MarMax Beteiligungsgesellschaft mbH

Zum Rotehornblick 2, 39104 Magdeburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 25055
Eingetragen
4.12.2017
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Verwaltung von eigenem Vermögen.

Historie

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Management

NameRolle
Babette Schmidt
seit 4.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

96.00% identifiziert4.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
96.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Detu B.V.NLD
4.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zum Rothehornblick 2, 39104 Magdeburg
24.000 €
96.00%
Detu B.V.
Netherlands
1.000 €
4.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MarMax Beteiligungsgesellschaft mbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.12.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
4.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 25.130,82 25.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.130,82 25.000,00

Passiva

31.12.2017
EUR
4.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 23.261,50 25.000,00
B. Rückstellungen 900,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 969,32 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 969,32 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.130,82 25.000,00

A N H A N G

ZUM JAHRESABSCHLUSS 2017
(Rumpfwirtschaftsjahr vom 04.12. bis 31.12.2017)

1. Allgemeine Angaben

Die MarMax Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 04.12.2017 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 25055 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17. Juli 2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft hat mit ihrer Gründung zum 04.12.2017 ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 04.12.2017 bis 31.12.2017 gebildet. Vorjahresvergleichszahlen liegen demnach nicht vor.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 275 Abs. 5 HGB keinen Gebrauch gemacht. Des Weiteren hat die Gesellschaft auf die Befreiung zur Erstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) verzichtet. Hinsichtlich der Angaben im Anhang wurden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB angewendet.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen (§ 326 Abs. 2 HGB) beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
  
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
  

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese werden nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
  
5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Frau Babette Schmidt war im Berichtsjahr zur alleinigen Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als Kleinstkapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2018 festgestellt.

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