Systemversteher Bergische Diakonie Aprath gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Nessler seit 17.4.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bergische Diakonie Aprath | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MCS Managed Care Service GmbHWülfrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MCS MANAGED CARE SERVICE GMBH, WÜLFRATHAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2023MCS Managed Care Service GmbH, WülfrathI. Allgemeine Angaben Die MCS Managed Care Service GmbH hat ihren Sitz in Wülfrath und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter der Registernummer HRB 13664 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß der §§ 242 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist am 4. Dezember 1997 erfolgt. Am Stammkapital ist der Verein Bergische Diakonie Aprath, Wülfrath-Oberdüssel, mit EUR 25.564,59 beteiligt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanzdes vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs analog § 6 Abs 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 13 Jahren. Die Nutzungsdauer der Betriebsgebäude beträgt 30 Jahre. bzw. 33 Jahre. Die Nutzungsdauer der anderen abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entspricht im Regelfall den steuerlichen Tabellen. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigerem beizulegendem Wert angesetzt. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen war nicht erforderlich. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind im Einzelnen mit ihren Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben periodengerecht abgegrenzt, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK) in Dortmund. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nur teilweise passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege der privatrechtlichen Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Als Beitrag werden für das Geschäftsjahr 2023 6,0 % (Vorjahr. 6,0 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Zusätzlich wurden auf Grund von Deckungslücken für die Geschäftsjahre 2009 bis 2015 Sanierungsgelder und seit dem Geschäftsjahr 2019 Stärkungsbeiträge seitens der KZVK erhoben. Für die Deckungslücken besteht gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Wahlrecht zur Bildung einer Rückstellung oder zur Angabe des nicht zurückgestellten Fehlbetrags unter der Bilanz. Das Unternehmen hat das Wahlrecht in der Form ausgeübt, dass zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung KZVK unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 21,1 (Vorjahr TEUR 22,3) der erwarteten Gesamtverpflichtung gebildet wurde und die Angabe des nicht zurückgestellten Fehlbetrags von TEUR 189,9 (Vorjahr TEUR 200,5) erfolgt. Bei der Ermittlung der Rückstellung und des nicht zurückgestellten Fehlbetrags zum 31. Dezember 2023:
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen der Ermittlung der Gesamtverpflichtung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (TEUR 210,9) und der Ermittlung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (TEUR 215,8) beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 4,8. Im August 2017 informierte die KZVK, dass den Unternehmen die bisher gezahlten Sanierungsgelder im Jahr 2018 verzinst erstattet werden. Mitte 2018 wurde mit der KZVK vereinbart, dass man auf eine Rückzahlung verzichtet und sich damit im Gegenzug die zukünftig zu entrichtende Stärkungsbeiträge um einen garantierten Wert reduzieren. Der garantierte Wert beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 26,1 und wird unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Posten wird über den Zeitraum der Zahlung der Stärkungsbeiträge linear aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ausgewiesen. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Die Ermittlung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem Teilwertverfahren. Hierbei wurde gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB ein Rechnungszins von 1,74 % p.a. und ein Lohn- und Gehaltstrend von 2,0 % p.a. berücksichtigt. In die Berechnung wurden alle Mitarbeiter einbezogen, mit denen zum 1. Januar 2024 ein Arbeitsverhältnis bestand. Bei der Ermittlung wurden standardisierte Tagessätze verwendet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Es bestehen zum 31. Dezember 2023 Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 5,9, die hier enthalten sind. