Pollecker Finoflex GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
112.808,00 |
106.059,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.000,00 |
14.000,00 |
| II. Sachanlagen |
98.808,00 |
92.059,00 |
| B. Umlaufvermögen |
551.013,83 |
481.364,12 |
| I. Vorräte |
58.627,00 |
60.632,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
55.087,90 |
46.447,82 |
| davon gegen Gesellschafter |
1.007,44 |
1.021,45 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
437.298,93 |
374.284,30 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
7.864,85 |
6.040,37 |
| Aktiva |
671.686,68
|
593.463,49 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
578.346,15 |
521.688,70 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
456.689,65 |
431.891,32 |
| III. Jahresüberschuss |
96.656,50 |
64.797,38 |
| B. Rückstellungen |
38.394,00 |
34.300,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
48.421,53 |
37.474,79 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.421,53 |
37.474,79 |
| D. Passive latente Steuern |
6.525,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
671.686,68 |
593.463,49 |
Anhang
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Pollecker Finoflex GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften
der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung
der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie
die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen werden mit dem steuerrechtlich zulässigen Wert linear
berechnet. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter im Einzelwert bis € 800,00 werden bei
Zugang sofort abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Neben den Material-, Lohn- und Sondereinzelkosten
fließen angemessene Gemeinkostenanteile in die Herstellungskosten ein.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nach Maßgabe der Bonität zum Nennwert abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare
Risiken ausgewiesen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag
Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie
werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in
Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind (Erfüllungsbeträge).
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Durch außerbilanzielle Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags wird der Steueraufwand
in der Handelsbilanz zu niedrig ausgewiesen. Hierfür sind passive latente Steuern mit einem unternehmensindividuellen Steuersatz von 32,625 % berücksichtigt.
D. Sonstige Angaben
| Firmenname laut Registergericht: |
Pollecker Finoflex GmbH |
| Firmensitz laut Registergericht: |
Essen |
| Registergericht: |
Amtsgericht Essen, HRB 23295 |
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frau Ulrike Pollecker, Essen, und Herr Markus Neuneier, Essen.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Jahr 2024 hat die Gesellschaft durchschnittlich 12 (Vorjahr: 11) Mitarbeiter beschäftigt.
E. Gewinnverwendungsvorschlag:
Aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von € 96.656,50 soll ein Bruttobetrag in Höhe
von € 40.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, der verbleibende Betrag
von € 56.656,50 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Essen, 4. Februar 2025
..............................................
|
..............................................
|
|
|
(Ulrike Pollecker, Geschäftsführerin)
|
(Markus Neuneier, Geschäftsführer)
|
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025 festgestellt.
|