Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
RETIC GmbH
Burgsdorffstraße 15, 01129 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Herzog seit 13.10.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RETIC GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.09.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Unternehmer/ Gesellschaft I. Rechtliche Verhältnisse B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss C. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden D. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Haftungsverhältnisse E. Angaben zu G.u.V.- Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen F. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die RETIC GmbH in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2011 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und dabei ergänzend die Vorschriften des GmbH - Gesetzes beachtet. I. Rechtliche Verhältnisse Firma RETIC GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz 01129 Dresden Anschrift Burgsdorffstr. 15 Gründungsdatum 12. September 2011 Gesellschaftsvertrag Die Satzung liegt in der Erstfassung vom 12.09.2011 vor. Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht Dresden HRB 30505 Dauer der Gesellschaft ohne Begrenzung 100 % eingezahlt). Gesellschafter Herr Frank Herzog Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird von Herrn Frank Herzog ausgeübt. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 4.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts- betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich. 7.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahres- abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort bis zu einem Restwert i. H. v. 0,50 € abgeschrieben. Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00€ aber unter 1.000,00€ werden ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a) EStG. 7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. 8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. D. Angaben zu Bilanzposten III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 2 EStG (n.F.) für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zu G.u.V.- Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB vorgenommen. F. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine weiteren Beteiligungen. II. Geschäftsführungsorgane Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. beteiligt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Frank Herzog (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
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