Neitzer GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Neitzer seit 19.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Georg Neitzer GmbHStockstadt a.MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen, Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen sowie Lage des Unternehmens 1.1 Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft betreibt von Ihrem Sitz in Stockstadt am Main auf angemietetem Grundstück einen Lebensmittelgroßhandel. Im Wesentlichen werden mit Hilfe des eigenen Fuhrparks Kunden der Gastronomie, Hotellerie und Großverbraucher mit Lebensmitteln, Tiefkühlwaren und hochwertigen Wildprodukten beliefert. Mit der Zugehörigkeit zur Intergast hat die Georg Neitzer GmbH starke Kooperationspartner an ihrer Seite, sowie Unterstützung im Einkauf und nationalen Vertrieb. 1.2 Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens 1.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 zeigte das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland einen Rückgang von 0,3% (im Vergleich zu einem Anstieg im Vorjahr von 1,8%). Die anhaltende Teuerung in Europa hatte wie in 2022 bereits Einfluss auf den Lebensmittelbereich; die Erhöhung der Einkaufspreise schlug sich aus unserer Sicht in 2023 auch auf der Verkaufsseite nieder. Nach Veröffentlichungen des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) stiegen die Umsätze im Jahr 2023 im gesamten Gastgewerbe gegenüber 2022 um nominal 8,5% (real 1,1%), darunter das Gaststättengewerbe mit nominal 6,1% und das Beherbergungsgewerbe mit 10,8%. 1.2.2 Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Der von der DEHOGA beobachtete Umsatzzuwachs im Gastgewerbe hat sich im zurückliegenden Jahr 2023 auch in unserem Geschäft widergespiegelt. Die für unser Unternehmen relevanten Umfeld-Parameter (insbes. Kundennachfrage, Preisentwicklung) haben sich in 2023 sehr positiv entwickelt, so dass das Jahr mit einem Plus beim Rohergebnis von TEUR 771 bzw. +16% auf TEUR 5.587 abgeschlossen werden konnte. Da sich die Steigerungen in den Kostenbereichen unterproportional zur Entwicklung des Rohergebnisses verhielten (vgl. wg. Sondereffekt Pensionen unter 1.3.3), konnte für das Geschäftsjahr mit einem erheblich höheren Jahresüberschuss von TEUR 746 abgeschlossen werden als 2022 (TEUR 191). Auch im Geschäftsjahr 2023 haben wir an der bewährten Zusammenarbeit mit unserem Einkaufsverband, der Intergast, festgehalten. Die national arbeitende Vertriebsorganisation Intergast National war in diesem Jahr erneut nicht so erfolgreich, so dass. trotz ihrer Bemühungen keine weiteren national agierenden Kunden gewonnen wurden. 1.3. Analyse des Geschäftsverlaufes und der Lage des Unternehmens 1.3.1. Vermögenslage Das Vermögen unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Stichtag 2022 in seiner Struktur nur geringfügig verändert. Entsprechend dem Charakter eines Großhandels besteht es mit über 90% aus kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten: Vorräte und Kundenforderungen hatten in 2023 einen Anteil von knapp 39,1% am Gesamtvermögen (2022: 43,6%). Der Anteil der Bankguthaben und Wertpapiere des Umlaufvermögens stieg in 2023 nicht zuletzt auch infolge des Jahresüberschusses auf 48,3% (Vj. 41,5%) und beträgt TEUR 2.977. Vgl. im Übrigen auch 1.3.2. 1.3.2. Finanzlage Trotz der Kurzfristigkeit der meisten Vermögenspositionen ist unser Unternehmen überwiegend langfristig finanziert. Die Eigenkapitalquote beläuft sich per Ende 2023 auf 28,2% (Vj. 18,4%); sie erhöhte sich durch den Jahresgewinn 2023. Eine weitere langfristige Finanzierungsquelle sind die Pensionsrückstellungen, deren Anteil am Gesamtkapital zum Stichtag 2023 bei 36,0% bzw. TEUR 2.218 lag (Vj.: 41,2% bzw. TEUR 2.262). Wirtschaftlich betrachtet ist in diesem Kontext auch der in 1.3.1. erläuterte vergleichsweise hohe Bestand an Liquidität und Wertpapieren zu sehen. Der nachfolgend hergeleitete Cashflow der Gesellschaft lag nochmals etwas über dem des Vorjahres:
