KEP Europe
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.419,51 |
13.156,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.089,00 |
1.501,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.330,51 |
11.655,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.825.452,55 |
3.124.734,49 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
517.507,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.036.238,38 |
823.718,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.789.214,17 |
1.783.508,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.462,84 |
1.345,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.835.334,90 |
3.139.236,80 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.072.019,91 |
2.307.553,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.047.019,91 |
2.282.553,44 |
| B.
Rückstellungen |
1.037.196,80 |
379.808,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
726.118,19 |
451.874,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.835.334,90 |
3.139.236,80 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: KEP Europe GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wiesbaden
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Wiesbaden
Register-Nr.: HRB 20668
Die KEP Europe GmbH mit Sitz in Wiesbaden wurde mit
Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2003 mit Änderung vom
04.04.2003 errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister
erfolgte am 22.07.2003.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie
der einschlägigen Vorschriften des GmbH Gesetzes
aufgestellt.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet. Die Gewinn-
und Verlustrechnung in 2018 wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten und,
soweit abnutzbar, um lineare Abschreibungen bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
unter einem Wert von EUR 150 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens zu einem Wert zwischen EUR 150 und EUR
1.000 wurden auf ein Sammelkonto für Geringwertige
Wirtschaftsgüter gebucht und mit 20 % pro Jahr
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten nach
dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected
Unit Credit Method gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzins von
3,21% für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
In den Vorjahren entsprach der Zinssatz zur
Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von
fünfzehn Jahren. Gemäß Art. 8 des Gesetzes
zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom
21.03.2017 wurde zur Ermittlung des Barwerts der
Pensionsverpflichtungen der durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre, bei einer angenommenen
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren herangezogen.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 62,4.
Dieser Betrag ist ausschüttungsgesperrt.
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von
TEUR 633 betreffen im Wesentlichen Rückstellungen
für Abfindungen (TEUR 345) sowie Rückstellungen
im Zusammenhang mit der Freistellung von Mitarbeitern (TEUR
258). Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben,
sofern kein gesonderter Ausweis erfolgt, Restlaufzeiten
unter einem Jahr.
Folgende Beträge unterliegen einer
Ausschüttungssperre gem. 268 Abs. 8 HGB:
| • |
Unterschiedsbetrag gem. §
253 Abs. 2 S. 2 HGB i.V.m. Art. 8 des Gesetzes zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom
21.03.2017: T€ 62,4.
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III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter
der Nummer HRB 20668 eingetragen. Von der
Befreiung gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde das Unternehmen durch folgende
Geschäftsführer geleitet:
Herrn Gerhard Kalab
Herrn Uwe Schreiber (ab August 2018)
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Jeder
Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft
alleine.
Wiesbaden, den 30.04.2019
gez. Gerhard Kalab
gez. Uwe Schreiber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2019 festgestellt.
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