Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 124336
Eingetragen
22.1.2010
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Handel mit elektronischen Bauelementen sowie der Im- und Export mit elektronischen Bauelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Nataliya Bushmeleva
seit 5.7.2018
Geschäftsführer
Viktor Herfort
seit 22.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Pavel Bykov
Mittenwald
22.180 €
88.72%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Promelektronik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 745,00 1.005,00
B. Umlaufvermögen 192.049,39 185.804,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 192.794,39 186.809,54

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 178.355,24 173.754,81
B. Rückstellungen 5.500,00 11.975,10
C. Verbindlichkeiten 8.939,15 1.079,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.939,15 1.079,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 192.794,39 186.809,54

sonstige Berichtsbestandteile


I. Allgemeine Angaben

 Der Jahresabschluss der  Promelektronik GmbH  wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angabe der auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 1 HGB

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

a. Beteiligung zu Anschaffungskosten

b. Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

c. Ausleihungen zum Nennwert

d. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

e. Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe und Begründung von gegenüber dem Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 3 HGB

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.  

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung in Bilanz und GuV im Vergleich zum Vorjahr, § 265 (1) S. 2 HGB

Es gab keine wesentlichen Abweichungen in der Form der Darstellung oder der Gliederung.

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen und vorgenommenen Anpassungen von Vorjahreszahlen, § 265 (2) S. 2 und 3 HGB

Es wurden keine Anpassungen vorgenommen.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in bzw. Euro, § 284 (2) Nr. 2 HGB

Es waren keine wesentlichen Währungsumrechnungen vorzunehmen.

Angabe und Begründung von Ergänzungen des Jahresabschlusses nach für andere Geschäftszweige vorgeschriebene Gliederungen, § 265 (4) S. 2 HGB

Es waren keine Ergänzungen vorzunehmen.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, § 284 (2) Nr. 5 HGB

Bei der Ermittlung von Herstellungskosten blieben Zinsen für Fremdkapital unberücksichtigt.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, § 264 (2) S. 2 HGB

Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.

II. Angaben zur Bilanz

Gesonderte Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags, § 268 (1) S. 2 2. Halbs. HGB

Der Gewinn- oder Verlustvortrag wurde in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren:  0,00 €

Verbindlichkeiten gesichert mit Pfandrecht oder ähnlichem Recht: 0,00 €

Art der Sicherheit: Hypothek

Erläuterung eines aktivierten Postens zur Steuerabgrenzung, § 274 (2) S. 2 HGB

Es war keine aktive Steuerabgrenzung vorzunehmen.

Gesonderte Angabe der Rückstellung für Steuerabgrenzung, § 274 (1) S. 1 HGB

Es war keine Rückstellung für latente Steuern zu bilden.

Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts, § 285 Nr. 13 HGB

Es war kein Firmenwert zu aktivieren.

III. Sonstige Pflichtangaben

Gesonderter Ausweis der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, § 268 (1) HGB

In Anlehnung an § 266 (1) S. 3 HGB kann auf die Aufgliederung der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse verzichtet werden, da sich bei der vorliegenden Gesellschaft um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB handelt. (vgl. ADS §268 Anm. 125)

Name, Sitz und Ort der Offenlegung des Mutterunternehmens bei Konzernabschluss, § 285 Nr. 14 HGB

Die vorliegende Gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns im Sinne des § 290 HGB.

Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates, § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt:

Viktor Herfort Geschäftsführer/in

Nataliya Bushmeleva Geschäftsführer/in

Ein Aufsichtsrat bestand im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Angabe der Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse für Geschäftsführer, § 285 Nr. 9 HGB

Es bestanden keine Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse für den/die Geschäftsführer/in.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 (3) GmbHG

Es bestanden gegenüber  Gesellschaftern keine Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Angabe von Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person (Treuhänder) mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, § 285 Nr. 11 HGB

Es bestehen keine Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.

Der Gesellschafterbeschluss ist am 14.12.2020 ergangen.

IV. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtliche gesetzlichen Vertreter gem. § 245 HGB

 

Berlin, den 08.12.2020

Viktor Herfort

Geschäftsführer/in

Nataliya Bushmeleva

Geschäftsführer/in

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2020 festgestellt.

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