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft mit TEUR 26,1 Ansprüche gegenüber der KZVK aus gezahlten Sanierungsgeldern mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00 (EUR 25.564,59); es wurde noch nicht auf EUR umgestellt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten mit TEUR 315,4 im Wesentlichen Personalrückstellungen (Urlaub, Mehrarbeit, Jubiläum, Jahreslohnabgrenzung und Berufsgenossenschaft). Die Verbindlichkeiten gliedern sich zum 31. Dezember 2023 nach Restlaufzeit wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit Grundschulden und Bürgschaften sowie einer Patronatserklärung des Vereins Bergische Diakonie Aprath besichert. Des Weiteren erfolgt eine Absicherung seitens der MCS durch die Abtretung von Forderungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Cash-Concentration (TEUR 5.264,3) und ein Darlehn des Vereins Bergische Diakonie Aprath in Höhe von TEUR 300 sowie im Übrigen Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Das Darlehn hat eine Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind nicht besichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (TEUR 9.978,8) betreffen Cateringleistungen der Zentralküche, hauswirtschaftliche Leistungen, Erträge aus Personaldienstleistungen sowie Erträge aus der Vermietung und Verpachtung. Die Umsatzerlöse sind in Höhe von TEUR 468 (Vorjahr TEUR 2) periodenfremd. Es handelt sich um Nebenkosten, die im Geschäftsjahr aus der Nachberechnung des Abendessens für das Haus Lennep für die Jahre 2017 bis 2022 resultieren. Die Materialaufwendungen sind in Höhe von TEUR 42,7 periodenfremd. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Wesentlichen Vorjahre. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren aus Zinssicherungsgeschäften zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken, die durch den Einsatz von Zinsswaps erreicht wurden. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den von der apo-Bank zur Verfügung gestellten Kredite wurde per 23. August 2019 mit der DZ-Bank ein Rahmenvertrag für Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswap) mit einem Nominalbetrag von TEUR 1.500 abgeschlossen. Der Zinsswap/ Rahmenvertrag ist endfällig am 30. November 2034. Aufgrund der Sicherungsgeschäfte zahlt die Berichtsgesellschaft der DZ-Bank einen Zins von 0,33% auf den aktuellen Nominalbetrag abzüglich des zu Beginn der dreimonatigen Zinsperiode gefixten Euribor-Zinssatzes auf den gleichen Nominalbetrag, aber mindestens -1,75%. Der durchschnittlich zugrunde gelegte Euribor-Zinssatz betrug im Berichtsjahr 3,188 %. Die Zinsen sind jeweils quartalsweise, beginnend am 31.03. eines Jahres fällig. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Risiko aus den Zinssicherungsgeschäften EUR 31.719,00. Für diese Risiken aus dem Rahmenvertrag hat die Deutsche Apotheker und Ärztebank eine Garantie gegenüber der DZ-Bank übernommen. V. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Angaben a. Gesellschafter Alleingesellschafter ist der Verein Bergische Diakonie Aprath, Wülfrath-Oberdüssel. b. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren gemäß § 285 Satz 1 Nr. 7 HGB durchschnittlich 188 Arbeitnehmer angestellt. c. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 haftet die Gesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung über ein automatisches Cash-Management-System (Cash-Concentration) gesamtschuldnerisch für Bankverbindlichkeiten der teilnehmenden Unternehmen des Unternehmensverbunds der Bergische Diakonie Aprath sowie für Kontokorrentverbindlichkeiten der Bergische Diakonie Aprath mit einem Kontokorrentkreditrahmen von EUR 2,9 Mio. In diesem Zusammenhang sind ein Pfandrecht an den Guthaben der einbezogenen Bankkonten und eine Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gewährt worden. Die Verbindlichkeit der Gesellschaft aus den einbezogenen Beständen betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 5,3 Mio. Zum Bilanzstichtag ergibt sich über alle einbezogenen Konten ein Guthaben in Höhe von TEUR 36 (i.V. ein Guthaben in Höhe von TEUR 333). Die Geschäftsführung geht derzeit nicht davon aus, dass die Gesellschaft aus dem Pfandrecht in Anspruch genommen wird, da die einzelnen Gesellschaften des Unternehmensverbundes in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. d. Organe der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren bestellt: Herr Björn Neßler, Kaufmann, Soest (ab dem 13. März 2023) Herr Gerhard Schönberg, Kaufmann, Wuppertal (bis zum 13. März 2023) Auf die Angabe der Bezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung wird in allen unternehmerischen Funktionsbereichen der Gesellschaft durch Herrn Dipl.