Am Bilanzstichtag wurden bei den Banken TEUR 715 als zur Verfügung gestellte Kreditlinien nicht genutzt. 1.3.3. Ertragslage Nachdem das Geschäftsjahr 2022 in den ersten Monaten noch durch Covid-19-Beschränkungen belastet war, konnte im zurückliegenden Jahr 2023 das Rohergebnis infolge von mengenseitigen Absatzsteigerungen als auch als Folge der inflationsgetriebenen Preiserhöhungen deutlich um TEUR 771 bzw. +16% auf TEUR 5.587 (Vj. 4.946) gesteigert werden. Im Jahr 2023 stiegen die Personalaufwendungen gegenüber 2022 um TEUR 96 bzw. 2,9% auf TEUR 3.356. Dies ist zum einen auf die jährliche Anpassung des Lohnniveaus der Mitarbeiter und zum anderen auf mehr geleistete Arbeitsstunden bedingt durch die Kundenauslieferungen zu erklären. Gleichzeitig ist in diesem Kontext auch zu berücksichtigen, dass die nur unwesentlich erhöhten Rentenzahlungen an die Pensionäre zusammen mit den übrigen Veränderungen der Pensionsrückstellungen das Geschäftsjahr 2023 mit nur TEUR 41 belastet haben, während der Aufwand in 2022 noch bei TEUR 258 lag. Innerhalb der in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einfließenden Kostenarten gab es in 2023 insgesamt nur eine geringe Erhöhung der Kosten i.H.v. TEUR 30 gegenüber 2022 auf TEUR 1.307. Hier stehen sich allgemeine Preiserhöhungen und geringfügige Einsparungen in einzelnen Aufwandsbereichen gegenüber. Der steuerliche Gewinn des Jahres 2023 konnte in voller Höhe mit den aus den Covid-19-Jahren resultierenden steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden, weshalb kein Ertragsteueraufwand ausgewiesen wird. Die i.W. aus Kfz-Steuern bestehenden sonstigen Steuern verhielten sich stabil. Insgesamt konnte das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 746 abgeschlossen werden, der nicht nur den des Jahres 2022 spürbar übertraf, sondern auch ganz erheblich über den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre lag. 2. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung (Prognosebericht) mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) 2.1. Chancen- und Risikobericht Nachdem die Mehrzahl unserer Kunden aus dem Gastgewerbe bzw. dem gastronomischen Bereich von Einrichtungen der gesundheits- und Wohlfahrtspflege stammen, ist für uns deren wirtschaftliche Entwicklung und deren Nachfrageverhalten ausschlaggebend. Entsprechend müssen wir mit den Chancen und Risiken dieser Branchen leben. Als wesentliche Risiken im Bereich unserer Gastronomie-Kunden sehen wir vorrangig (Bonitäts-)Risiken aus der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage unserer Kunden. Fehlende Arbeitskräfte im Gastronomiebereich und die teilweise hohe Fluktuation durch Pächterwechsel und/oder Probleme in der Generationennachfolge spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Chancen ergeben sich für unser Geschäft insbesondere daraus, dass sich im Bereich der gastronomischen Versorgung der Anteil, der Bedarf und die Verbreitung von Convenience-Produkten seit Jahren erhöhen. Aus dem Umstand, dass unser Einkaufsverband mit Hotelketten oder anderen Großabnehmern Liefermodalitäten (wie bspw. Preise) verhandelt, ergeben sich für unser Geschäft Chancen und Risiken gleichermaßen, wodurch sich insoweit jedoch auch Planungsüberlegungen in Bezug auf den Umsatz zusätzlich erschweren. Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei der Auslieferung einerseits und Verderblichkeit einzelner Artikel andererseits reglementieren unser Absatzgebiet in regionaler Hinsicht weitgehend auf das Rhein-Main-Gebiet, in dem wir nach wie vor in starkem Wettbewerb mit einer Reihe ähnlicher Anbieter stehen. Wir versuchen uns, in diesem intensiven Wettbewerb um Kunden neben dem Preis in erster Linie über Qualität, Flexibilität und Kundenservice von konkurrierenden Anbietern abzugrenzen. Durch unser konsequentes Mahnwesen und die große Nähe des Außendienstes zu unseren Kunden hatten wir in der Vergangenheit nur erfreulich geringe Forderungsverluste hinzunehmen. Wir blicken hinsichtlich etwaiger Ausfallrisiken im Forderungsbereich verhalten optimistisch in die Zukunft. Auf Basis unserer der aktuellen Kapital- und Liquiditätsausstattung halten wir etwaige Zinsänderungs- oder Finanzierungsrisiken für das operative Geschäft unserer Gesellschaft für unbedeutend. 