KPR GmbH & Co. KG
Rheine
Jahresabschluss zum 30. Juni 2011
BILANZ
ZUM 30. JUNI 2011
KPR GMBH & CO. KG, RHEINE
A K T I V A
|
30.6.2011
€ |
30.6.2010
€ |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
156.171,82 |
164.766,82 |
| Sachanlagen |
156.171,82 |
164.766,82 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
642.863,68 |
764.667,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
640.000,00 |
751.250,00 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
2.863,68 |
13.417,46 |
|
799.035,50 |
929.434,28 |
P A S S I V A
|
30.6.2011
€ |
30.6.2010
€ |
|
A. EIGENKAPITAL
|
20.000,00 |
20.000,00 |
| Kapitalanteile |
20.000,00 |
20.000,00 |
|
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL
|
1.956,00 |
2.174,00 |
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C. RÜCKSTELLUNGEN
|
4.425,00 |
2.850,00 |
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D. VERBINDLICHKEITEN
|
772.654,50 |
904.410,28 |
|
799.035,50 |
929.434,28 |
KPR
GmbH & Co. KG, Rheine
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2010/2011
KPR GmbH & Co. KG, Rheine
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der KPR GmbH & Co. KG,
Rheine, für das Geschäftsjahr 2010/2011 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 HGB eine kleine
Personenhandelsgesellschaft. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
verzichtet.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der Gegenstände des
Anlage- und Umlaufvermögens sowie der
Verbindlichkeiten und Rückstellungen erfolgte im
Rahmen der Vorschriften der §§ 246 ff. und
§§ 252 ff. HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung. Zum 1. Januar 2010 wurden die neuen
Vorschriften des BilMoG beachtet. Daher konnte der
Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit
nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB); es haben sich aber keine Auswirkungen auf die
Vermittlung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ergeben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden in der
nach steuerlichen Vorschriften zulässigen Höhe
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen ab. Die
Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Bilanzerläuterungen
3) Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde
gem. § 273 HGB i. V. m. R 34 Abs. 2 EStR für den
Investitionszuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen zu den
Herstellungskosten des betrieblichen Gebäudes
gebildet.
4) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind ausnahmslos innerhalb
eines Jahres fällig.
Sonstige Angaben
5) Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist
allein die FKR-Verwaltungs-GmbH, Rheine, berechtigt und
verpflichtet, vertreten durch deren
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Herrn Klaus Plüth,
Rheine.
6) Persönlich haftende
Gesellschafterin
Alleinige persönlich haftende
Gesellschafterin ist die FKR-Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in
Rheine. Das gezeichnete Kapital der
Komplementärgesellschaft beträgt 25.000,00
€.
Rheine, den 21. September 2011
FKR-Verwaltungs-GmbH
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