Klaus Mitterer Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Caroline Draxl seit 24.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Richard Kraft GmbH"GrabenstättJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die beweglichen Anlagegüter werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der Beitreibung der Außenstände um 2,0 v. H. ihres Nettobetrages wertberichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage IV. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus dieser Anlage (§ 268 II HGB). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Berechnung erfolgte im Berichtsjahr auf Grundlage der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Teilwertverfahren. Den Berechnungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Es wurde im Berichtsjahr ein Rechnungszins von 1,74 % sowie ein Rententrend von 1,00 % zugrunde gelegt. Der Rechnungszins entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Geschäftsjahre (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S.1 HGB zwischen dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt EUR 2.334,00. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. Der Ausweis der Pensionsrückstellung erfolgt nach Saldierung von Deckungsvermögen wie folgt:
Die verrechneten Aufwendungen und Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Rückstellungen für
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
IV. Sonstige Pflichtangaben Die Firma der Gesellschaft lautet Richard Kraft GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 83355 Erlstätt, Aberg 5. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Registergerichtes Traunstein unter HRB 3768 eingetragen. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 9 Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführerin war Frau Caroline Draxl, Dipl.-Betriebswirtin, Traunstein. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB zu den Bezügen der Geschäftsführerin wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Erlstätt Caroline Draxl 2. Rechtliche Verhältnisse
Mit Notarvertrag vom 24.10.2023 hat Herr J. Thanbichler seine GmbH-Geschäftsanteile an Frau C. Draxl abgetreten.
Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steuerliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG, der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG und der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 KStG. Die steuerliche Veranlagung der Gesellschaft erfolgt beim Finanzamt Traunstein unter der Steuernummer 163/136/40012. Die letzte Betriebsprüfung fand für die Jahre 1993 bis 1995 statt. Buchführung Für das Unternehmen besteht gemäß §§ 238 und 239 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde durch das Unternehmen erstellt. Die Grundlage für die Kontierung und die Auswertung war der DATEV-Kontenrahmen SKR 04. Der Jahresabschluss folgt den handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften. Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2022. Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gesellschaft hat die Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. AnhangDer Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich dokumentiert. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung und Vertretung Caroline Draxl Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2024 festgestellt. |
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