-Kaufmann Björn Neßler, Vorstand des Vereins Bergische Diakonie Aprath, Wülfrath-Oberdüssel, ausgeübt. Herr Dipl.-Kaufmann Björn Neßler ist einzelvertretungsberechtigt. Ihm ist Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt worden. Vertragsgemäß erhielt der Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge von der Gesellschaft. e. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 11,5 und betrifft Abschlussprüfungsleistungen. f. Beteiligungen Die MCS Managed Care Service GmbH hält zum 31. Dezember 2023 Anteile an folgenden Gesellschaften:
g. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB betreffen mit insgesamt TEUR 117 Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge. h. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss des Vereins Bergische Diakonie Aprath einbezogen. j. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Wülfrath, den 17. Juli 2024 MCS Managed Care Service GmbH gez. Björn Neßler Geschäftsleitung LAGEBERICHT FÜR DAS Geschäftsjahr 2023MCS Managed Care Service GmbH, WülfrathDie MCS Managed Care Service GmbH (MCS) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Vereins Bergische Diakonie Aprath (BDA) und ist zuständig für die Speisenversorgung, das Catering und die Bereiche Hauswirtschaft und Haustechnik
Überdies fungiert die MCS seit 2003 auch als Investorin und vermietet die Alten- und Pflegeeinrichtung August von der Twer an die BDA. Das 2018 fertiggestellte Alten- und Pflegeheim Haus Karl Heinersdorff (seit Mai 2019 in Betrieb) wird direkt an die BDB gGmbH vermietet. Die MCS ist des Weiteren Muttergesellschaft für die MCC Managed Care Cleaning GmbH (MCC), die ihren Umsatz im Wesentlichen mit Unternehmen des BDA-Verbunds erwirtschaftet - konkret in der Erbringung von Reinigungsdienstleistungen. I. Allgemeine Branchenentwicklung & Darstellung des Geschäftsverlaufs Nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie aus den Vorjahren verlief das abgelaufene Geschäftsjahr wieder in geordneteren Bahnen. Die Zusammenarbeit mit der Klüh-Gruppe gestaltete sich wie gewohnt kooperativ und war von gegenseitiger Unterstützung gekennzeichnet. Durch den Fokus auf die Belieferung und Versorgung von Unternehmen innerhalb des BDA-Verbundes gab es keine nennenswerten Veränderungen im Kundenstamm. Was die allgemeine Branchenentwicklungen angeht, betrafen vor allem zwei Punkte die Situation der MCS:
Bis einschließlich November bewegte sich das Ergebnis der MCS nah an der ursprünglichen Prognose für das Geschäftsjahr 2023. Gemäß vorherigem Lagebericht hatte man einen Jahresfehlbetrag von mind. -300 TEUR für realistisch gehalten - im November 2023 verzeichnete die Gesellschaft ein kumuliertes Defizit von -383 TEUR. Dass zum Abschluss des Geschäftsjahres noch der Sprung in die schwarzen Zahlen mit einem Überschuss von 170 TEUR gelungen ist, war vor allem internen Prüfungen zu verdanken. Es war aufgefallen, dass der Einrichtung Haus Lennep in der BPR seit Juli 2017 keine Abendessen in Rechnung gestellt worden waren. Grund war ein Formelfehler in der Fakturierungstabelle. Die Beträge in Höhe von insgesamt 433 TEUR wurden der BPR nachträglich in Rechnung gestellt und periodenfremd im Dezember 2023 verbucht. Dies führte in diesem Monat zu einer erheblichen Umsatzsteigerung und einer deutlichen Ergebnisverbesserung der MCS. Neben diesem außergewöhnlichen Einmaleffekt hatte die MCS des Weiteren die Preise für alle drei Leistungsbereiche (Catering, Haustechnik, Hauswirtschaft) zum 1. Oktober 2023 um 10 Prozent erhöht. Auch dies wirkte sich positiv auf den Umsatz aus. II. Darstellung der Lage Wesentliche Kennzahlen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
