Sattler
Modevertrieb GmbH
Warstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.826,00 |
751,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.825,00 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
238.231,12 |
309.808,72 |
| I.
Vorräte |
7.120,00 |
65.931,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
216.818,58 |
235.149,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.292,54 |
8.727,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.363,51 |
1.265,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
241.420,63 |
311.825,02 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.141,38 |
144.574,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
118.974,25 |
98.143,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.567,13 |
20.830,73 |
| B.
Rückstellungen |
8.400,00 |
12.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.879,25 |
155.150,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
241.420,63 |
311.825,02 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Die zum 08.10.1996 errichtete Sattler Modevertrieb
GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB werden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss für das abweichende
Wirtschaftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011 wurde
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
erstellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes / BilMoG)
aufgestellt. Wesentliche Änderungen / Auswirkungen
durch die erstmalige Anwendung des BilMoG haben sich nicht
ergeben. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Geschäftsjahr umfasst regelmäßig
den Zeitraum vom 01.07. bis 30.06.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet
worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer
(§ 253 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3
HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung nach der linearen Methode. Bei den
beweglichen Sachanlagen erfolgt die Abschreibung
grundsätzlich linear, im Einzelfall degressiv, soweit
das dem Werteverzehr des Vermögensgegenstandes
entspricht. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Bei der Bewertung
geringwertiger Wirtschaftsgüter i. S. d.
§ 6 Abs. 2 u. Abs. 2a EStG werden die
steuerlichen Bewertungsvorschriften entsprechend
angewendet.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen ist (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255
Abs. 2 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko und den Erlösschmälerungen wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur
transitorische Posten im engeren Sinne ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme angesetzt. Sie berücksichtigen alle
wesentlichen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und entsprechen dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1
HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
3. Angaben zur Bilanz
3.1. Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird
gemäß § 274a HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
3.2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern enthalten in Höhe von
141.630,80 € (Vorjahr: 24.878,19 €).
3.3. Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Aufwendungen für Gewährleistung und
Rücknahmekosten, die Aufwendungen für die
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sowie die Kosten
der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.
3.4. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
81.853,51 € (Vorjahr: 155.150,77 €).
4.5. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2010/11 waren im Unternehmen
weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr
war wie bisher bestellt: Frau Annegret Sattler, Kauffrau,
Warstein.
Die Darlehens- und Verrechnungskonten der
Geschäftsführung saldieren zum Bilanzstichtag mit
141.630,80 € (Vorjahr: 24.878,19 €) zu
Gunsten der Gesellschaft. Die Konten werden mit
5,5 v. H. verzinst.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4
HGB bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorgans entsprechend
§ 285 Nr. 9a HGB wird Gebrauch gemacht.
Warstein, den 10. August 2012
gez. Annegret Sattler, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012 festgestellt.
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