2.2. Prognosebericht Nach dem Zahlenspiegel III/2024 der DEHOGA liegt die Umsatzentwicklung im gesamten Gastgewerbe von Januar bis September 2024 im Vergleich zum Vorjahr bei nominal +0,5% (Vorjahr +9,0%), real bei -2,6% (Vorjahr +1,6%). Allein bezogen auf den Gaststättenbereich liegt der Rückgang nominal sogar bei -1,7% (Vorjahr +6,7%). Auch die bisherige Umsatzentwicklung unserer Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr bis November 2024 zeigt eine im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres schwächere Umsatzentwicklung von ca. -4%. Nach Rückmeldungen, die wir von unseren Kunden erhalten, wird neben dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust bei den eigentlichen Endkunden auch in der zum Jahresbeginn vorgenommenen Mehrwertsteuer-Erhöhung eine Mitverursachung für einen Rückgang der Gastronomie-Umsätze gesehen. Wir müssen vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass das Rohergebnis 2024 analog zur Umsatzentwicklung rückläufig sein dürfte. Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen der ersten 11 Monate nicht im gleichen Umfang zurückgeführt werden konnte und wir in einzelnen Bereichen leider sogar deutliche Steigerungen zu Jan. bis Nov. 2023 hinzunehmen hatten (z.B. Stromkosten), rechnen wir damit, dass nicht nur der Rückgang beim Rohergebnis auf den Jahresüberschuss durchschlagen dürfte, so dass der Gewinn 2024 deutlich unter dem des Jahres 2023 liegen dürfte.
Stockstadt, den 12. Dezember 2024 Georg Neitzer GmbH gez. Christian Neitzer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangOffenzulegende Fassung gem. §§ 325 ff. HGB Gliederung A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Erläuterungen zur Bilanz D. Sonstige Angaben A. Allgemeine Angaben Die Georg Neitzer GmbH hat ihren Sitz in 63811 Stockstadt am Main. Sie wird beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Nummer HR B1343 geführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Für Anteile an eingetragenen Genossenschaften wurde innerhalb der Finanzanlagen ein eigenständiger Posten gebildet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanz Im Einzelnen wurden folgende - gegenüber dem Vorjahr unveränderte - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis zu fünf Jahren) abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und 10 Jahren) angesetzt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (AHK bis 800 EUR netto) wurden im Zugangsjahr bis auf einen Restwert von EUR 1 voll abgeschrieben. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum ggf. am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten (einschließlich Anschaffungsnebenkosten und -minderungen) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grds. zu Anschaffungskosten in Höhe der Nenn- bzw. Nominalwerte angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch eine Wertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben. Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zu Anschaffungskosten in Höhe der Nenn- bzw. Nominalwerte angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie einen Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wurde in Höhe des Nennwertes angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellungen Ansatz und Bewertung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für die Berechnung wurde das Bewertungsverfahren - Projected Unit Credit Method mit dem Rechnungszins (individuell je Berechtigtem) von 1,86 bzw. 1,84 % (Vorjahr 2,01 bzw. 1,91 % - 10-Jahreszeitraum) in Ansatz gebracht. Rechnungsgrundlagen: RICHTTAFELN 2018G (©RICHTTAFELN 2018 G - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln). Als Rententrend wurden 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) berücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde der