Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12565
Eingetragen
11.3.1997
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Gegenstand
Der Handel mit Geräten im Automatisierungsbereich Beratung, Leasing und Vermittlung von technischen Ausrüstungen, Planung, Projektierung und Abwicklung von Automatitsierungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Fachübersetzung und Schulungen. Arbeiten werden durch dritte Unternehmen durchgeführt.

Historie

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Management

NameRolle
Otfried Kretzschmar
seit 21.4.2004
Prokura
Tordanka Kretzschmar
seit 21.4.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

OMD Automatisierungs-GmbH

Linsengericht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.381,50 769,50
I. Sachanlagen 3.381,50 769,50
B. Umlaufvermögen 47.160,73 57.739,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.319,37 18.476,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.841,36 39.263,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 120,00 120,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 50.662,23 58.629,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 7.248,44 34.335,97
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 8.335,97 5.848,54
III. Jahresfehlbetrag 27.087,53 -2.487,43
B. Rückstellungen 3.736,32 17.536,45
C. Verbindlichkeiten 39.677,47 6.757,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 50.662,23 58.629,47

Anhang



A. Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  


1. Aufstellung des Jahresabschlusses


Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

  


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen


Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren Vollkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

  


3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen


Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
  


4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen


Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.
  


5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
  


6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.
  

C. Sonstige Angaben
  

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.
  

2. Die Geschäftsführung war in 2010 Frau Iordanka Kretzschmar  übertragen.
  

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

  

4. Verbindlichkeiten und Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.



Linsengericht, den 13.03.2012

gez. Iordanka Kretzschmar,  Geschäftsführerin

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012 festgestellt.

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