Bintelligentia GmbH
Einhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
6.047,00 |
4.446,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
461,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.585,50 |
4.444,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
229.640,60 |
90.621,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.988,55 |
86.716,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
652,05 |
3.905,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.687,60 |
107.567,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.470,24 |
22.467,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.532,29 |
1.234,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
92.502,53 |
-1.297,42 |
| B.
Rückstellungen |
37.288,35 |
3.969,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.929,01 |
81.130,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.687,60 |
107.567,54 |
Anhang
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den Größenmerkmalen des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die
Rechnungslegungs-, Prüfungs- und
Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch
genommen.
Die Bilanz wurde in Kontoform nach der Gliederung des
§ 266 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB in
Staffelform gewählt.
In der Bilanz sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorangegangenen Geschäftsjahres angegeben.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB,
sowie die Bilanzierungsverbote des § 248 HGB wurden
beachtet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt,
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde ein Sammelposten gebildet und die Abschreibung
erfolgt über 5 Jahre.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vorräte sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Liquide Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist am
Schluss des Anhangs zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
228.809,99 EUR (Vorjahr: 86.716,50 EUR).
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und
der entsprechenden Steuererklärungen der Gesellschaft.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 95.929,01 EUR.
D. Sonstige Angaben
Gesamtvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war:
Familienname
Vorname
May Florian
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen im
Geschäftsjahr die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen
176.426,17 EUR (Vorjahr
61.529,38 EUR)
Verbindlichkeiten
0,00
EUR
(Vorjahr 0,00 EUR)
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstige
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
Im Jahre 2009 wurde ein Besserungsschein in Höhe
von 76.809,14 EUR nebst Zinsen als Verbindlichkeit ein
gebucht. Diese Verbindlichkeit wurde zum Bilanzstichtag mit
den Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
verrechnet. Im Jahr 2010 gab es keine Besserungsscheine
mehr.
Einhausen, den 30.1.2012
(Ort)
(Datum)
......................................................................
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 festgestellt.
|