Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 510422
Eingetragen
29.1.1981
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Betrieb einer Spezialfabrik für Teilapparate. Gegenstand, des Unternehmens ist der Betrieb einer Spezialfabrik für Teilapparate. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sowie alle Geschäfte einzugehen die geeignet sind, die Betätigung der Gesellschaft im Bereich des Unternehmensgegenstandes zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Schlecker
seit 10.3.2022
Geschäftsführer
Siegfried Walter
seit 12.10.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Siegfried Walter
75443 Ötisheim
70.00%
Doris Grosch-Walter
75443 Ötisheim
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gotthilf Walter GmbH

Ötisheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 116.865,09 206.557,09
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 579,00
II. Sachanlagen 116.860,09 205.978,09
B. Umlaufvermögen 4.202.585,36 3.357.190,06
I. Vorräte 3.722.104,00 2.992.881,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 478.389,27 341.704,47
davon gegen Gesellschafter 68.488,62 66.255,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.092,09 22.604,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.355,72 0,00
Aktiva 4.320.806,17 3.563.747,15

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.252.816,31 1.038.991,55
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 837.821,86 837.821,86
III. Bilanzgewinn 314.994,45 101.169,69
davon Gewinnvortrag 101.169,69 -168.677,38
B. Rückstellungen 1.216.995,53 1.384.955,39
C. Verbindlichkeiten 1.850.994,33 1.139.800,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.386.799,50 583.173,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 464.194,83 556.626,70
davon gegenüber Gesellschaftern 73.766,78 70.706,41
Passiva 4.320.806,17 3.563.747,15

C. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Gotthilf Walter GmbH hat ihren Sitz in Ötisheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 514022 eingetragen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Seit 2010 werden Zugänge ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten.

Für maschinengebundene Werkzeuge wurde ein Festwert in Höhe von EUR 17.895,21 und für Werkzeuge in Höhe von EUR 58.928,95 gebildet.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Soweit voraussichtlich dauernde Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bestehen, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag anzusetzen.

II. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse/Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Mindestumfangs und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB bewertet. Im Posten "Fertige Erzeugnisse und Waren" ist auch der gesamte Bestand an selbstgefertigten und fremdbezogenen Ersatzteilen bzw. DIN- und Fertigteilen erfasst. Diese werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei Risiken im Forderungsbestand angemessen berücksichtigt werden. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwands ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.

III. Rückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zu den jeweiligen Bilanzstichtagen ermittelt wurde, abgezinst.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

V. Fremdwährungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

C. Erläuterungen der Bilanz-Posten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 68.488,62 (Vorjahr: EUR 66.255,80).

II. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung zu Grunde gelegt:

• durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 %

• Pensionsalter 65 Jahre

• Sterbetafeln nach Heubeck, Richttafeln 2018 G

Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von zehn Jahren und dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren beträgt EUR 7.576,00 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe von EUR 188.143,00 ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte entsprechend eine Zuführung in Höhe von EUR 12.543,00, die im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 31. Dezember 2023 betragen die infolge der Übergangsregelung nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen EUR 12.541,00.

Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

31.12.2023
EUR
Pensionsverpflichtung 1.166.138,00
Deckungsvermögen (beizulegender Wert) 149.983,47
Pensionsrückstellung 1.016.154,53
Deckungsvermögen 149.983,47
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 22.602,00

III. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 872.244,41 enthalten, die durch Globalzessionen, Sicherungsübereignung von Maschinen und Raumsicherungsübereignung des Warenlagers gesichert sind. Weiterhin bestehen Bürgschaften der Gesellschafter sowie Grundschulden auf nicht im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücken.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbH in Höhe von EUR 73.766,78 (Vorjahr: EUR 70.706,41) enthalten.

D. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund eines Besserungsscheins bestehen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 654. Zahlungen erfolgen, sobald der Gewinnvortrag den Betrag von TEUR 200 übersteigt.

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 137 pro Jahr. Außerdem bestehen in 2023 finanzielle Verpflichtung aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 42

II. Beschäftigte

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 39 Mitarbeiter.

 

Ötisheim, 15. November 2024

Gotthilf Walter GmbH

Siegfried Walter

Markus Schlecker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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