Duraplast
GmbH
Düren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.706,00 |
98.704,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
589,00 |
| II.
Sachanlagen |
80.705,00 |
98.115,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.189.858,19 |
1.105.746,81 |
| I.
Vorräte |
178.048,00 |
216.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.110,26 |
227.340,43 |
| davon
gegen Gesellschafter |
188,20 |
319,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
865.699,93 |
662.371,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.772,59 |
24.147,85 |
| Aktiva |
1.292.336,78 |
1.228.598,66 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
908.552,37 |
884.666,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
857.352,37 |
833.466,55 |
| davon
Gewinnvortrag |
833.466,55 |
811.366,71 |
| B.
Rückstellungen |
339.000,67 |
298.066,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.783,74 |
45.865,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.783,74 |
45.865,64 |
| Passiva |
1.292.336,78 |
1.228.598,66 |
Anhang
1. Allgemeines
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie
die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a HGB und 288
HGB wurden beachtet.
Die Bilanz ist der Bestimmung des § 266 HGB
folgend aufgestellt. Die Wertansätze in der
Eröffnungsbilanz entsprechen den Werten der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Gemäß vorliegender
Vollständigkeitsbestätigung der
Geschäftsführung sind sämtliche Vermö-
gensgegenstände, Rückstellungen, Schulden,
Erträge und Aufwendungen erfasst, soweit gesetzlich
nicht Anderes bestimmt ist.
Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine
Abweichungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung. Angaben über Abweichungen von
Bewertungsmethoden, zu Gruppenbewertungen und als
Herstellungskosten aktivierte Zinsen sind ebenfalls nicht zu
machen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden nur
dann angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Im
Übrigen wurden die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen aufwandswirksam vermindert. Grundlage der
Abschreibung war jeweils die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des zu betrachtenden
Vermögensgegenstandes. Die planmäßige
Abschrei- bung auf Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgte zeitanteilig pro rata temporis.
Im Bereich des Vorratsvermögens wurden die Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe von der Geschäftsführung
mit den Einkaufspreisen erfasst. Die Bewertung der
teilfertigen Arbeiten erfolgte zu Material- und
Lohneinzelkosten sowie Sonderkosten der Verwaltung
zuzüglich angemessener Teile der notwendigen Material-
und Fertigungsgemeinkosten sowie des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit sie durch die Arbeiten
veranlasst waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert
berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und die Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert
angesetzt. Gleiches gilt für aktive
Rechnungsabgrenzungsposten.
Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbarer Risiken gebildet und mit den Beträgen
angesetzt, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig waren. Für die Rückstellungen wurden die
am Bilanzstichtag maßgeblichen
Erfüllungsbeträge berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellungen betragen €
326.866,00. Deren Berechnung erfolgte gemäß §
253 HGB in der Fassung des BilMoG unter Berücksichtigung
anerkannter versicherungsmathematischer Grundsätze nach
der Barwertmethode auf Basis der biometrischen
Rechnungsgrundlagen der Richttafel Dr. Klaus Heubeck 2018 G
mit einem Rechnungszinsfuß von 1,78%. Die
Bewertungsmethode des Vorjahres wurde beibehalten.
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen zum 01.01.2010 war eine Auflösung der
Rückstellung erforderlich. Es wird vom Wahlrecht nach
Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht, die
Überdeckung beträgt zum 31.12.2022 € 852,00.
Der im Rückstellungsbetrag verrechnete Aktivwert
der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf
€ 82.540,69.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet und
mit den Beträgen angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Für die
Rückstellungen wurden die am Bilanzstichtag
maßgebenden Erfüllungsbeträge
berücksichtigt.
Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten wurden
mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Unverzinsliche, langfristige Verbindlichkeiten sind nicht zu
berücksichtigen. Verbindlichkeiten aus Steuern wurden
mit den angemeldeten Beträgen erfasst.
3. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in einer Höhe von
insgesamt € 146.110,263 (Vorjahr: € 227.340,43)
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ebenso haben sämtliche Verbindlichkeiten eine
verbleibende Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (2022: €
44.783,74; Vorjahr: € 45.865,64). Die Verbindlichkeiten
aus Steuern belaufen sich auf € 4.592,09 (Vorjahr:
€ 7.022,76).
4. Stammkapital
Das Stammkapital in Höhe von € 51.200,00 ist
vollständig eingezahlt.
5. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn beläuft sich auf €
857.352,37 (Vorjahr: € 833.466,55). Hiervon entfallen
auf den Gewinnvortrag € € 833.466,55 (Vorjahr:
€ 811.366,71).
6. Weitere Angaben
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zu Grunde liegen, die auf andere Währung
als Euro lauten bzw. ursprünglich lauteten.
Nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im
Sinne des § 251 HGB sowie sonstige finanzieller
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr 3 HGB lagen nicht
vor.
7. Angaben zur Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung waren im
Kalenderjahr 2022:
Cornelia Schulz
Friedhelm Schaffrath
8. Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Kalenderjahr
2022 stellt sich wie folgt dar:
| Leitende
Angestellte |
2 |
| Sonstige
Angestellte |
6
|
| Summe |
8 |
Düren, 21.12.20223
gez.
Cornelia Schulz, Geschäftsführerin
gez.
Friedhelm Schaffrath, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2023
festgestellt. |