Sattler Modevertrieb GmbHLiquidiert

Mühlenstraße 20, 53498 Bad Breisig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2915
Eingetragen
5.11.1996
Branche
Großhandel mit BekleidungGroßhandel mit TextilienEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit modischer Kleidung aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Annegret Sattler
seit 7.7.2015
Liquidator
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sattler Modevertrieb GmbH

Warstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.826,00 751,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.825,00 750,00
B. Umlaufvermögen 238.231,12 309.808,72
I. Vorräte 7.120,00 65.931,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.818,58 235.149,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.292,54 8.727,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.363,51 1.265,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 241.420,63 311.825,02

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 151.141,38 144.574,25
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 118.974,25 98.143,52
III. Jahresüberschuss 6.567,13 20.830,73
B. Rückstellungen 8.400,00 12.100,00
C. Verbindlichkeiten 81.879,25 155.150,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 241.420,63 311.825,02

Anhang


1. Allgemeine Erläuterungen

Die zum 08.10.1996 errichtete Sattler Modevertrieb GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss für das abweichende Wirtschaftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes / BilMoG) aufgestellt. Wesentliche Änderungen / Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG haben sich nicht ergeben. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Das Geschäftsjahr umfasst regelmäßig den Zeitraum vom 01.07. bis 30.06.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

   2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögens- und Schuldposten sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung nach der linearen Methode. Bei den beweglichen Sachanlagen erfolgt die Abschreibung grundsätzlich linear, im Einzelfall degressiv, soweit das dem Werteverzehr des Vermögensgegenstandes entspricht. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bei der Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 u. Abs. 2a EStG werden die steuerlichen Bewertungsvorschriften entsprechend angewendet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 Abs. 4 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko und den Erlösschmälerungen wird durch eine Pauschalwert­berichtigung Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur transitorische Posten im engeren Sinne ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen  und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Sie berücksichtigen alle wesentlichen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und entsprechen dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

   3. Angaben zur Bilanz

3.1. Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird gemäß § 274a HGB i.V.m. § 268 Abs. 2 HGB verzichtet.

3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Im Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern enthalten in Höhe von 141.630,80 € (Vorjahr: 24.878,19 €).

3.3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Gewährleistung und Rücknahmekosten, die Aufwendungen für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sowie die Kosten der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

3.4. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 81.853,51 € (Vorjahr: 155.150,77 €).

4.5. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

   4. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2010/11 waren im Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr war wie bisher bestellt: Frau Annegret Sattler, Kauffrau, Warstein.

Die Darlehens- und Verrechnungskonten der Geschäftsführung saldieren zum Bilanzstichtag mit 141.630,80 € (Vorjahr: 24.878,19 €) zu Gunsten der Gesellschaft. Die Konten werden mit 5,5 v. H. verzinst.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans entsprechend § 285 Nr. 9a HGB wird Gebrauch gemacht.

Warstein, den 10. August 2012

gez. Annegret Sattler, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012 festgestellt.

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