,8 Mio. € (2,6 Mio. €). 3. Materialaufwand
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Netznutzungsentgelte in Höhe von 105,6 Mio. € enthalten (im Vorjahr 88,4 Mio. €, Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sowie Fremdleistungen für Betriebs und Unterhaltungsarbeiten. In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wirken sich insbesondere die deutlich gestiegenen Energiepreise aus. 4. Personalaufwand
Der Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung ergibt sich aus der Anpassung der Berechnungsparameter der Pensionsrückstellungen. In 2023 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten:
Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag 7 (9) Ausbildungsverhältnisse. 5. Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagengitter) entnommen werden. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet u. a. die Aufwendungen für Konzessions- und ähnliche Abgaben, die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen auf Forderungen. Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (0,1 Mio. €) enthalten. 7. Erträge aus Beteiligungen Hiervon betreffen 0,4 Mio. € (0,5 Mio. €) Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Unter diesem Posten werden überwiegend Zinsen aus Arbeitgeberbaudarlehen ausgewiesen. 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Hiervon entfallen 0,7 Mio. € (0,0 Mio. €) auf Zinserträge mit verbundenen Unternehmen. 10. Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung Die Erträge aus vertraglicher Gewinnabführung in Höhe von 2,7 Mio. € (2,5 Mio. €) betreffen die energis-Netzgesellschaft mbH. 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen an verbundene Unternehmen von 0,3 Mio. € (0,3 Mio. €) sowie Aufwendungen für Pensions- und Deputatsrückstellungen in Höhe von 0,9 Mio. € (3,0 Mio. €). 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Dieser Posten enthält im Berichtsjahr periodenfremde Steuererstattungen in Höhe von 3,9 Mio. € (2,8 Mio. €). 13. Ergebnisverwendung Bei einem Jahresüberschuss von 18,3 Mio. € (14,6 Mio. €) schlägt die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 vor, einen Betrag von 8,0 Mio. € an die Gesellschafter auszuschütten und 10,3 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. V. Sonstige Angaben 1. Organe Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr den Herren Dieter Schäfer, Saarbrücken, und Michael Dewald, Wadern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der energis GmbH sind in einer nachfolgenden Anlage aufgeführt. Die Vergütung an den Aufsichtsrat belief sich auf 20 T€ (20 T€). Die Schutz- bzw. Befreiungsklauseln gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen. 2. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten und grundsächlich nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberaterleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt. 3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen in wesentlichem Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. 4. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der energis GmbH getätigt wurden Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG insbesondere mit der VSE AG (Strom- und Gasbeschaffung) getätigt. Darüber hinaus wurden Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, wie folgt getätigt: Technische und kaufmännische Dienstleistungen an verbundene und assoziierte Unternehmen in Höhe von 2,8 Mio. € (4,8 Mio. €). Technische und kaufmännische Dienstleistungen von verbundenen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 6,7 Mio. € (7,2 Mio. €). Für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr.1-7 EnwG wird ein Tätigkeitsabschluss nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnwG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG) Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung:
5. Nachtragsbericht Für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Aufsichtsrat Dr. Hanno Dornseifer Mitglied des Vorstands der VSE AG, Homburg Vorsitzender Marc André Geschäftsführer der Encevo Deutschland GmbH, Saarbrücken Stellv. Vorsitzender Jens Apelt Geschäftsführer der Encevo Deutschland GmbH, Landau Dr. Stephan Tenge Mitglied des Vorstands der VSE AG, Hannover Markus Diwo Leiter Finanzen der VSE AG, Überherrn Marcel Dubois Vorstand der KEW AG, Saarbrücken Dr. Marc Heckelmann Leiter Legal der Encevo Deutschland GmbH, Saarbrücken Thomas Herrmann Netzmeister, energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken Ute Kurtz Technische Angestellte, energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken Harry Moser Leiter Unternehmensentwicklung und Personal der VSE AG, Bübingen Thomas Neifer Vorsitzender des Betriebsrats der energis, Wadgassen Geschäftsführung Michael Dewald, Geschäftsführer des vertrieblichen Bereichs, Wadern Dieter Schäfer, Geschäftsführer des kaufmännischen Bereichs, Saarbrücken
Saarbrücken, den 22.02.2024 energis GmbH Dieter Schäfer Michael Dewald Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 - 31.12.2023 HGB
Aufstellung des Anteilsbesitzes der energis GmbH zum 31.12.2023 (gem. § 285 Nr. 11 HGB)
1) Geschäftsjahr 2022
Bilanz zum 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWGAKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die energis GmbH, Saarbrücken Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der energis GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der energis GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Erdgasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - sowie die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, den 22. Februar 2024 KPMG
AG
Jeromin, Wirtschaftsprüfer Heintz, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung über Lage und Entwicklung des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorgänge im Geschäftsjahr 2023 sowie entsprechend den Vorschriften des KonTraG über Risiken regelmäßig und umfassend in drei Aufsichtsratssitzungen mündlich unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat in fünf Fällen im Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Während des Geschäftsjahres erfüllte der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Prüfungspflichten durch Erörterung und Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsführung. Die durch Gesellschafterbeschluss vom 17.03.2023 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellte KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, hat die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Die Prüfung ergab keinen Anlass zu Einwendungen. Der Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern des Unternehmens für die im Jahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit und wünscht der Geschäftsführung und den Mitarbeitern alles Gute und viel Erfolg in der Zukunft.
Saarbrücken, 14.03.2024 energis GmbH Dr. Hanno Dornseifer, Vorsitzender des Aufsichtsrates 13. Ergebnisverwendung Bei einem Jahresüberschuss von 18,3 Mio. € (14,6 Mio. €) schlägt die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 vor, einen Betrag von 8,0 Mio. € an die Gesellschafter auszuschütten und 10,3 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Auszug aus dem Umlaufbeschluss der Gesellschafter der energis GmbH vom 12.09.2024Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Bilanzgewinn 2023 wie folgt zu verwenden: Vom Bilanzgewinn in Höhe von 32.470.993,20 EUR werden 8.000.000,00 EUR an die Gesellschafter am 25.09.2024 ausgeschüttet und 24.470.993,20 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ausschüttung entfällt auf die einzelnen Gesellschafter wie folgt:
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