Das Bilanzvolumen ist im Vergleich zur Vorberichtsperiode gesunken und beträgt 17,2 Mio. EUR. Insgesamt belief sich der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag auf 93% (VJ: 95,8%). Der Anteil der Grundstücke und Bauten am Sachanlagevermögen betrug im Jahr 2023 94,7% (VJ: 94,5%). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 2023 12,04% und hat sich somit um 1,26 Prozentpunkte gesteigert. Die Investitionen im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen Ausstattungsinvestitionen im Cateringbereich. Die Finanzlage der Gesellschaft kann als geordnet bezeichnet werden. Die Summe der Verbindlichkeiten wurde im Berichtszeitraum von 15,2 Mio. EUR um 0,6 Mio. EUR auf 14,6 Mio. EUR reduziert. Es wurde ein Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 757 TEUR erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9,8% auf 9,98 Mio. EUR. Der Anstieg der Erlöse beruht wie oben bereits erläutert auf der Preiserhöhung zum 1. Oktober 2023 sowie der Nachberechnung in der Speisenversorgung von Haus Lennep. Dem gegenüber stehen jedoch auch Steigerungen auf der Aufwandseite. So erhöhte sich beispielsweise der Materialaufwand um 13,17% von 3,4 Mio. EUR in 2022 auf 3,8 Mio. EUR in 2023. Die Aufwendungen für Eigenpersonal stiegen leicht um 2% auf 4,65 Mio. EUR. Die Ausgaben für Leiharbeit wuchsen um 127 TEUR auf 209 TEUR. Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtsjahr 108 Vollzeitkräfte; damit ergibt sich im Vergleich zu 2022 eine Senkung um 4 Vollzeitkräfte. III. Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Die MCS verfügt über ein umfassendes System zur Risikomanagement- und Kontrollüberwachung, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu messen und zu bewältigen. Dieses wurde in 2023 überarbeitet und führte u.a. zur Entdeckung der o.g. fehlenden Leistungsberechnung. In 2024 wurde auf diese Weise zudem entdeckt, dass auch die Personalkosten von Hauswirtschaftskräften nicht in korrekter Höhe an die Tochtergesellschaft BPR weitergegeben worden sind. Hier wird für das aktuell laufende Geschäftsjahr eine Korrektur erfolgen. Das betriebliche Rechnungswesen wird durch eine Kostenrechnung und eine unabhängige Controllingsoftware unterstützt. Durch regelmäßige Zwischenabschlüsse erhält die Leitungsebene ein realistisches Bild der Geschäftsabläufe und kann einen Vergleich zwischen Budget und Ist-Zustand durchführen. Um Prozesse effizienter zu gestalten, wurde in 2024 für die MCS zudem ein elektronisches Rechnungseingangsmanagement eingeführt - ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu papierlosen, schnelleren Abläufen und eine große Chance für die weitere Entwicklung der MCS. Die Gesellschaft hat zudem solide Lieferbeziehungen zu den Gesellschaften der BDA und profitiert von ihnen. Die allgemeine Preisentwicklung bereitet jedoch zunehmend Sorge und macht strategische Anpassungen notwendig (siehe Abschnitt IV). IV. Voraussichtliche Entwicklung und Hinweise auf die künftige Entwicklung (Prognosebericht) Das laufende Geschäftsjahr 2024 gestaltet sich bis dato deutlich erfreulicher als das Vorjahr - die im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen zeigen Wirkung. Zu Ende Mai 2024 lag das kumulierte Ergebnis bei 73 TEUR. Gleichwohl hat die Gesellschaft noch Potenzial. So hat eine Analyse ergeben, dass die Zentralküche im Einschichtbetrieb derzeit nur zu rund 50% ausgelastet ist. Ziel im zweiten Halbjahr 2024 wird es deswegen sein, die Angebote der Zentralküche auch für Dritte zu öffnen und externe Kunden anzuwerben. Dies soll weiteren Umsatz generieren und zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung führen. Eine deutliche Kostensenkung ist zudem im Bereich der Nassabfälle möglich. Hier hat die o.g. Analyse Einsparpotenziale in Höhe von bis zu 30% durch gezielteren Wareneinsatz ausgemacht. Weitere wichtige Handlungsfelder ergeben sich aus den unter III geschilderten Problemen in der korrekten Leistungsberechnung. Da dies in 2024 zum zweiten Mal aufgefallen ist, gilt es nun, noch stärker in die Steuerungs- und Kontrollmechanismen der MCS einzusteigen, nachdem der Fokus in den vergangenen Monaten vor allem auf den großen Tochtergesellschaften BDB, BDS und BPR sowie der Mutter, dem Verein BDA, gelegen hat. Gemäß Wirtschaftsplanung rechnet die Geschäftsführung für 2024 mit einem Jahresüberschuss von ca. 180 TEUR.
Wülfrath, 17. Juli 2024 MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath Björn Neßler, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023An die MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/-verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Wuppertal, den 23. September 2024 WTG
Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber PartG mbB
Dipl.-Kfm. P. Schüttrich, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Ökonom A. Düsterloh, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 2. Dezember 2024 erfolgt. |
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