Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
ESP Baugesellschaft mbH
Fuchsturmweg 8, 07749 Jena, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hagen Schorner seit 10.7.2006 | Geschäftsführer |
Uwe Purrmann seit 10.7.2006 | Geschäftsführer |
Jörg Eberitzsch seit 20.3.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESP Baugesellschaft mbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Das ESP Baugesellschaft mbH hat ihren Firmensitz im Fuchsturmweg 8 in Jena (Deutschland) und ist beim Amtsgericht Jena im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 210461 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (= BilRUG), sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da die größenabhängigen Merkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. § 267 a HGB noch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unterschritten wurden. Größenabhängiger Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen nach Angabe der Geschäftsführung weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen, da die bilanzielle Überschuldung ausreichend durch stille Reserven im betrieblichen Grundbesitz abgedeckt ist und im Übrigen Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in ausreichender Höhe gewährt wurden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angesetzt. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen orientieren sich an der steuerlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und -minderungen berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr ihres Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr Abgang nach fünf Jahren wird unterstellt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Baumaterial) werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten nach der progressiven Methode bewertet. Einbezogen werden gemäß § 255 Abs. 2 HGB neben den Material-/Fertigungseinzel- und -gemeinkosten auch angemessene Verwaltungsgemeinkosten und Zinsen in Höhe von T€ 108. Vertriebskosten bleiben bei den Herstellungskosten unberücksichtigt. Eine verlustfreie Bewertung war nicht erforderlich. Die Erhaltenen Anzahlungen wurden, soweit sie durch die angefallene Herstellungskosten der unfertigen Leistungen gedeckt sind, offenen von den Vorräten abgesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Die Kassenbestände und Bankguthaben wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mit TEUR 20,0 (Vorjahr: TEUR 31,4) ein Kfz-Finanzierungsdarlehen, das durch die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges gesichert ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert. Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind unbesichert und enthalten in Höhe von TEUR 569,1 (Vorjahr: TEUR 228,1) Darlehen gegenüber Gesellschaftern/nahestehenden Personen, für die in Höhe von TEUR 270 ein qualifizierter Rangrücktritt besteht. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB aus eigenen Bürgschaften und Garantien bestehen am Bilanzstichtag nicht. Das Haftungsvolumen für Bürgschaften und Garantien Dritter für zur Verfügung gestellte Bürgschaften für Vertragserfüllung, Ausführungen und Gewährleistungen/Mängelbe-seitigungen der R+V Allgemeine Versicherungs-AG und VHV Allgemeine Versicherungs-AG beträgt zum Bilanzstichtag T€ 225,6. Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten aus Garantien Dritter schätzen wir als gering ein, da uns gegenwärtig keine Anhaltspunkte über geltend gemachte Ansprüche von Bauherren vorliegen. III. Übrige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr die Kaufleute - Herr Jörg Eberitzsch, Rothenstein, - Herr Hagen Schorner, Jena. - Herr Uwe Purrmann, Laasdorf Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft, ermittelt entsprechend § 267 Abs. 5 HGB, 4,8 Mitarbeiter (Vorjahr: 6,8). Wesentliche s onstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Jena, den 28. Februar 2024 Jörg Eberitzsch Hagen Schorner Uwe Purrmann - Geschäftsführer - Geschäftsführer - - Geschäftsführer - Sonstiger BerichtsteilAngaben zur Feststellung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7. März 2024. |
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