Peter Zenz GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Zenz seit 17.11.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peter Zenz GmbHRehlingen-SiersburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wurde entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen nach BilMoG auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen, nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von durchschnittlich zehn Jahren von 1,78% bewertet. Am 17. März 2016 trat die gesetzliche Neuregelung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Kraft, wonach Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Dieser ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zwingend aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 8.255,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 100.000,00 € (Vorjahr: 100.000,00 €). Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 343.122,66 €. Im Geschäftsjahrjahr wurden 120.000,00 € ausgeschüttet. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 1.476.068,22 €, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden 1.476.068,22 € vorgetragen. Rehlingen, den 24.06.2024 Peter Zenz sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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