ComNet GmbH
Software und EDV-Beratung
Memmelsdorf/Ofr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.914,44 |
48.061,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.913,44 |
48.060,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.840,32 |
120.876,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.910,86 |
109.927,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.929,46 |
10.949,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.450,82 |
3.482,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
159.140,46 |
125.548,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
265.346,04 |
297.969,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Verlustvortrag |
138.330,97 |
136.468,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.591,78 |
1.862,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
159.140,46 |
125.548,68 |
| B.
Rückstellungen |
180.042,00 |
207.508,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.304,04 |
90.461,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
265.346,04 |
297.969,44 |
Anhang
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der Jahresabschluss der ComNet GmbH Software und
EDV-Beratung wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden erstmals
für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar
2010 angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear
vorgenommen.
Für die im Vorjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert
Euro 150,00 aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen,
wurde eine Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a
EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in
den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
2.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
| |
Euro |
bis zu 1 Jahr
|
79.646,56
|
1 bis 5 Jahre
|
2.181,08
|
über 5 Jahre
|
3.476,40
|
|
85.304,04
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 71.076,70 ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von €
6.169,97 sind mit Grundpfandrechten besichert.
III. SONSTIGE ANGABEN
1.
Leitungsorgane
Geschäftsführer:
Angela Puchinger, Kauffrau, Memmelsdorf,
Georg Weber, Kaufmann, Memmelsdorf.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|