Borrmann Brenner Berlin GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 8253
Eingetragen
9.5.2006
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Dampfkesseln und Kesseln zum Erzeugen von überhitztem Wasser
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Ausrüstungsteilen für den Betrieb von Gasbrenner- und Ölbrenneranlagen sowie der Handel mit Industrieerzeugnissen jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Richard Selig
seit 9.5.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Borrmann Brenner Berlin GmbH

Schöbendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.325,00 12.970,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 9.324,00 12.969,00
B. Umlaufvermögen 533.297,84 607.999,80
I. Vorräte 439.004,28 427.913,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.117,69 69.811,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.627,72 5.139,95
davon gegen Gesellschafter 9.751,13 5.227,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.175,87 110.274,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.047,09 3.759,17
Aktiva 548.669,93 624.728,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 469.940,33 557.638,67
I. Gezeichnetes Kapital 148.274,65 148.274,65
II. Kapitalrücklage 124.807,31 124.807,31
III. Gewinnvortrag 264.183,58 285.231,07
IV. Jahresfehlbetrag 67.325,21 674,36
B. Rückstellungen 26.420,78 18.812,54
C. Verbindlichkeiten 52.308,82 48.277,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 52.308,82 48.277,76
Summe Passiva 548.669,93 624.728,97

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Gesellschaft ist gem. § 238 f HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die Buchhaltung enthält neben Sachkonten auch Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Bilanzwerte sind zum 01.01.2023 richtig auf den einzelnen Konten vorgetragen worden.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) für Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € ausgegeben.

Gewinne sind nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von dem Zeitpunkt der Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen, handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gem. § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlich zulässigen Zeiträume zeitanteilig und linear vorgenommen. Entsprechend den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG und der Verfahrensweise in den Vorjahren, werden, bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten von bis zu 1.000,00 EUR im Jahr der Anschaffung, die Anschaffungskosten in voller Höhe als Abschreibung erfasst. Bei solchen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 250,00 EUR betrugen, wurde sofort abzugsfähiger Aufwand erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Schuld notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Erläuterungen:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus bestehen sonstige Vermögensgegenstände in Form von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt aus Ertragsteuern und Forderungen gegenüber gesetzliche Sozialversicherungsträger, welche in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen Gesellschafter. Diese haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus Lieferungen und Leistungen. Diese haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind laufende Lohn- und Abgabeverpflichtungen erfasst, die zu Beginn des Folgejahres beglichen werden.

Unter den sonstigen Rückstellungen sind Kosten für die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen erfasst. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für Gewährleistungen, offene Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer und sonstige Rückstellungen für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen. Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Im laufenden Geschäftsjahr hat sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.325,21 EUR ergeben.

Aufgrund dessen werden sich keine Steuernachzahlungen ergeben.

Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist auch weiterhin Herr Richard Selig.

sonstige Berichtsbestandteile


Schöbendorf, den 11. April 2025
gez. Richard Selig


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2025 festgestellt.

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