Borrmann
Brenner Berlin GmbH
Schöbendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.325,00 |
12.970,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.324,00 |
12.969,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
533.297,84 |
607.999,80 |
| I.
Vorräte |
439.004,28 |
427.913,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.117,69 |
69.811,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.627,72 |
5.139,95 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.751,13 |
5.227,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.175,87 |
110.274,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.047,09 |
3.759,17 |
| Aktiva |
548.669,93 |
624.728,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
469.940,33 |
557.638,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
148.274,65 |
148.274,65 |
| II.
Kapitalrücklage |
124.807,31 |
124.807,31 |
| III.
Gewinnvortrag |
264.183,58 |
285.231,07 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
67.325,21 |
674,36 |
| B.
Rückstellungen |
26.420,78 |
18.812,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.308,82 |
48.277,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.308,82 |
48.277,76 |
| Summe
Passiva |
548.669,93 |
624.728,97 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Gesellschaft ist gem. § 238 f HGB
buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die
Buchhaltung enthält neben Sachkonten auch
Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die
Bilanzwerte sind zum 01.01.2023 richtig auf den einzelnen
Konten vorgetragen worden.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die
Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet
worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) in
Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) für
Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte
in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres in €
ausgegeben.
Gewinne sind nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von dem Zeitpunkt der
Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die
angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen,
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote gem. § 248 Abs. 1 und Abs. 2
HGB wurden beachtet.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet worden, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich angeschaffte immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden anhand der voraussichtlichen
betrieblichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Beachtung der
steuerlich zulässigen Zeiträume zeitanteilig und
linear vorgenommen. Entsprechend den steuerlichen
Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG und der
Verfahrensweise in den Vorjahren, werden, bei
selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen
mit Anschaffungskosten von bis zu 1.000,00 EUR im Jahr der
Anschaffung, die Anschaffungskosten in voller Höhe als
Abschreibung erfasst. Bei solchen
Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten
nicht mehr als 250,00 EUR betrugen, wurde sofort
abzugsfähiger Aufwand erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung der Schuld notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Erläuterungen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Darüber
hinaus bestehen sonstige Vermögensgegenstände in
Form von Erstattungsansprüchen gegenüber dem
Finanzamt aus Ertragsteuern und Forderungen gegenüber
gesetzliche Sozialversicherungsträger, welche in
voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
haben. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter. Diese haben in voller Höhe eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus
Lieferungen und Leistungen. Diese haben in voller Höhe
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind laufende
Lohn- und Abgabeverpflichtungen erfasst, die zu Beginn des
Folgejahres beglichen werden.
Unter den sonstigen Rückstellungen sind Kosten
für die Erstellung von Jahresabschluss und
Steuererklärungen erfasst. Des Weiteren bestehen
Rückstellungen für Gewährleistungen, offene
Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer und sonstige
Rückstellungen für die gesetzliche
Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen. Diese
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Im laufenden Geschäftsjahr hat sich ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.325,21 EUR ergeben.
Aufgrund dessen werden sich keine Steuernachzahlungen
ergeben.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist
auch weiterhin Herr Richard Selig.
sonstige Berichtsbestandteile
Schöbendorf, den 11. April 2025
gez. Richard Selig
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2025
festgestellt.
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