Zeitraum für die Ermittlung der Durchschnitts-Marktzins-Sätze zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen von 7 Jahren auf 10 Jahre verlängert. Die Gesellschaft hat von der Neuregelung bereits freiwillig zum Bilanzstichtag 31.12.2015 Gebrauch gemacht. Der sich aus § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ergebene Unterschiedsbetrag beträgt zum aktuellen Bilanzstichtag EUR 20.495,00 (Vj. EUR 85.442,00) und unterliegt nach der ausdrücklichen Regelung grds. einer Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz Eigenkapital Ein Teilbetrag des Eigenkapitals ist im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß 253 Abs.6 S. 2 HGB in Höhe von € 20.495,00 zur Ausschüttung gesperrt. Verbindlichkeiten Sämtliche zum 31.12.2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der üblichen Eigentumsvorbehalte unbesichert. D. Sonstige Angaben Angabepflichten nach § 251 HGB, § 285 Nr. 3 und 3a HGB sowie nach § 268 Abs. 7 HGB Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Zur Verbesserung der Liquiditätssituation und der Bilanzkennzahlen wurden über bewegliche Vermögensgegenstände, insbesondere Kfz, Miet- bzw. Leasingverträge abgeschlossen. Das Betriebsgelände wurde aus ähnlichen Gründen, wie auch aus haftungsrechtlichen Motiven heraus, gepachtet. Per 31. Dezember 2023 bestehen folgende jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Im Hinblick auf die erstgenannten Pachtverträge wurde trotz einer ggf. bestehenden früheren Kündigungsmöglichkeit a.G. der Betriebsnotwendigkeit der Pachtgegenstände der Gesamtbetrag (willkürlich) für die nächsten vier Jahre errechnet. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr.7 HGB) Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 66 (Vj. 69) Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt, davon 29 (Vj. 29) Angestellte und 37 (Vj.40) gewerbliche Arbeitnehmer. Organmitglieder (§285 Nr. 10 HGB) Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Georg Neitzer GmbH durch den Geschäftsführer: - Christian Neitzer, Kaufmann, Gesamtgeschäftsführer Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Bezüglich der nach § 285 Nr. 9a) und b) HGB erforderlichen Angabe der Gesamtbezüge des tätigen und der früheren Geschäftsführer wird von der Schutzklausel des § 286 HGB Abs. 4 Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen (§285 Nr.11 HGB):
1) letzter vorliegender Abschluss 2023 2) letzter vorliegender Abschluss 2023 Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung gem. §285 Nr. 31 HGB Aufwendungen oder Erträge im Sinne von § 285 Nr. 31 HGB waren nicht bzw. allenfalls in untergeordneter Bedeutung zu verzeichnen. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, § 285 Nr. 32 HGB Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge im Sinne von § 285 Nr. 32 HGB waren nur in untergeordneter Bedeutung zu verzeichnen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres gem. § 285 Nr. 33 HGB Es sind der Geschäftsführung keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres bekannt, die wesentliche Effekte auf die im Jahresabschluss vermittelte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätten. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung wird auf den Prognoseteil des Lageberichtes verwiesen. Vorschlag zur Ergebnisverwendung gem. § 285 Nr. 34 HGBDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. EUR 745.732,09 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stockstadt, 12.12.2024 Georg Neitzer GmbH gez. Geschäftsführung Anlage zum Anhang
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Georg Neitzer GmbH, Stockstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Georg Neitzer GmbH, Stockstadt a.M., - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Georg Neitzer GmbH, Stockstadt a.M., für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aschaffenburg, den 12.12.2024 RMS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Frank Grote, Wirtschaftsprüfer |
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